Sicherheitsausrüstung und Absicherung einer Baustelle

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Aktualisiert: 06.10.2025
Inhaltsverzeichnis
Alles auf einen Blick
  • Verantwortung: Bauherr und Bauleiter haften für die Sicherheit (Unfallschutz).
  • Koordination: Bei mehreren Firmen ist ein SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitskoordinator) Pflicht.
  • PSA (Pflicht): Arbeiter müssen korrekte Schutzausrüstung tragen (z. B. Helm, Sicherheitsschuhe, Warnkleidung).
  • Absicherung nach außen: Das Gelände muss mit Bauzäunen abgesichert und mit Warnschildern gekennzeichnet werden.
  • Maschinen/Anlagen: Nur betriebssichere Maschinen; Baustromverteiler müssen standsicher, wasserdicht und abschließbar sein (Arbeiten nur durch Elektriker).
  • Hilfsmittel: Gerüste und Leitern müssen gegen Absturz gesichert sein und regelmäßige Sicherheitsvorschriften erfüllen.
  • Notfall: Ein Notrufplan, Erste-Hilfe-Kästen und Feuerlöscher müssen vorhanden sein.

Was besagt die Baustellen V?

Am 01.07.1998 trat die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen, die sogenannte BaustellenV in Kraft. Diese Verordnung soll die Sicherheit und den Arbeitsschutz auf Baustellen gewährleisten und fordert, um die gesundheitlichen und sicherheitsrelevanten Risiken für Bauarbeiter und Passanten zu minimieren, die Bestellung eines SiGeKo´s, eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators. Sind auf der Baustelle mehrere Beschäftigte verschiedener Firmen tätig, muss dieser Koordinator eingeschaltet werden, dessen Aufgaben in § 3 der BaustellenV unter „Koordinierung“ geregelt sind.

 

Aktuelle Anpassungen seit April 2023

Zum 1. April 2023 wurde die Baustellenverordnung in mehreren Punkten modernisiert:

  • Neue Informationspflicht:
    Auch bei Baustellen mit nur einem Arbeitgeber muss der Bauherr die ausführende Firma über vorhandene Gefahren auf dem Gelände informieren, wenn eine Vorankündigung erforderlich ist oder gefährliche Arbeiten stattfinden.
  • Angepasste Liste gefährlicher Arbeiten:
    Im Anhang II wurde die Regelung zu „Massivbauelementen“ präzisiert – es gibt keine feste Gewichtsgrenze mehr (z. B. 10 Tonnen), wenn kraftbetriebene Hebezeuge eingesetzt werden.
  • Klarere Zuständigkeiten:
    Die Formulierungen zu Verantwortlichkeiten wurden überarbeitet, um die Pflichten von Bauherren und Koordinatoren eindeutiger zu beschreiben.
  • Verstärkte Beratung durch Fachgremien:
    Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) unterstützt nun offiziell bei der Weiterentwicklung der Regelungen zum Arbeitsschutz auf Baustellen.

In welche Bereiche wird der Sicherheitsschutz unterteilt?

Der Sicherheitsschutz auf Baustellen gliedert sich in zwei Hauptbereiche:

  • Arbeitsschutz auf der Baustelle – umfasst alle Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten, etwa durch sichere Arbeitsabläufe, persönliche Schutzausrüstung und Gefahrenvermeidung.
  • Absicherung der Baustelle nach außen – schützt Passanten und die Umgebung vor möglichen Gefahren, beispielsweise durch Bauzäune, Warnschilder oder Schutzdächer.

Gemeinsam bilden beide Bereiche die Grundlage für einen umfassenden Sicherheitsstandard auf jeder Baustelle.

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Wie kann der Arbeitsschutz während der Bauphase eingehalten werden?

Es gibt zahlreiche gesetzliche Vorschriften zum Arbeitsschutz, die beim Betreiben einer Baustelle eingehalten werden müssen. Beispielsweise muss ordnungsgemäße Schutzkleidung getragen werden, sanitäre Einrichtungen müssen zur Verfügung gestellt werden, Ruhe- und Arbeitszeiten sind einzuhalten, etc. Je nach Schwere des Vorfalls führt Nicht-Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften zu Bußgeldern, in manchen Fällen sogar zu einer temporären Einstellung der Arbeiten.

