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So sorgen Sie für Sicherheit auf der Baustelle: Versicherung und Haftung

Inhaltsverzeichnis

Mehrkostenrisiko durch Sicherheitsstandards

Sicherheitsrelevante Punkte für die Arbeit auf der Baustelle müssen bereits im Angebot der Bauunternehmung, nicht nur den Preis betreffend, berücksichtigt werden. Erhöhen sich einzelne Anforderungen an die Sicherheit während der Bauphase, beispielsweise aus Gründen der speziell erforderlichen Sicherung eines Baugrunds, sind die Sicherheitsanforderungen zwingend anzugleichen. Einerseits genießt die Sicherheit die höchste Priorität, deren Nichteinhaltung kann andererseits auch ein nennenswerter Kostenfaktor sein. Die Anpassungen an neue Standards, die im Bauverlauf möglicherweise notwendig werden, lassen sich nicht vorhersehen und damit auch im Vorfeld nicht kalkulieren. 

Was versteht man unter dem Arbeitsschutz, was ist ein SiGePlan?

In Deutschland wird der Arbeitsschutz besonders groß geschrieben und ist in der Baustellenverordnung (BaustellV) durch den Gesetzgeber festgeschrieben. So muss bereits vor Baubeginn in der Planungsphase beispielsweise ein sogenannter „Sicherheits- und Gesundheitsplan“ (SiGePlan) erstellt werden. Die konkreten Regeln diesen Punkt betreffend ist in § 3 ff. BaustellV geregelt und besagt folgendes: 

  • Fallen mehr als 500 Personenarbeitstage an, beträgt die Bauzeit mehr als 30 Tage oder arbeiten mehr als 20 Personen auf der Baustelle, wird die Übermittlung einer Vorankündigung mit Angaben zum Arbeitsschutz bis spätestens 14 Tage vor Baubeginn an die Baubehörde notwendig.
  • Sind Angestellte mehrerer Firmen auf der Baustelle tätig oder fallen Dacharbeiten mit einer Fallhöhe > 7 Meter an, die als besonders gefährlich eingestuft werden, ist es hier zwingend erforderlich, einen SiGePlan zu erstellen
  • Zusätzlich ist es erforderlich, gemäß § 4 BaustellV, einen oder mehrere Koordinatoren zu benennen. 
  • Wird der Baubehörde die Vorankündigung aus Vorsatz oder aus Fahrlässigkeit nicht übermittelt, ist dies eine Ordnungswidrigkeit. Dies gilt auch für einen nicht erstellten SiGePlan. In diesen Fällen kann ein Bußgeld verhängt werden.
  • Werden durch vorsätzliche Handlungen Gesundheit oder gar Leben der Beschäftigten gefährdet, ist dies strafbar. Dies kann vom Verhängen eines Bußgeldes bis hin zum Freiheitsentzug geahndet werden. 

Bei der Fertigstellung eines Einfamilienhauses kann die genannte Zahl von 500 Personenarbeitstagen schnell überschritten werden. Wird jedoch ein Fertighaus errichtet, werden diese 500 Stunden meist gar nicht erreicht. Ein Bauherr ist demnach gut beraten, wenn er sich im Vorfeld mit den Fragen: 

  • Welche Arbeitsverfahren werden angewandt?
  • Wo liegen Gefahrenquellen, die spezifische Gewerke mit sich bringen?
  • Entstehen besondere Gefahren durch den Baugrund?

Einen Überblick darüber, wie ein SiGePlan im Einzelnen aussehen und welche Bestandteile er enthalten sollte, erhalten Sie beispielsweise auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin umfangreiche Information: www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/RAB/RAB-31.html.
Darüber hinaus erhalten Sie aussagekräftige Informationen zu Themen wie Gefahrenbeurteilung auf der Baustelle bei der Berufsgenossenschaft Bau. Die Genossenschaften richten sich in der Regel nicht an Sie als privaten Bauherren, sondern an Unternehmen. Da Sie als Bauherr jedoch in einer gewissen Sorgfaltspflicht stehen, können Sie sich über diese Quellen auch umfassend und korrekt informieren. www.bgbau-medien.de/handlungshilfen_gb/.

