Direkt zum Inhalt

Grenzstein: Wie finde ich die Grundstücksgrenze?

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Grenzstein?

Die Grundstücksgrenze ist nur eine gedachte Linie, die einzelne Grundstücke voneinander trennt. Grenzsteine sind dazu da, diese Flurstücksgrenzen zu markieren und sichtbar zu machen. Sie zeigen auf, wie groß ein Grundstück ist und dienen als Sicherung des Eigentums.

Andere Begriffe für Grenzsteine sind

  • Grenzzeichen,
  • Weiser und
  • Abmarkung.

Es ist wichtig, genau zu wissen, wo die Grundstücksgrenze verläuft, da von ihr einige Regelungen beim Hausbau abhängen. Zum Beispiel ist immer vorgegeben, wie nah an die Grenze gebaut werden darf, also wie viel Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden muss.

Wie sieht ein Grenzstein aus?

Grenzsteine müssen als Grenzzeichen erkennbar sein. Früher dienten kleinere Steine oder andere Gegenstände wie Ziegelbruchstücke und Glasflaschen, die zusätzlich unter dem größeren Grenzstein vergraben wurden, als sogenannte Grenzsteinzeugen. Sie markierten einen Stein als Grenzstein.

Aus welchem Material alte Grenzsteine bestehen, ist davon abhängig, welche Gesteinsart in der jeweiligen Region vorhanden war. Häufig wurde Sandstein, Schiefer, Marmor, Kalkstein, Granit oder Basalt für Grenzsteine in Deutschland verwendet.

Heute sind Grenzsteine meist aus Granit oder Beton gefertig; als Markierung dient ein Kreuz auf der Oberseite. Manchmal wird auch der Grenzverlauf eingekerbt.

In einzelnen Regionen können statt Steinen auch andere Gegenstände als Grenzzeichen dienen, wie zum Beispiel Kunststoff, Eisenrohre, Schraubgewinde, Rohre mit Plastikkappen, Messingbolzen oder Stahlnägeln.

Wo finde ich auf einem Grenzstein die Grundstücksgrenze?

Auf Grenzsteinen mit einem Kreuz markiert die Mitte des Kreuzes den Grenzpunkt. Auch bei anderen Grenzzeichen ist der Mittelpunkt gleichbedeutend mit dem Grenzpunkt. Die Grundstücksgrenze verläuft zwischen zwei Grenzzeichen geradlinig.

Wo sitzt ein Grenzstein?

Um die Kreuzungslinie zwischen zwei Grundstücken zu markieren, werden Grenzsteine genau in die Grenzpunkte eingesetzt. Wenn dieser nicht direkt gekennzeichnet werden kann, darf er auch in eine der Grenzlinien eingesetzt werden, die vom Grenzpunkt abgehen.

Wie tief sitzen Grenzsteine?

Wie tief ein Grenzstein sitzt, ist davon abhängig, ob er auf dem Land oder in der Stadt gesetzt wurde.

In Wohngebieten in der Stadt werden Grenzsteine meist bodenbündig eingesetzt. Da die Natur die Steine mit der Zeit überwuchert und die Grenzsteine manchmal sogar ganz in der Erde verschwinden, sind sie häufig nur schwer oder gar nicht mehr aufzufinden.

In ländlichen Gebieten werden Grenzsteine oft so gesetzt, dass sie etwas aus dem Boden herausragen. Das ist vor allem bei Feldern wichtig, damit die Landwirte die Steine bei ihrer Arbeit gut sehen und diese nicht versehentlich mit dem Pflug oder anderem Gerät rausreißen beziehungsweise ummähen. Solche Grenzsteine sind oft länger als die in der Stadt üblichen.

Wer setzt einen Grenzstein?

Wenn Sie ein Grundstück besitzen und

  • keine Grenzsteine oder andere Grenzzeichen finden können,
  • diese beschädigt oder
  • versetzt sind
  • beziehungsweise zuvor noch keine gesetzt wurden,

müssen Sie sich an das zuständige Vermessungs- und Katasteramt wenden, um die Grenzsteine ausgetauscht, umgesetzt oder neu gesetzt zu bekommen. Denn das darf nur ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur; sie selbst nicht.

