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Der erste Schritt zum Eigenheim: Der optimale Grundriss

Inhaltsverzeichnis

Die vier Stufen der Grundrissplanung

Effiziente Planung folgt stets einem strukturierten Prozess, der alle infrage kommenden Einflussgrößen im Verlauf der Planungsphase berücksichtigt. Die Grundrissplanung unterteilt sich in 4 Stufen:

  1. Analyse der Rahmenbedingungen
  2. Wohnraum-Bedarfsanalyse 
  3. Baukostenanalyse
  4. Flächennutzung und Grundrissumsetzung

Die Analyse der Rahmenbedingungen: Was geht?

Bevor Sie anfangen, den Grundriss zu Ihrem Eigenheim zu planen, müssen Sie den Bebauungsplan der Gemeinde kennen, auf deren Gemarkung Sie bauen (lassen) wollen. Der Bebauungsplan schließt die Baunutzungsverordnung ein, in der detailliert die Vorgaben bei der Bebauung Ihres Grundstücks festgehalten sind, z.B.:
überbaubare Grundstücksfläche

  • Geschossflächenzahl (GFZ) 
  • Grundflächenzahl (GRZ)
  • Anzahl der Vollgeschosse
  • Bauhöhe
  • Bauweise (Bungalow, Einfamilienhaus mit Satteldach , giebelständige oder traufständige Front etc.)
  • Zulässigkeit von Nebengebäuden (Nebenanlagen), Stellplätzen und Garagen
  • Mit der überbaubaren Grundstücksfläche wird zudem geregelt, welche Flächen auf Ihrem Grundstück freizuhalten sind u.a. als Abstand Ihres Hauses zum Nachbarn oder zum Gehweg.

Insbesondere bei Massivbauhäusern und Architektenhäusern haben Sie zwar die größten individuellen Freiheiten der Grundrissplanung. Sie sollten aber den Bebauungsplan und die Baunutzungsverordnung genau kennen und einhalten. 

Demgegenüber akzeptieren Sie beim schlüsselfertigen Bauen oder beim Mitbauhaus von Projektentwicklungsgesellschaften oder Bauträgergesellschaften oft einen fertigen Grundriss oder haben die Wahl zwischen nur zwei oder drei Grundrissvarianten. Folglich entfällt für Sie die Grundrissplanung und damit die Kenntnis aller Vorschriften des Gemeinde-Bebauungsplans, weil diese von den Gesellschaften schon berücksichtigt wurden.

Die Wohnraum-Bedarfsanalyse: Was hätten ’S denn gerne?

Die passende Antwort auf die Frage wäre: „Am liebsten alles.“  Aber das geht natürlich nicht. Wenn Sie selbst den Grundriss für Ihr neues Heim gestalten, gibt es neben dem Bebauungsplan und innerhalb der Grenzen der Baunutzungsverordnung natürlich auch Kriterien, die Sie selbst setzen. Das betrifft:

  1. die Gebäudegrundfläche innerhalb der Grenzen der Baunutzungsverordnung 
  2. die Gesamtwohnfläche; Anzahl, Größe, Nutzungsart und Lage der Räume
  3. die Geschossanzahl und Treppenverbindungsart 
  4. Balkone und/oder Terrasse, Garten- und/oder Rasenanteil

zu 1.: Wieviel Gebäudegrundfläche Ihr Haus auf dem Grundstück beanspruchen darf, steht im Bebauungsplan. Ist im Bebauungsplan die Grundstücksgröße z.B. 450 m2 und die Geschossanzahl mit 2 angegeben sowie die Grundflächenzahl (GRZ) mit dem Faktor 0,4 und die Geschossflächenzahl (GFZ) mit 0,2 beaufschlagt, ergeben sich folgende maximale Bauflächengrößen: Maximal mögliche Grundfläche: Grundstücksgröße 450 m2 x Grundflächenzahl (GRZ) 0,2 = 90 m2. Bruttogrundfläche: Grundstücksgröße 450 m2 x Grundflächenzahl (GRZ) 0,4 = 180 m2.
    
zu 2.: Bei der Planung der Gesamtwohnfläche entsprechend Ihrem künftigen Bedarf bewährt sich die Begehung der momentanen Wohnung. Das hilft, sich bei jedem Raum die Größenwirkung einzuprägen, wobei Sie jeweils die Quadratmeter kennen sollten.  So fällt Ihnen die Einschätzung der Flächen leichter, die Sie bei der Grundrissplanung vorsehen wollen. Wenn Ihnen das bisherige Wohnzimmer mit 22 m2 und die Kinderzimmer mit 10 m2 zu klein vorkommen, geben Sie im Grundriss jeweils ein paar Quadratmeter dazu. Gerade bei kleineren Räumen bewirken oft schon zwei Quadratmeter wahre Raumwunder.