 

Im Baustellenablauf sind folgende Punkte unbedingt zu berücksichtigen:

  • Schutzausrüstung (Signalweste, Bauhelm etc.)
  • Informationen zu Notruf Feuer oder Unfallschutz
  • Werkzeug- und Maschinensicherheit
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Hilfsmittelsicherheit
  • Stromsicherheit
  • Sanitäreinrichtungen
  • Ruhezeiten und Arbeitszeiten

Notrufplan-Vorlage

Baustellenabsicherung nach außen

  1. Abgrenzung der Baustelle:
    • Entlang der Grundstücksgrenze werden stabile, miteinander verbundene Bauzäune aufgestellt.
    • Sie verhindern das absichtliche oder versehentliche Betreten des Gefahrenbereichs.
  2. Warnhinweise:
    • Deutliche Schilder weisen auf das Betretungsverbot und mögliche Haftungsfolgen hin.
    • Sie sollten in regelmäßigen Abständen gut sichtbar am Zaun angebracht sein.
  3. Zugänge und Tore:
    • Tore dürfen sich nicht in Richtung des öffentlichen Straßenraums öffnen.
    • Außerhalb der Arbeitszeiten müssen sie geschlossen, beleuchtet und klar gekennzeichnet sein.
  4. Schutz für Passanten:
    • Wenn die Gefahr besteht, dass Gegenstände herabfallen könnten, ist ein Schutzdach erforderlich.
  5. Abstimmung mit Behörden:
    • Nach Umsetzung aller Maßnahmen empfiehlt sich ein Ortstermin mit der Bauaufsichtsbehörde.
    • So können eventuelle Mängel frühzeitig erkannt und vor Baubeginn behoben werden.
  6. Sicherheit bei Stillstand:
    • Steht die Baustelle über längere Zeit still (z. B. wetterbedingt oder in Urlaubsphasen), kann ein Wachschutz zusätzlichen Schutz vor Diebstahl oder Vandalismus bieten.

Checkliste: Sicherheitsausrüstung Baustelle

Kategorie Ausrüstung Anforderung / Norm
Kopfschutz ☐ Schutzhelm (Industrieschutzhelm) DIN EN 397
Fußschutz ☐ Sicherheitsschuhe Mindestens Schutzklasse S3 (durchtrittsicher)
Handschutz ☐ Arbeitshandschuhe Passend zur Tätigkeit (z. B. Schnittschutz, Chemikalienschutz)
Augenschutz ☐ Schutzbrille Bei Staub, Spänen, Funken, Flüssigkeiten
Gehörschutz ☐ Kapselgehörschutz / Ohrstöpsel Bei Lärmpegeln über 80 dB(A)
Sichtbarkeit ☐ Warnweste / Warnkleidung DIN EN ISO 20471 (bei Verkehr, Dämmerung)
Atemschutz ☐ Atemschutzmaske (FFP-Klasse) Entsprechend der Gefährdung (Staub, Dämpfe)
Absturzsicherung ☐ Auffanggurt, Verbindungsmittel Bei Arbeiten in der Höhe

Technisch & Organisatorisch

Kategorie Ausrüstung Zweck
Absperrung ☐ Bauzäune, Absperrbänder Sicherung des Geländes gegen Unbefugte
Warnung ☐ Warnschilder und Gebotszeichen Kennzeichnung von Gefahrenbereichen und PSA-Pflicht
Erste Hilfe ☐ Erste-Hilfe-Kasten Notfallversorgung bei Unfällen
Brandschutz ☐ Feuerlöscher Bereitstellung an leicht zugänglichen Stellen
Beleuchtung ☐ Baustellenbeleuchtung Ausreichende Beleuchtung, insbesondere bei Dämmerung/Nacht
Ordnung ☐ Behälter für Bauschutt/Abfall Vermeidung von Stolperfallen und Ordnung
Struktur ☐ Anschlagpunkte für Absturzsicherung Für die Befestigung der PSAgA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz)

Trends in der Sicherheitstechnologie

Digitalisierung & Software

  • Künstliche Intelligenz (KI) wird eingesetzt, um Prozesse zu optimieren, Überwachung zu verbessern und Sicherheit bei Arbeitsabläufen zu erhöhen.
  • Wichtig ist auch die Cybersicherheit, da zunehmend Daten digital verarbeitet werden.
  • Das Internet of Things (IoT) ermöglicht Vernetzung unterschiedlicher Geräte, automatische Datenerfassung und -auswertung (z. B. Kameras) zur frühzeitigen Erkennung von Problemen.

