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Grundstückspreise in Ketsch 2023

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Die Grundstückspreise in Ketsch liegen in mittlerer Lage bei 560 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 649 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 414 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
414€/m2
460€/m2
506€/m2
Mittlere Lage
504€/m2
560€/m2
616€/m2
Gute Lage
531€/m2
590€/m2
649€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Ketsch nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 584 € 711 € 749 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 519 € 632 € 666 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 473 € 576 € 607 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 432 € 526 € 554 €

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Grundstückspreise in Ketsch unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Ketsch ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 377 € 459 € 483 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 460 € 560 € 590 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 552 € 672 € 708 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Ketsch nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 8 € 18 € 28 €
Bauerwarungsland 78 € 120 € 162 €
Ungeordnetes Rohbauland 179 € 246 € 313 €
Geordnetes Rohbauland 336 € 358 € 380 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Ketsch im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 175 € 214 € 225 €
2002 173 € 211 € 222 €
2003 185 € 226 € 238 €
2004 230 € 281 € 296 €
2005 239 € 291 € 306 €
2006 267 € 325 € 343 €
2007 283 € 345 € 364 €
2008 310 € 377 € 398 €
2009 292 € 356 € 375 €
2010 282 € 343 € 361 €
2011 299 € 364 € 384 €
2012 296 € 360 € 380 €
2013 297 € 362 € 381 €
2014 310 € 378 € 398 €
2015 320 € 390 € 411 €
2016 333 € 405 € 427 €
2017 362 € 440 € 464 €
2018 404 € 492 € 518 €
2019 436 € 531 € 560 €
2020 438 € 534 € 562 €
2021 459 € 559 € 589 €
2022 475 € 578 € 609 €
2023 460 € 560 € 590 €

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Hinweise zu Bodenrichtwerten in Ketsch

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Ketsch ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Ketsch

Der Bodenwert in Ketsch liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 590 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 28%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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