Als nächstes machen Sie sich eine Liste, der Räume, die das Haus insgesamt haben soll (z. B. Arbeitszimmer, Gästezimmer, Abstellraum, getrennte Bad- und WC-Räume, Gäste-WC, Hobbyraum bzw. -keller etc.) und tragen die gewünschte Flächengröße ein. Berücksichtigen Sie bei der Flächensumme die maximal zulässige Bruttowohnfläche.  Diese Liste benötigen Sie im dritten Abschnitt, wo es um die Flächennutzung und Grundrissumsetzung geht.

zu 3.: Wenn Sie zweigeschossig bauen, müssen Sie auch zwei Grundrisse, nämlich fürs Erdgeschoss und den 1. Stock anfertigen und die Räume entsprechend verteilen. Ein dritter Grundriss wird fällig bei einem Keller- bzw. Tiefgaragengeschoss mit Nebenräumen (für Heizung, Abstellkammer etc.)

Bei der Treppenverbindung zwischen Erd- und Obergeschoss können Sie zwischen einer geraden Treppe (als Ecktreppe, Podesttreppe, U-Treppe) oder einer Wendeltreppe (auch als Spindeltreppe) entscheiden. Eleganter sind Wendeltreppen, praktischer sind gerade Treppen, besonders wenn sperrige Gegenstände transportiert werden müssen. Ein Tipp: Denken Sie über den Einbau von Treppen mit Schallentkoppelung nach. Das kann zwar etwas aufwendiger sein, erhält jedoch die Ruhe im Haus. Den unterschiedlichen Platzbedarf berücksichtigen Sie im dritten Abschnitt „Flächennutzung und Grundrissumsetzung“. 

zu 4.: Wenn das Leben außerhalb des Hauses während der warmen Jahreszeit von ganz besonderem Interesse ist, fragen Sie sich bitte, wie Sie Terrasse und/oder Garten/Rasen nutzen wollen. Und: soll es ein Zierrasen sein oder doch lieber ein Nutzgarten mit Blumen und Kräutern? Beginnen Sie nun nicht zu träumen, sondern tragen Sie erst einmal ganz nüchtern die Flächenanteile ein.  Last not least: das Auto. Oder sind es Zwei? Kommt eine Tiefgarage infrage oder nur Stellplätze oder Carports? Wie gestalten Sie die möglichst bequeme Zufahrt? Auch diese Fragen muss Ihre Grundrissplanung beantworten. 

Flächennutzung und Grundrissumsetzung: Das große Puzzlespiel

Wie passen nun die Wunsch-Räume optimal zusammen, die Sie auf Ihrer Liste bei der Begehung ihrer momentanen Wohnung aufgeschrieben haben? Passt die Summe der Quadratmeter zur maximal zulässigen Bruttowohnfläche? Welche Räume sollen wie angeordnet sein? Das bezieht sich auf die Zuordnung untereinander und auf die Himmelsrichtung. Traditionell liegt die Küche nach Norden, das Schlafzimmer nach Osten, der Wohn-/Essbereich gerne nach Süden und/oder Westen. Das sind aber keine bindenden Regeln.

Entscheidend für eine sinnvolle Raumanordnung ist ihre Nutzung. Bei zwei Stockwerken befinden sich das Elternschlafzimmer und die Kinderzimmer meistens in die obere Etage zusammen mit den Sanitärräumen. Die Badausstattung kann ein großzügiges Erlebnisbad oder funktionaler Raum mit oder ohne Badewanne sein – Ihre Entscheidung, oder auch nicht. Das entscheidet oft die vorhandene Fläche. 

Im Erdgeschoss befinden sich folglich Wohn-Essbereich, Küche, ein WC. Üblich ist auch der Terrassenzugang vom Wohnzimmer aus. Dieses außerdem mit raumhoher Fenster-Isolierverglasung auszustatten, verschafft nicht nur viel Licht, sondern auch ein großzügiges Raumgefühl.

Damit Sie alle Ihre Ideen nach und nach konkretisieren können, helfen Ihnen zunächst ein Bleistift, ein Radiergummi, ein Lineal und ein DIN-A4-Block mit Millimeterpapier. Skizzieren Sie, was Sie sich vorstellen, verwerfen Sie, beginnen Sie von Neuem, bis Sie glauben, eine gute Anordnung gefunden zu haben. Erst dann sollten Sie mit der Arbeit an einem Computerprogramm beginnen. Angebote dazu gibt es viele im Internet. Entscheiden Sie sich für ein Programm, das Ihren Bedürfnissen am nächsten kommt. Sie werden überrascht sein, wie komplex schon vermeintlich einfache Programme sind. Deshalb braucht es auch nicht eine teure Profi-Software zu sein. 

Ganz wichtig: Wenn Sie glauben Ihr Grundrissplan „steht“, legen Sie ihn einem Architekten vor. Der prüft nicht nur die Umsetzbarkeit Ihres Plans, sondern wird auch noch so manche verbessernde und in der Praxis bewährte Idee beisteuern können.

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