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Grundstückspreise in Sulzbach 2023

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Die Grundstückspreise in Sulzbach liegen in mittlerer Lage bei 160 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 198 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 126 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
126€/m2
140€/m2
154€/m2
Mittlere Lage
144€/m2
160€/m2
176€/m2
Gute Lage
162€/m2
180€/m2
198€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Sulzbach nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 177 € 203 € 228 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 158 € 180 € 203 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 144 € 164 € 185 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 131 € 150 € 169 €

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Grundstückspreise in Sulzbach unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Sulzbach ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 114 € 131 € 147 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 140 € 160 € 180 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 168 € 192 € 216 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Sulzbach nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 2 € 5 € 8 €
Bauerwarungsland 22 € 34 € 46 €
Ungeordnetes Rohbauland 51 € 70 € 89 €
Geordnetes Rohbauland 96 € 102 € 108 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Sulzbach im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 53 € 61 € 68 €
2002 52 € 60 € 68 €
2003 56 € 64 € 72 €
2004 70 € 80 € 90 €
2005 72 € 83 € 93 €
2006 81 € 93 € 104 €
2007 86 € 98 € 111 €
2008 94 € 107 € 121 €
2009 89 € 101 € 114 €
2010 85 € 98 € 110 €
2011 91 € 104 € 117 €
2012 90 € 103 € 115 €
2013 90 € 103 € 116 €
2014 94 € 108 € 121 €
2015 97 € 111 € 125 €
2016 101 € 115 € 130 €
2017 110 € 125 € 141 €
2018 123 € 140 € 158 €
2019 132 € 151 € 170 €
2020 133 € 152 € 171 €
2021 139 € 159 € 179 €
2022 144 € 165 € 185 €
2023 140 € 160 € 180 €

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Hinweise zu Bodenrichtwerten in Sulzbach

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Sulzbach ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Sulzbach

Der Bodenwert in Sulzbach liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 180 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 28%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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