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Grundstückspreise in Obernkirchen 2023

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Die Grundstückspreise in Obernkirchen liegen in mittlerer Lage bei 60 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 81 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 43 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
43€/m2
48€/m2
52€/m2
Mittlere Lage
54€/m2
60€/m2
66€/m2
Gute Lage
66€/m2
74€/m2
81€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Obernkirchen nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 60 € 76 € 93 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 54 € 67 € 83 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 49 € 61 € 76 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 45 € 56 € 69 €

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Grundstückspreise in Obernkirchen unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Obernkirchen ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 39 € 49 € 60 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 48 € 60 € 74 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 57 € 72 € 88 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Obernkirchen nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 0 € 1 € 3 €
Bauerwarungsland 8 € 12 € 17 €
Ungeordnetes Rohbauland 19 € 26 € 33 €
Geordnetes Rohbauland 36 € 38 € 40 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Obernkirchen im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 18 € 22 € 28 €
2002 18 € 22 € 27 €
2003 19 € 24 € 29 €
2004 24 € 30 € 37 €
2005 24 € 31 € 38 €
2006 27 € 34 € 43 €
2007 29 € 37 € 45 €
2008 32 € 40 € 49 €
2009 30 € 38 € 47 €
2010 29 € 36 € 45 €
2011 31 € 39 € 48 €
2012 30 € 38 € 47 €
2013 31 € 38 € 47 €
2014 32 € 40 € 49 €
2015 33 € 41 € 51 €
2016 34 € 43 € 53 €
2017 37 € 47 € 58 €
2018 42 € 52 € 65 €
2019 45 € 56 € 70 €
2020 45 € 57 € 70 €
2021 47 € 59 € 73 €
2022 49 € 61 € 76 €
2023 48 € 60 € 74 €

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Hinweise zu Bodenrichtwerten in Obernkirchen

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Obernkirchen ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Obernkirchen

Der Bodenwert in Obernkirchen liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 74 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 54%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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