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Glasschäden Mietwohnung: Wer zahlt, Vermieter oder Mieter?

Inhaltsverzeichnis

Glasschäden in der Mietwohnung: Das Wichtigste in Kürze

  • Wer den Glasschaden zahlen muss, hängt davon ab, was kaputt gegangen ist, wer den Schaden verursacht hat und wie der Schaden entstanden ist.
  • In den meisten Fällen von Glasschäden haftet der Vermieter.
  • Eine Gebäudeversicherung greift nicht für alle Glasschäden. Eine zusätzliche Glasversicherung kann sich lohnen.
  • Ist der Mieter Schuld daran, dass eine Fensterscheibe, ein Glaseinsatz bei der Tür oder eine andere Glasfläche kaputt gegangen ist, haftet er.
  • Die normale Haftpflicht- oder Hausratversicherung des Mieters kommt in der Regel nicht für Glasschäden auf. Auch hierfür wäre eine zusätzliche Glasversicherung notwendig.
  • Glasschäden fallen in der Regel nicht unter die Kleinreparaturklausel.

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Glasscheibe in Mietwohnung kaputt, was tun?

Als Mieter sind Sie für die Instandhaltung und -setzung der Wohnung zuständig. Geht beispielsweise der Glaseinsatz einer Tür kaputt, müssen Sie schnellstmöglich die erforderlichen Reparaturen veranlassen – egal durch wen oder was der Glasschaden verursacht wurde. Außerdem besteht bei Glasschäden immer das Risiko, dass sich jemand verletzt. Ist ein Fenster oder eine Außentür kaputt gegangen, ist die Wohnung zudem nicht mehr vor Witterung und Einbruch geschützt, was weitere Schäden zur Folge haben kann. 

Allerdings muss Ihr Mieter Sie darüber informieren, wenn ein Glasschaden auftritt. Er ist in der Meldepflicht. Meldet er den Glasschaden nicht, können Sie ihn für die entstehenden Kosten in Haftung nehmen und er hat kein Recht auf Schadensersatz. Leitet der Mieter eigenständig eine Reparatur ein, ohne Sie darüber in Kenntnis zu setzen, muss er die Kosten dafür selbst tragen.

Gut zu wissen:

Meldet Ihr Mieter den Schaden nicht, kann das in manchen Fällen sogar eine ordentliche Kündigung begründen.

Wer haftet für Schäden am Glas?

Wer für die Glasschäden in der Mietwohnung haftet, hängt davon ab, 

  • welche Scheibe 
  • durch wen und 
  • wie kaputt gegangen ist. 

Ursachen für Glasschäden gibt es viele verschiedene, zum Beispiel:

  • Der Wind zieht durch die Wohnung und lässt Fenster und Türen knallen, sodass der Glaseinsatz kaputt geht.
  • Jemand bricht durch das Fenster in die Wohnung ein.
  • Beim Fensterputzen kippt die Leiter Richtung Fenster, wodurch die Glasscheibe einen Sprung bekommt.
  • Die Witterung trübt das Glas.
  • Thermische Einflüsse oder Hitzestau hinter den Vorhängen lösen Risse oder gar Brüche im Glas aus.

Leider haften in den meisten Fällen Sie als Vermieter. Doch klaglos übernehmen müssen Sie die Rechnung für die Reparatur nicht. Ihr Mieter muss beweisen, dass er den Schaden nicht fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. 

Übernimmt die Gebäudeversicherung Glasschäden?

Kann Ihr Mieter beweisen, dass er den Schaden nicht fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat, müssen Sie als Vermieter die Reparaturkosten übernehmen. Dann ist es gut, wenn Sie entsprechend versichert sind. Doch Achtung: In der Gebäudeversicherung sind nur Glasbruchschäden an fest mit dem Gebäude verbauten Teilen wie Fenster und Türen eingeschlossen, alle anderen Schäden deckt die Gebäudeversicherung nicht ab. Außerdem beschränkt sich der Schutz auf die versicherten Gefahren:

  • Sturm ab Windstärke acht
  • Hagel
  • Feuer
  • Leitungswasser

Bei Glasbruch durch Vandalismus, sprich mutwillige Sachbeschädigung, oder Zugluft, springt die Gebäudeversicherung nicht ein.

Es kann deshalb sinnvoll sein, zusätzlich zur Gebäudeversicherung eine Glasversicherung abzuschließen – ähnlich wie für Elementarschäden oder Schäden an der Photovoltaik-Anlage.

