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Trinkwasserversorgung in Wohngebäuden - alles Wissenswerte dazu

Inhaltsverzeichnis

Trinkwasserversorgung in Wohngebäuden - Grundsätzliches zum Lebensmittel Trinkwasser

Der Begriff „Trinkwasser“ umfasst sowohl Kaltwasser (PWC) als auch Warmwasser (PWH/PWH-C). Aus dem Anspruch an die Versorgung des Gebäudes mit Trinkwasser ergeben sich zahlreiche technische Anforderungen. In den meisten Bestandsgebäuden wird Wasser durch ein teils deutlich veraltetes Leitungsnetz befördert. An den Betrieb eines solchen Leitungsnetzes werden weit höhere Anforderungen gestellt als an die technisch ausgereifte Standardversorgung im Neubau. Entstehen Schäden oder treten Mängel beim Betrieb der Grundwasserversorgung auf, haften alle am Betrieb Beteiligten und es werden teils drastische Strafen verhängt.

Trinkwasserversorgung in Wohngebäuden - Wer darf die Aufbereitung von Trinkwasser vornehmen?

Bei Bestandsgebäuden wird die Wartung und Instandhaltung des Systems Trinkwasser in technischer Hinsicht oft stiefmütterlich behandelt. Dabei lässt sich an der Tatsache, dass bereits 1975 die erste Trinkwasserverordnung in Kraft trat, erkennen, welche Bedeutung der Trinkwasserversorgung zukommt. Die Anforderungen an die Trinkwasserhygiene wurden auch für Bestandsgebäude mit der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) von 2001 noch einmal präzisiert. Die Novellierungen von 2011 und 2012 schärften die TrinkwV noch einmal nach.

Wissenswert Die höchsten Anforderungen in einem Gebäude gelten für die Bereiche Brandsicherheit, Trinkwasserhygiene und  Statik.

Die Aufbereitung von Trinkwasser darf nur von Fachfirmen vorgenommen werden und ist sehr strikt geregelt. Manuelle Veränderungen dürfen nicht vorgenommen werden, auch nicht von den Bewohnern eines Wohnhauses.

Im Trinkwasser dürfen auf keinen Fall enthalten sein:  

  • Legionellen, Viren oder Gülle 
  • Chemische Rückstände
  • Rückstände von Metallen

Die zulässigen Grenzwerte sind eindeutig geregelt und, ob die strengen Richtlinien eingehalten werden, muss ständig überprüft werden. Die Einhaltung der Trinkwasserzulassung wird von regionalen Wasserversorgern übernommen.

Trinkwasserversorgung in Wohngebäuden - Wie steht es um Wasserleitungen in älteren Gebäuden?

In älteren Bestandsgebäuden ergeben sich in diesem Kontext häufig Herausforderungen, die es möglichst kostenreduziert zu lösen gilt. Trinkwasserleitungen sind in Gebäuden älterer Bausubstanz häufig nicht mehr ausreichend geschützt. Daraus ergeben sich eine Vielzahl von Problemen:

  • Körperschall
  • Wärmeverluste beim Warmwasser
  • Kaltes Wasser ist oft zu warm  
  • Warmwasser hat häufig keine Vorlauftemperatur von > 55 °C
  • Messung nach Verbrauch unzureichend, ungenaue Abrechnung
  • Legionellen
Wissenswert Gewährleistung durch Eigentümergemeinschaft
Die einwandfreie Versorgung ab dem Hausanschluss in allen Bereichen des Gemeinschafts- und Sondereigentums ist durch die Eigentümergemeinschaft zu gewährleisten. Und zwar kontinuierlich zu jeder Zeit und für jede Zapfstelle. 
Zur Verfügung zu stellen sind warmes und kaltes Trinkwasser in ausreichender Menge sowie hygienisch unbedenklich für sämtliche Bereiche. Für die Hygiene verantwortlich sind die Eigentümer ab der Einspeisung in das bestehende Gebäude. Auch können Sie für Mängel oder Verunreinigungen haftbar gemacht werden.

Trinkwasserversorgung in Wohngebäuden - Blei im Trinkwasser

Enthält Trinkwasser Blei, schädigt es unsere Gesundheit. Von diesem Gesundheitsrisiko sind Schwangere, Ältere, Kranke und Kinder in besonderem Maße betroffen. Nachfolgende Übersicht zeigt die Grenzwerte der Bleimenge (in Mikrogramm/Liter) auf, die nach immer währenden Reduzierungen heute noch zugelassen sind.