 

Überwachung

  • Umfassende Videoüberwachung inklusive Bewegungsmelder, automatische Beleuchtung etc. ist inzwischen Standard.
  • Auch Drohnen werden verwendet, um schwer zugängliche oder große Baustellen effektiv zu überwachen.

 

Wearables (tragbare Sicherheitstechnologie)

  • Sensorbestückte Helme oder Schutzbrillen zur Erfassung von Umweltbedingungen oder Vitalwerten (z. B. Ermüdung, Hitzeeinwirkung) helfen, Gesundheitsrisiken früh festzustellen.
  • GPS-Tracker ermöglichen es, Personen auf der Baustelle im Notfall schnell zu orten.
  • Kommunikation über integrierte Headsets oder ähnliche Hilfsmittel, besonders in lauter Umgebung, zur besseren Koordination und Sicherheit.

 

Intelligentes Equipment & Automatisierung

  • Maschinen und Geräte arbeiten zunehmend automatisiert oder ferngesteuert in riskanten Bereichen (z. B. in großer Höhe, enge Räume), wodurch Menschen weniger Gefahren ausgesetzt sind.
  • Vorkehrungen wie Lärm- oder Vibrationsreduktion sind Teil von smarter Ausrüstung.

 

Nachhaltigkeit & Umweltschutz

  • Baustellen sichern nicht nur Personen und Maschinen, sondern zunehmend auch Umweltaspekte: Effizienter Materialtransport, Einsatz erneuerbarer Energien, Staub- und Lärmminderung tragen zur besseren Ökobilanz bei.
  • Gesundheitsfördernde Maßnahmen wie automatische Sprühnebelanlagen oder staubbindende Beschichtungen verbessern Arbeitsklima & langfristige Sicherheit. 

FAQ - Absicherung einer Baustelle

Ein Bauzaun muss immer dann aufgestellt werden, wenn von einer Baustelle Gefahren für Personen oder die Umgebung ausgehen können – also sobald Arbeiten beginnen oder Materialien, Maschinen oder Gruben ein Risiko darstellen.

In der Regel ist ein Bauzaun erforderlich, wenn:

  • die Baustelle an öffentliche Flächen wie Gehwege oder Straßen grenzt,
  • Unbefugte das Gelände betreten könnten,
  • Absturz-, Verletzungs- oder Verschmutzungsgefahr besteht,
  • oder Baumaterialien und Geräte gesichert werden müssen.

Wichtige Maßnahmen sind:

  • Abgrenzung des Geländes durch stabile Bauzäune oder Absperrungen,
  • Deutliche Warn- und Hinweisschilder mit Angaben zu Gefahren und Betretungsverboten,
  • Gesicherte Zugänge und Tore, die außerhalb der Arbeitszeiten geschlossen und bei Dunkelheit beleuchtet sind,
  • Schutzdächer oder Fanggerüste, wenn Gefahr durch herabfallende Gegenstände besteht,
  • Sichere Verkehrswege auf der Baustelle, z. B. für Fahrzeuge und Fußgänger,
  • Regelmäßige Kontrolle der Absicherungen und ihrer Funktionsfähigkeit.

Die Pflicht zur Nutzung von Absturzsicherungen (PSAgA – Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) hängt von der Branche und der Art der Arbeit ab.

Auf Baustellen gilt in der Regel:

  • Bereits ab einer Absturzhöhe von 1 Meter, wenn Bauarbeiten durchgeführt werden (z. B. Mauern, Dächer).
  • Ab einer Höhe von 2 Metern bei allgemeinen Arbeiten.

Der SiGeKo ist eine vom Bauherrn (oder dessen Beauftragten) bestellte Person, die die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften koordiniert, insbesondere wenn mehrere Gewerke gleichzeitig auf der Baustelle tätig sind. Er sorgt für die Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans.

Die PSA (Persönliche Schutzausrüstung) umfasst alle Ausrüstungsgegenstände, die der Arbeitnehmer zur Abwehr von Gesundheitsgefahren trägt.

Die obligatorische Grundausstattung auf nahezu jeder Baustelle umfasst:

  • Schutzhelm (DIN EN 397) gegen herabfallende Gegenstände.
  • Sicherheitsschuhe (mindestens S3) mit Zehen- und Durchtrittschutz.
  • Arbeitshandschuhe, die für die jeweilige Tätigkeit geeignet sind (z. B. Schnittschutz).
  • Warnkleidung (z. B. Warnweste) bei unübersichtlichen Bereichen oder Verkehr.
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