Achtung!

Selbst ein Versicherungszusatz für Glasschäden beinhaltet in der Regel nicht das Ausbessern von Kratzern, Bruchsplittern oder Schrammen. Sie können zwar bei Vertragsabschluss darauf bestehen, müssen aber mit einem deutlichen Preisaufschlag rechnen.

Info Hausratversicherung:

Anders als die Gebäudeversicherung ersetzt die Hausratversicherung Glasbruch an beweglichem Mobiliar. Als Ursache wird auch hier Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Feuer und Leitungswasser anerkannt. Darüber hinaus sind bei der Hausratversicherung Einbruchdiebstahl und Vandalismus versichert. Eine Hausratversicherung kann für Vermieter einer teilmöblierten oder möblierten Wohnung sinnvoll sein.

Wie können sich Vermieter gegen Glasschäden versichern?

Damit Sie bei Glasschäden umfassend versichert sind, sollten Gebäudeversicherung und Glasversicherung folgende Glasschäden übernehmen:

  • Glasschäden an Fenstern und Türen 
  • Glasschäden bei Hagel, Sturm, Starkregen, Hochwasser
  • Glasschäden aufgrund von Einbruch 
  • Glasschäden aufgrund von Vandalismus

Achten Sie darauf, dass alle wichtigen vorhandenen Glasflächen mit versichert sind. Das können zum Beispiel sein:

  • Dachfenster
  • Lichtkuppeln aus Glas
  • Balkontüren
  • Balkonbrüstungen aus Glas
  • Panoramafenster
  • Glasscheiben im Wintergarten
  • Glasbausteine
  • Fest montierte Spiegel im Bad
  • Kunststoff-Scheiben und -Platten (z. B. Duschkabine oder Terrassenüberdachung)
  • Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und -platten

Gut zu wissen:

Vermieter können die Kosten für die Gebäudeversicherung und die Glasversicherung steuerlich absetzen. Außerdem dürfen beide Versicherungen auf den Mieter umgelegt werden.

Mieter haftet für Glasschaden: Welche Versicherung ist zuständig?

Hat der Mieter den Schaden eindeutig verschuldet, haftet er und muss sich an seine Versicherung wenden. Die reguläre Haftpflicht- oder Hausratversicherung schließt Glasschäden jedoch nicht ein. Dafür ist eine zusätzliche Glasversicherung notwendig.

Hinweis:

Mieter müssen individuell abwägen, ob eine Glasversicherung sinnvoll ist oder nicht.

Gut zu wissen:

Nicht nur der Mieter, sondern auch jede dritte Person, die einen Glasschaden in der Mietwohnung verursacht, steht in der Haftung.

Kaputte Glasscheibe: Keine Kleinreparatur!

Eine kaputte Glasscheibe fällt in der Regel nicht unter die Kleinreparaturklausel und kann somit nicht auf den Mieter abgewälzt werden, wenn dieser den Glasschaden nicht verschuldet hat. Nur, wenn die Reparatur der Glasscheibe unter den vereinbarten Höchstbetrag für Kleinreparaturen fällt, muss der Mieter für die Reparatur aufkommen.

Glasschäden an Fenster und Türen: Fallbeispiele

Unwetter: Kaputter Glaseinsatz bei Tür oder kaputte Fensterscheibe

Glasschäden, die durch Unwetter wie beispielsweise Sturm entstehen, sind in der Regel Vermieterangelegenheit. Sie können solche Schäden durch die Gebäudeversicherung ersetzen lassen.

Hat Ihr Mieter jedoch vergessen, ein Fenster zu schließen, sodass wegen des starken Windes das Fenster oder eine Tür mit Glaseinsatz kaputt geht, weil sie heftig zuschlägt, kann es sein, dass er haftet. War mit starkem Wind zu rechnen, hat Ihr Mieter seine Sorgfaltspflicht verletzt und ist schadenersatzpflichtig. Gegebenenfalls kann er seine Glasversicherung, die Mietsachschäden abdeckt, in Anspruch nehmen.

Einbruch: Kaputter Glaseinsatz bei Tür oder kaputte Fensterscheibe

Geht durch einen Einbruch eine Fensterscheibe oder ein Glaseinsatz bei einer Tür kaputt, müssen Sie als Vermieter die Reparaturkosten übernehmen. Ihr Mieter haftet nicht für Schäden am Fenster, an einer Balkon- oder Wohnungstür, die durch Einbruch entstehen. Er muss dafür keinen Schadenersatz leisten.

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