Das Vermessungs- und Katasteramt wird mit Ihnen einen sogenannten Grenztermin vereinbaren, an dem der Vermessungsingenieur seine Vorgehensweise erklärt und Ihnen als Antragsteller oder Antragsstellering ein Informationsblatt aushändigt, das Sie ausfüllen und zurückgeben müssen.

Bei einem zweiten Termin wird die Vermessung vorgenommen und die Grenzzeichen eingesetzt. Sobald dies geschehen ist, nimmt der Vermessungsingenieur eine öffentliche Urkunde auf, in der Sie als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer und Ihre Nachbarn den Grenzverlauf anerkennen. Diese Urkunde wird schließlich im zuständigen Katasteramt aufbewahrt.

Hinweis

Ihre Nachbarn haben zwar ein Widerspruchsrecht gegen die Kennzeichnung der Flurstücksgrenze (Abmarkung), sofern ihnen ein angrenzendes Grundstück gehört, aber an der ermittelten Lage der Grenzzeichen können sie nichts ändern.

Zudem haben ihre Nachbarn auf Grundlage öffentlich-rechtlicher Vorschriften die Vermessungs- und Abmarkungsarbeiten zu dulden, auch wenn dafür das Nachbar-Grundstück betreten werden muss.

Wie viel kostet ein Grenzstein?

Da Sie nicht selbst in den Baumarkt gehen und einen Grenzstein kaufen können, sondern über das Katasteramt einen Vermessungsingenieur mit der Vermessung und der Setzung beauftragen müssen, kostet nicht der Grenzstein an sich etwas, sondern die Vermessungs- und Abmarkungsleistung.

Die Gebührensätze für diese Leistung sind in den Vermessungskostenverordnungen der jeweiligen Bundesländer festgelegt und variieren. Im Durchschnitt liegen die Vermessungskosten für ein Grenzvermessungsverfahren bei etwa 2.000 Euro.

Wer bezahlt den Grenzstein?

Normalerweise zahlen Sie selbst die Neuerrichtung oder Wiederherstellung der Grenzzeichen. Rechtlich gesehen können Sie auch von Ihren Grundstücksnachbarn eine Kostenbeteiligung an der Abmarkung fordern. So sieht es Paragraf 919, Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) vor:

Die Kosten der Abmarkung sind von den Beteiligten zu gleichen Teilen zu tragen, sofern nicht aus einem zwischen ihnen bestehenden Rechtsverhältnis sich ein anderes ergibt.

Dazu muss derjenige, der den Antrag zur Abmarkung stellt, seinen Nachbarn auffordern, bei der Neuerrichtung oder der Wiederherstellung der Grenzsteine mitzuwirken. Die Aufforderung kann auf drei verschiedene Weisen geschehen:

  • Mündlich: Besprechen Sie mit Ihrem Nachbarn Ihren Plan, die fehlenden Grenzsteine (wieder-)herstellen zu lassen und sich die Kosten dazu zu teilen.
  • Schriftlich: Wenn Ihr Nachbar sich querstellt, können Sie den Antrag zur Herstellung der Grenzzeichen selbst übernehmen und die Kosten anschließend bei Ihrem Nachbarn einfordern.
  • Gerichtlich: Sollten Sie keine der beiden Wege gehen wollen oder können, gibt es noch die Möglichkeit, dass Sie beim zuständigen Amt eine Klage auf Wiederherstellung einreichen.

Sind Grenzsteine ein Muss?

Ob es Pflicht ist, die Grundstücksgrenze zu markieren oder nicht, ist vom jeweiligen Bundesland abhängig. In Berlin, Hamburg und Niedersachsen gibt es keine Abmarkungspflicht, in allen anderen Bundesländern müssen Sie als Grundstücksbesitzer die Flurstücksgrenze kennzeichnen. In welcher Form, ob mit einem Grenzstein oder einem anderen Grenzzeichen, ist regionsabhängig.

Zugleich ist es Ihre Pflicht, sich um den Erhalt und die Erkennbarkeit Ihrer Grenzsteine zu sorgen.