Geschieht beispielsweise ein Arbeitsunfall, übernimmt die Berufsgenossenschaft Bau sowohl eine Erwerbsminderungsrente inklusive der Hinterbliebenenversorgung als auch alle notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen. Die Gesundheitsangebot der einzelnen Genossenschaften sind meist äußerst großzügig. Arbeiter sowie Bauhelfer von Baustellen zu versichern ist gesetzlich vorgeschrieben und kein „Goodwill“ des jeweiligen Bauherren. Beschäftigt der Bauherr private Helfer auf seiner Baustelle muss er selbst Pflichtbeiträge abführen. Diese werden, nach dem Stand aus 2018, auf folgender Grundlage berechnet:

  • Anzahl der Helferstunden
  • Die maßgebliche Bezugsgröße gemäß § 156 SGB VII, § 57, Abs. 2 der Satzung 
  • Dem Beitragssatz: 11,8680 %
  • Durchschnittlicher Stundenlohn von 12,18 Euro (West) und 10,78 Euro (Ost)
  • Der Mindestbetrag beträgt 100 Euro

Mit welchem Betrag schlägt die berufsgenossenschaftliche Versicherung für einen Bauhelfer zu Buche?

Ein Rechenbeispiel:
50 Helferstunden in Deutschland (West)  
50 Stunden zu je 12,18 Euro x 0,11868 = 72,28 Euro.

Ein Bauherr ist verpflichtet, ein entsprechendes Bauvorhaben sowie seine Bauhelfer unter www.bgbau.de/service/haeufig-nachgefragt/privates-bauvorhaben-anmelden/ anzumelden. Werden Bauhelfer nicht angemeldet, riskiert der Bauherr ein empfindliches Bußgeld. Die Legalität eines Beschäftigungsverhältnisses, spielt vor allem Im Sinne des Arbeitsschutzes eine große Rolle. Bauunternehmer, die illegale Beschäftigungsverhältnisse unterhalten, wollen in der Regel nicht nur Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen, auch die Kosten für die Berufsunfallabsicherungen der einzelnen Bauarbeiter sollen eingespart werden.

Im Gegensatz zu einem Bauunternehmen, das legale Beschäftigungsverhältnisse unterhält, ist hier die Frage nach der Haftung im Schadensfall oder im Falle eines Unfalls vollkommen ungeklärt. Das bedeutet in der Konsequenz für einen Bauherren: Bei Schäden, die während der Bauphase in den Verantwortungsbereich der Bauunternehmung fallen und bei mangelhafter Leistungserbringung bleibt der Bauherr auf den entstandenen Kosten sitzen. Mit exorbitant hohen Bußgeldern können, nicht zuletzt aus den hier aufgeführten Gründen, demnach nicht nur Arbeitgeber sondern auch Auftraggeber, also Sie als Bauherr, belegt werden.

Achtung: Vermeiden Sie Schwarzarbeit
Überprüfen Sie in jedem Fall die Handwerkerfirma, die auf Ihrer Baustelle Arbeiten durchführt, ob diese ihre Sozialversicherungsabgaben ordnungsgemäß abführt. Die Eintragung eines zulassungspflichtigen Handwerksbetriebes in der Handwerkerrolle ist beispielsweise ein Muss. Haben Sie Zweifel an der Seriosität ihres Baupartners sollten Sie in jedem Fall Kontakt mit der zuständigen Handwerkskammer aufnehmen.

Welche Gefahren bergen Verkehrssicherungspflichten für Unbeteiligte?

Für Gefahren, die für unbeteiligte Dritte auf einer Baustelle bestehen, muss unter Umständen der Bauherr haften. Einen Schutz vor Regressforderungen erzielen Sie als Bauherr nicht, in dem Sie schlicht ein „Eltern haften für Ihre Kinder“ aufhängen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist die Schadenersatzpflicht in § 823 BGB eindeutig geregelt: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Zu Personenschäden kann es, im Zuge eines Hausbaus, auf ganz vielfältige Weise kommen. Eine ungeschützte Baugrube, in die ein Unbefugter hineinfällt, stellt einen solchen Tatbestand dar. Gerade Kinder betrachten eine Baustelle gerne als den eigenen Abenteuerspielplatz. Daher gilt für Sie als Bauherr, sicherzustellen, dass Verletzungsrisiken beispielsweise durch das Abdecken der Baugrube und der Absperrung durch einen hochwertigen Bauzaun weitestgehend vermieden werden. Durch besagtes Schild, das Eltern die Haftung für Ihre Kinder noch einmal explizit zuschreibt, kann sich niemand der Haftung entziehen. Damit besteht kein ausreichender Schutz und Eltern müsste das Versäumnis der Aufsichtspflicht ohnehin erst einmal nachgewiesen werden, was nicht eben einfach ist. Das Haftungsrisiko für Unfälle auf einer Baustelle wird in aller Regel durch den Vertrag mit der Baufirma auf diese übertragen. Der Bauherr kann sich jedoch auch dadurch nicht gänzlich aus der Verantwortung ziehen; er bleibt immer mit in der Haftung und trägt im Zweifelsfall immer eine (Teil) Schuld.

