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Grundstückspreise in Moers 2023

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Die Grundstückspreise in Moers liegen in mittlerer Lage bei 330 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 484 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 225 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
225€/m2
250€/m2
275€/m2
Mittlere Lage
297€/m2
330€/m2
363€/m2
Gute Lage
396€/m2
440€/m2
484€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Moers nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 317 € 419 € 558 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 282 € 372 € 497 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 257 € 339 € 453 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 235 € 310 € 413 €

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Grundstückspreise in Moers unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Moers ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 205 € 270 € 360 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 250 € 330 € 440 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 300 € 396 € 528 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Moers nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 5 € 10 € 16 €
Bauerwarungsland 46 € 70 € 95 €
Ungeordnetes Rohbauland 105 € 145 € 184 €
Geordnetes Rohbauland 198 € 211 € 224 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Moers im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2000 95 € 126 € 168 €
2001 94 € 124 € 166 €
2002 101 € 133 € 177 €
2003 125 € 165 € 220 €
2004 129 € 171 € 228 €
2005 145 € 192 € 256 €
2006 154 € 203 € 271 €
2007 168 € 222 € 296 €
2008 159 € 209 € 279 €
2009 153 € 202 € 269 €
2010 162 € 215 € 286 €
2011 161 € 212 € 283 €
2012 161 € 213 € 284 €
2013 168 € 222 € 297 €
2014 174 € 229 € 306 €
2015 181 € 238 € 318 €
2016 196 € 259 € 346 €
2017 219 € 290 € 386 €
2018 237 € 313 € 417 €
2019 238 € 314 € 419 €
2020 249 € 329 € 439 €
2021 258 € 340 € 454 €
2022 250 € 330 € 440 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Moers

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Moers ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Moers

Der Bodenwert in Moers liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 440 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 76%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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