Wer einen Grenzstein entfernt, versetzt oder unkenntlich macht und damit beabsichtigt, jemand anderem einen Nachteil zuzufügen, muss mit einer Geld- oder sogar einer Freiheitsstraffe rechnen. So sieht es Paragraf 274, Absatz 1, Satz 3 des Strafgesetzbuchs (StGB) vor:

Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer (…) einen Grenzstein oder ein anderes zur Bezeichnung einer Grenze oder eines Wasserstandes bestimmtes Merkmal in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, wegnimmt, vernichtet, unkenntlich macht, verrückt oder fälschlich setzt.

Auch der Versuch ist strafbar (§ 274, Abs. 2, StGB).

Wie finde ich die Grenzsteine auf meinem Grundstück?

Wenn Sie auf Ihrem Grundstück keine Grenzsteine oder andere Grenzzeichen finden, können Sie sich an das zuständige Vermessungs- und Katasteramt wenden. Nennen Sie dafür Ihre Flurstücknummer. Wurden die Grenzpunkte auf Ihrem Grundstück noch nicht abgemarkt, sind unter der Flurstücknummer die genauen Koordinaten der Grenzsteine hinterlegt. Wurden die Grenzpunkte bereits abgemarkt, ist keine sehr exakte Koordinaten-Auskunft mehr möglich.

Tipp Wenn Sie Ihre Flurstücknummer nicht kennen, können Sie im Internet nachsehen. Die meisten Katasterämter stellen dort eine Liegenschaftskarte bereit, in der die Flurstücknummern vermerkt sind.

Die Koordinaten werden meist im UTM-Format herausgegeben, sodass Sie den Grenzstein mithilfe von GPS-Hilfsmittel auf Ihrem Grundstück finden können.

Hinweis Für die amtlichen Grenzstein-Koordinaten müssen Sie in aller Regel eine Gebühr zahlen.

Was kann ich tun, wenn mein Grenzstein weg ist?

Wenn sie keinen Grenzstein mehr auf Ihrer Grundstücksgrenze finden, müssen Sie sich an das zuständige Vermessungs- und Katasteramt wenden, um in Erfahrung zu bringen, ob schon mal eine Abmarkung vorgenommen wurde oder nicht. Wenn ja, können Sie sich die ungefähren Koordinaten der Grenzsteine geben lassen und noch einmal prüfen, ob die Grenzsteine wirklich nicht mehr da sind. Ist das der Fall, können Sie über das Vermessungs- und Katasteramt neue beantragen. Lesen Sie dazu mehr unter Punkt 6: Wer setzt einen Grenzstein?

Wann lasse ich Grenzsteine am besten setzen?

Manchmal ist es sinnvoll, das Setzen der Grenzzeichen später als die Grenzfestlegung ausführen zu lassen. Wenn Sie zum Beispiel bauen möchten, kann es sein, dass im Bauprozess die Grenzsteine beseitigt werden müssen, damit sie nicht beschädigt werden oder den Bau stören. In solchen Fällen lohnt es sich, die Abmarkung zu unterbrechen und erst nach Fertigstellung des Gebäudes die Grenzsteine oder -zeichen zu setzen.

Während des Baus können Farbmarkierungen oder Holzpfähle die Grenzlinie vorübergehend kennzeichnen. Die amtliche Abmarkung muss nach dem Bau trotzdem vollendet werden.

Mehr zum Thema Gemarkung finden Sie in unserem Artikel Gemarkung: Welche Rolle spielt sie im Grundbuch?

Architektensuche auf Immoportal

Bei Fragen zur Bebaubarkeit von einem Grundstück kann Ihnen ein Architekt, der sich mit den örtlichen Besonderheiten auskennt, am besten helfen. Hier finden Sie kompetente Architekturbüros in Ihrer Nähe.

Dieser Expertenartikel wurde mit großer Sorgfalt von der Immoportal.com Redaktion geprüft. Unser Anspruch ist es, fachlich fundiertes Wissen zu veröffentlichen. Dennoch kann es sein, dass inhaltliche Fehler nicht entdeckt wurden oder der Inhalt nicht mehr dem aktuellen Gesetzesstand entspricht. Finden Sie Fehler, freuen wir uns, wenn Sie uns Bescheid geben. Wir werden die Informationen dann umgehend berichtigen.
Zurück zum Anfang