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Kann eine Fußbodendämmung nachträglich eingebaut werden?

Inhaltsverzeichnis

Muss ich eine Fußbodendämmung in Altbauten nachrüsten?

Ein prasselnder Kamin, knarzende Holzböden – ältere Häuser vermitteln oft ein Gefühl der Behaglichkeit. Schlecht nur, wenn die Bewohner stets kalte Füße haben, wenn sie sich im Erdgeschoss länger aufhalten. Grund für eiskalte Zehen ist häufig eine fehlende Fußbodendämmung. Diese sorgt nicht nur für ein behaglicheres Wohnklima, sondern spart auch Heizenergie.

Eigentümer eines Altbaus sind möglicherweise sogar dazu verpflichtet, gewisse Dämmmaßnahmen durchzuführen, zu denen auch eine nachträgliche Fußbodendämmung zählen kann. In der Regel gehört zu den Pflichten auf jeden Fall die Dämmung der obersten Geschossdecke sowie der Heizungstausch. Ob auch eine Fußbodendämmung dazugehört, sollten Sie in Ihrem Kaufvertrag überprüfen.

Wann ist eine Fußbodendämmung sinnvoll?

Es gibt drei Fälle, in denen eine Dämmung des Fußbodens wirklich sinnvoll ist. Dazu gehören:

1. Die Dämmung der obersten Geschossdecke

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass Altbaubesitzer eine Dämmung der obersten Geschossdecke durchführen müssen. Das bedeutet, dass Wohnraum von oben gedämmt werden muss. Handelt es sich um eine Dachgeschosswohnung, muss das Dach gedämmt werden. Anders ist es, wenn der Dachboden nicht als Wohnraum genutzt wird. Hier muss stattdessen der Fußboden gedämmt werden. Die Faustregel lautet hier: Man dämmt die Decke immer von oben, damit der darunter liegende Wohnraum gegen Wärmeverluste geschützt wird.

2. Die Dämmung der Kellerdecke

Auch Wohnräume, die über einem Keller liegen, sollten vor Wärmeverlust geschützt werden. Dazu müssen die Kellerdecken isoliert werden. Schwierig wird es bei einer nur teilweisen Unterkellerung oder einem sehr niedrigen Untergeschoss. Dann ist es möglicherweise besser, den Fußboden in der darüberliegenden Wohnung zu dämmen.

3. Die Dämmung einer Bodenplatte

Heute werden viele Häuser aus Kostengründen ohne Keller gebaut. Das Gebäude steht dann auf einer Bodenplatte, die meistens aus diesen Schichten besteht:

  • Fußbodenbelag
  • Estrich
  • Tragende Betonplatte
  • Perimeterdämmung
  • Dichtungsbahn
  • Kiesschicht oder Magerbeton
  • Erdreich

Bei Neubauten ist die Bodenplatte ausreichend gedämmt, bei Altbauten nicht immer. Da eine isolierende Perimeterdämmung nicht nachträglich hergestellt werden kann, muss der Wärmeschutz eben auf der Oberseite angebracht werden durch eine Fußbodendämmung.

Bei einer eingebauten Fußbodenheizung bedarf es keiner extra Dämmung des Bodens, da sie bereits besonders effizient ist und mit modernen Heizsystemen wie der Wärmepumpe zusammenarbeitet.

Welche Dämmmaterialien eignen sich für die Fußbodendämmung?

Welche Materialien sich für die Dämmung des Bodens eignen, hängt vom Umstand ab, ob der Boden betreten wird oder nicht. Wenn der Boden nicht betreten wird – dieses ist zum Beispiel der Fall, wenn die oberste Geschossdecke nicht bewohnt wird, aber gedämmt werden soll – können Dämmmaterialien gewählt werden, die ausgebreitet oder locker aufgeschüttet werden.

