Einkommensnachweis & Gehaltsnachweis für Vermieter
Was ist ein Einkommensnachweis?
Grundsätzlich ist ein Einkommensnachweis ein Dokument, das die Höhe des monatlichen Einkommens einer Person aufzeigt und belegt. Er dient dazu, die finanzielle Stabilität potenzieller Mieter zu prüfen – insbesondere im Hinblick auf die Fähigkeit, die Miete zuverlässig zu zahlen. Je nach Lebenssituation kann der Nachweis unterschiedlich aussehen: Lohnabrechnungen, Steuerbescheide, Rentenbescheide oder auch BAföG-Unterlagen.
Wie sieht ein Einkommensnachweis aus?
Es gibt unterschiedliche Formen, wie ein Einkommensnachweis aussehen kann. Teilweise hängen diese vom Beschäftigungsverhältnis der Person ab, von der der Nachweis verlangt wird.
Als Einkommensnachweis können unter anderem folgende Dokumente gelten:
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Was gilt als Einkommensnachweis?
| Mögliche Einkommensnachweise | |
|---|---|
| Arbeitnehmer | Gehalts- /Lohnabrechnungen, Gehaltsnachweis, Arbeitsvertrag |
| Selbstständige | Einkommenssteuerbescheid, betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) |
| Leistungsempfänger | Bewilligungsbescheid (ALG I/II, Krankengeld etc.) |
| Studierende | BAföG-Bescheid, Mietbürgerschaftserklärung der Eltern |
| Rentner | Rentenbescheid |
| Eltern | Kindergeldbescheid |
| Vermietende | Nachweis über Mieteinnahmen (am einfachsten möglich, wenn es ein Mietkonto gibt) |
Gehaltsnachweis vs. Einkommensnachweis: Wo liegt der Unterschied?
Der Gehaltsnachweis für Vermieter ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers über das monatliche Brutto- und Nettogehalt. Er enthält meist auch Infos zur Dauer des Arbeitsverhältnisses, Sonderzahlungen (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) und eventuelle Gehaltsentwicklungen.
Der Einkommensnachweis hingegen ist umfassender: Er kann zusätzlich Mieteinnahmen, Kindergeld, Kapitalerträge oder staatliche Leistungen beinhalten – also das gesamte verfügbare Einkommen.
Dürfen Vermieter einen Einkommensnachweis verlangen?
Vermieter dürfen grundsätzlich erfragen, wie viel Nettoeinkommen dem Interessenten monatlich zur Verfügung steht. Einen offiziellen Einkommensnachweis (z. B. Gehaltsabrechnung oder Steuerbescheid) dürfen sie allerdings erst dann verlangen, wenn der Mietinteressent in die engere Auswahl kommt. Diese Regelung dient dem Datenschutz und verhindert die unnötige Preisgabe sensibler Informationen an beliebige Anbieter.
Datenschutz: Was dürfen Vermieter sehen – was sollte man schwärzen?
Vermieter dürfen bei der Mieterselbstauskunft bestimmte Informationen erfragen, etwa zur Einkommenshöhe, zum Arbeitgeber, zur Art des Arbeitsvertrags (befristet oder unbefristet) und zur Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Angaben zum Familienstand, zur Religionszugehörigkeit, zur Kinderzahl oder zur Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft hingegen sind unzulässig und dürfen nicht verlangt werden.
Wie sieht ein Einkommensnachweis bei Selbstständigen aus?
Selbstständige haben keine klassischen Gehaltsabrechnungen. Vermieter sollten in diesem Fall mehrere Nachweise über einen längeren Zeitraum einfordern, etwa:
- aktuelle BWA vom Steuerberater
- Einkommensteuerbescheide der letzten 2–3 Jahre
- Kontoauszüge oder eine EÜR
Wenn Unsicherheit besteht, ist eine Bürgschaft (z. B. durch Angehörige) empfehlenswert.
Tipps für Vermieter: Einkommensnachweis richtig nutzen
- Bonitätsprüfung: Ergänzen Sie den Einkommensnachweis durch eine SCHUFA-Auskunft.