Zeitpunkt Grenzwert
Stand heute (seit 01.12.2013) maximal 10 Mikorgramm/Liter
Ab Dezember 2003 maximal 25 Mikorgramm/Liter
Bis zum Jahr 2003 maximal 40 Mikorgramm/Liter

Bereits seit 1878 sind Bleirohre für Trinkwasser in einigen Regionen Süddeutschlands verboten. In Ost- und Norddeutschland wurden Bleirohre hingegen bis Anfang der 1970er Jahre verlegt. In älteren Bestandsgebäuden finden sich heute noch Bleirohre aufgrund von Laien durchgeführter Installationen, alter Gebäudesubstanz oder Rohren, die ersetzt wurden.

Trinkwasserversorgung in Wohngebäuden -Der Betrieb einer Trinkwasseranlage

Voraussetzung für den reibungslosen Betrieb einer Trinkwasseranlage ist sowohl eine einwandfreie Planung als auch eine ebensolche Installation. Ordnungsgemäß ist eine solche Anlage nur mit einer Dokumentation über Temperaturen, Volumenströme und Entnahmestellen sowie Leitungsführung möglich. 

Die Wasserversorgung eines Hauses muss fachgerecht instandgehalten und regelmäßig gewartet werden. Dabei sind folgende Bereich mit zu berücksichtigen:

  • Warmwasseraufbereitung
  • Wasserentnahme im Gemeinschafts- und Sondereigentum
  • Hauseinführung
  • Entsorgung als Abwasser
  • Wasseraufbereitung im Haus
  • Leitungssystem für Zirkulation, Kalt- und Warmwasser

Trinkwasserversorgung in Wohngebäuden -Regelungen zur Trinkwasserversorgung

In den vergangenen Jahren wurden die Regelungen zur Trinkwasserversorgung den technischen Möglichkeiten und den aktuellen Anforderungen angepasst. Dazu gibt es diverse Gesetze, Vorschriften und Regelungen, die erst in jüngster Zeit aktualisiert wurden. 

Versorgung der Gebäude
In Deutschland bestehen viele allgemein anerkannte Regelungen der Technik hinsichtlich der Versorgung: Für Häuser gelten die DIN-1980 100-600, die technischen Richtlinien des Vereins Deutscher Ingenieure VDI e.V. und das Regelwerk des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW), speziell für Häuser die VD/DVGW 6023. In den Normen EN 1717 und EN 806-1 bis 806-5 finden sich die Vorgaben der Europäischen Union. Darüber hinaus finden sich ergänzende Informationen zur Anwendung der Normen in der Praxis in den sogenannten „twin“-Blättern des DVGW. Praxisbezogen werden hier Themen wie Wasserbehandlung und Probeentnahmen wegen Legionellen wie auch die Desinfektion der Trinkwasserinstallationen behandelt. 

Wasserversorgungsunternehmen
In der Verordnung über "Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser" ist die Versorgung durch die einzelnen Wasserversorgungsunternehmen bis zur Hausgrenze geregelt (AVBWasserV).

Betrieb und Wartung
Die Anforderungen für einen ordnungsgemäßen Betrieb und die Wartung von Trinkwasseranlagen sind in der DIN EN 806-5 geregelt. 
 
Einrichtungen, Armaturen und Rohre
Belege für die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik sind die für die verwendeten Materialien vergebenen DVGW- und DIN-Prüfzeichen. In vielen Fällen ist wenigstens eines dieser Prüfzeichen erforderlich, eine CE-Kennzeichnung genügt in vielen Fällen nicht.

Vorsicht Für alle Heimwerker, die im Falle einer privaten Sanierung günstige Produkte eines nicht anerkannten Herstellers (sogenannte No-Name-Produkte) ist folgende Information von Bedeutung. Ein Wasserversorgungsunternehmen kann im Zweifelsfall Nachweise über die Produkte verlangen und gegebenenfalls auf eine Anpassung bestehen. 

Trinkwasserversorgung in Wohngebäuden - Einwandfreie hygienische Qualität durch ständige Anpassung

Die ständigen Aktualisierungen und ausführlichen Regelungen berühren neben dem Ziel nach einwandfreier hygienischer Qualität und einem möglichst geringen Wasserverbrauch noch weitere Bereiche:

  • Einwandfreie Trinkwasserqualität an allen Entnahmestellen
  • Erhalt der Anforderungen und Qualität an die Gesundheit während der gesamten Lebensdauer der Anlage
  • Vermeiden von Verunreinigung, Missbrauch und Wasserverschwendung
  • Lärmschutz
  • Erhalt der Trinkwasserqualität

Die Regeln und Normen müssen auch bei entsprechenden Instandsetzungen in erforderlichem Umfang für Häuser im Bestand eingehalten werden, nicht nur für Neubauten. Im Falle einer Gesundheitsgefährdung ist kein Bestandsschutz möglich und eine Gefahr für die Gesundheit gilt es umgehend zu beseitigen.

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