Für die Umsetzung werden folgende Maßnahmen genutzt:

  • Einblasdämmung: Sie besteht in der Regel aus Zellulose und wird von Fachfirmen mit Schlauch und Kompressor auf den Dachboden befördert und dort gleichmäßig verteilt. Ecken und Kanten sind kein Problem und ein Zuschnitt ist auch nicht nötig.
  • Schüttgut: Dieses Material wird in Säcken geliefert und kann vom Bauherrn auch selbst eingebracht werden. Es muss lediglich hingeschüttet und zum Schluss nivelliert werden. Dafür werden in der Regel Schaumglasschotter, Styropor in Form von Kügelchen, Perlite oder Korkschrot verwendet.
  • Dämmmatten: Sie bestehen meistens aus Mineralwolle, es gibt sie aber auch aus Holzfasern, Kork oder Schaumglas. Die Platten werden ausgelegt, müssen aber an den Rändern auf Maß geschnitten werden.

Es ist ratsam, die Dämmschicht mit einem atmungsaktiven Gewebe abzudecken. Dieses schützt gegen Verschmutzung, Insekten und sorgt dafür, dass bei Durchzug nichts wegfliegt.

Wenn der Boden betreten wird, sind trittfeste Dämmplatten am einfachsten in der Umsetzung. Wie stark sie belastet werden dürfen und wie hoch die Dämmleistung ist, kann auf den Produktverpackungen nachgelesen werden oder in den technischen Daten. Bei wenig Platz sind Platten empfehlenswert, die mit einer Holzwerkstoffplatte versehen sind. Belastbarer ist allerdings eine Querlattung über den Dämmplatten. Diese wird mit OSB-Platten oder Dielen abgedeckt, hier kann auch ein weiterer Fußbodenbelag wie Teppich oder Laminat noch obendrauf gelegt werden.

Auf welche Qualitätsmerkmale kommt es bei Dämmstoffen an?

Wenn Sie Ihren Fußboden dämmen wollen, sollten Sie in den technischen Daten oder Produktbeschreibungen auf folgendes achten:

  • Wärmeleitfähigkeit: Sie wird mit dem griechischen Buchstaben λ (Lambda) abgekürzt und gemessen in W/mK (Watt pro Meter mal Temperatur in Kelvin). Dabei gibt es unterschiedliche Wärmeleitfähigkeitsgruppen (WLG), die auf der Verpackung angegeben werden. Häufig genutzt wird Material der Gruppe WLG 035. Sie hat eine Wärmeleitfähigkeit von etwa 0,035, eignet sich also zum Dämmen.
  • Wärmedurchgangskoeffizient: Wird abgekürzt mit dem Buchstaben U und gemessen in W/m²K. Sie ist wichtig für besondere Bauteile eines Gebäudes, beispielsweise für eine Außenwand oder eine Geschossdecke. Ein hoher U-Wert bedeutet, dass viel Wärme durchgelassen wird. Daher ist ein möglichst niedriger Wert hier besser.
  • Druckfestigkeit: Sie wird in Buchstaben angegeben. Die Buchstaben WS, WDS, WDH zeugen von erhöhter Belastbarkeit. Dieses Material kann man also zum Dämmen gut verwenden.
  • Trittschalldämmung: Sie wird in Dezibel (dB) gemessen und mit den Buchstaben T oder TK gekennzeichnet. Hierbei ist ein möglichst hoher Wert empfehlenswert.
  • Brandverhalten: Hier werden verschiedene Gruppen unterschieden; sie reichen von RF 1 (=nicht brennbar) bis RF 4 (leicht brennbar, unzulässiger Brandbeitrag).

Kann ich eine Fußbodendämmung nachrüsten?

Wer eine Fußbodendämmung nachträglich einbauen will, für den eignet sich die Einblasdämmung und die Schüttdämmung. Das Dämmmaterial kommt einfach auf den bestehenden Boden. Auch Dämmplatten sind einfach im Aufbau.

Bei Fußböden im Erdgeschoss über nichtgedämmten Kellerräumen, ist es ratsam die Kellerdecke zu dämmen. Dieses ist meist mit relativ geringem Aufwand machbar. Muss jedoch der Fußboden gedämmt werden, kommt es darauf an, wie der Estrich gestaltet ist. Wurde er in jedem Zimmer einzeln gegossen, kann der alte Estrich einfach entfernt und durch effektive Dämmprodukte ersetzt werden.

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