- Arbeitsvertrag mit Laufzeit prüfen: Bei befristeten Verträgen auf zusätzliche Sicherheiten achten.
- Bürgschaften zulassen: Besonders bei jungen Mietern oder Selbstständigen sinnvoll.
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Sie können vom Bewerber eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung erbeten, die der vorherige Vermieter ausfüllt.
- Keine Kontoauszüge als alleiniges Kriterium: Diese bieten nur eine Momentaufnahme.
Woher bekomme ich einen Gehaltsnachweis?
Reicht dem Vermieter ein Gehaltsnachweis aus, ist jetzt noch die Frage, woher er zu bekommen ist. Kurz gesagt: Einen Gehaltsnachweis stellt der Arbeitgeber aus. Es gibt ihn aber - anders als die monatliche Lohnabrechnung und die jährliche Lohnsteuerbescheinigung, die automatisch erstellt wird - nur nur auf Nachfrage. Wenn Sie einen Gehaltsnachweis beantragen wollen, wenden Sie sich am besten an die Personalabteilung oder Lohnbuchhaltung Ihres Unternehmens. Verweigern darf der Arbeitgeber diese Bescheinigung nicht.
Bei Selbstständigen ist es allerdings etwas schwieriger, einen Gehaltsnachweis vorzulegen, da sie meistens keinen festen Betrag angeben können, der zuverlässig am Monatsende auf ihrem Konto eingeht. Die Einnahmen können hier sehr schwanken. Der Vermieter will daher meistens, dass der Selbstständige über einen längeren Zeitraum nachweist, wie viel er verdient hat. Als Beleg können Selbstständige dafür diese Dokumente vorlegen:
- die aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
- die letzten drei Einkommensteuerbescheide oder
- die letzten zwei Jahresabschlüsse
Alternativ können Sie auch Ihren Steuerberater bitten, Ihnen einen Einkommensnachweis auszustellen.
Fazit: Sicherheit durch Nachweise – aber mit Augenmaß
Ein Gehaltsnachweis für Vermieter ist ein guter erster Anhaltspunkt für die Mieterauswahl – doch wer es genau wissen will, sollte den Einkommensnachweis für Vermieter in Betracht ziehen. Er erlaubt eine realistischere Einschätzung der wirtschaftlichen Situation des Bewerbers. Wichtig ist dabei: sensibel mit den Daten umgehen und rechtliche Vorgaben einhalten.
FAQ zum Einkommensnachweis
Ein Einkommensnachweis ist ein Dokument, das das regelmäßige Einkommen eines Mietinteressenten belegt. Er dient Vermietern als Sicherheit, dass die Miete zuverlässig gezahlt werden kann.
Er hilft Vermietern, die Zahlungsfähigkeit des Mieters einzuschätzen und Mietausfälle zu vermeiden. Zudem wird er oft von Hausverwaltungen und Eigentümern als Standardunterlage bei der Mieterauswahl gefordert.
- Aktuelle Gehaltsabrechnungen (meist der letzten 3 Monate)
- Arbeitsvertrag mit Angaben zum Gehalt
- Bescheide über Sozialleistungen oder Renten
- Steuerbescheide bei Selbstständigen
- Kontoauszüge (in Ausnahmefällen)
Er sollte folgende Angaben enthalten:
- Name des Arbeitgebers und Arbeitnehmers
- Zeitraum der Beschäftigung
- Höhe des monatlichen Netto- oder Bruttoeinkommens
- Datum und ggf. Firmenstempel/Unterschrift
In der Regel sollten sie nicht älter als 3 Monate sein, um die aktuelle Einkommenssituation abzubilden.
Ja, sie können z. B. ihren aktuellen Steuerbescheid, eine BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertung) oder Kontoauszüge vorlegen.
Alternativen sind:
- Bürgschaft der Eltern
- Nachweis über BAföG oder Stipendien
- Nachweis über ausreichendes Vermögen (Kontoauszüge)
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