Sind mehrere Firmen am Bauvorhaben beteiligt, gilt dies in ganz besonderem Maß. Der Bauherr ist stets in der Sorgfalts- und Aufsichtspflicht, was bedeutet, dass die von den einzelnen Firmen getroffenen Sicherheitsvorkehrungen zu überwachen und zu kontrollieren sind. Sorgen Sie bei Besuchen auf der Baustelle dafür, dass Missstände in Bezug auf die Sicherheit ausgeräumt werden, sprechen Sie alles an, das Ihnen auffällt und protokollieren Sie dies am besten. Das Haftungsrisiko endet jedoch nicht mit der Grundstücksgrenze. Werden beispielsweise auf Ihrem Grundstück Kran-Arbeiten durchgeführt, steht der Kran in aller Regel über und schwenkt mit Lasten gegebenenfalls über einen gut frequentierten Fußweg. Verliert der Kran hier Ladung und kommt jemand Unbeteiligtes zu Schaden, sind Sie auch hier haftbar. Für das Schneeräumen ist eigentlich die Kommune zuständig, die diese Pflicht jedoch üblicherweise auf die jeweiligen Grundstückseigentümer überträgt. 

Angrenzende Grundstücke bei anstehenden Maßnahmen mit zu berücksichtigen, ist nicht nur hinsichtlich eines künftig harmonisch verlaufenden Nachbarschaftsverhältnisses empfehlenswert. Wird beispielsweise der Aushub der Baugrube nicht fachgerecht durchgeführt, droht eventuell ein Absacken des Nachbargrundstückes, was eine Stilllegung der Baustelle für Monate nach sich ziehen könnte.  

Versicherungsschutz am Bau: Risiken absichern

Für Sicherheitsbelange auf der Baustelle ist die Baufirma solange verantwortlich, bis er die Bauleistung an den Bauherren übergeben hat. Mit diesem Zeitpunkt geht die Verantwortung aller Gefahren auf den Bauherren über, was bedeutet, dass das Bauunternehmen beispielsweise für Schäden wie eine zerbrochene Glastür, haftet. Daher wird eine Baufirma stets dafür sorgen, alles Wertvolle, das auf der Baustelle vorhanden ist, möglichst gut gegen Diebstahl und vor Beschädigung zu schützen. Eine Baustelle birgt so viele Gefahren und Sicherheitsrisiken, dass Sie als Laie oft gar nicht in der Lage sind, ein solches Gefahrenpotenzial überhaupt zu erkennen, um es beheben zu lassen. Um diese Lücke zu schließen, gibt es sogenannte Baubegleiter. Tragen Sie immer auch selbst Sorge, dass eventuell entstehende Schäden durch entsprechenden Versicherungsschutz ausreichend abgedeckt sind. Sich hier auf den Versicherungsschutz von Baufirmen oder Handwerken zu verlassen, reicht nicht aus. 

Absicherung der Vor-Bauphase:
Beim Kauf eines Hauses von einem Bauträger trägt dieser die Verantwortung für einen ausreichenden Versicherungsschutz und Sie brauchen sich um die für die Bauphase notwendigen Versicherungen keine Gedanken zu machen. Beim Kauf eines Grundstücks sieht dies allerdings anders aus: Hier geht mit dem Kauf das Haftungsrisiko auf den Eigentümer über. Ein Neubau bringt ohnehin schon diverse Risiken mit sich und bedeutet auch immer enorme Kosten. Folgende Versicherungen sollten Sie abschließen; nicht zuletzt, um Ihr finanzielles Risiko zu minimieren:

  • Haftpflichtversicherung
  • Bauherrenhaftpflichtversicherung
  • Rohbauversicherung
  • Bauleistungsversicherung 
  • Wohngebäudeversicherung

Neben all diesen Versicherungen sollten Sie als Bauherr in jedem Fall über eine private Haftpflichtversicherung verfügen, die auch alle Lebenssituationen außerhalb der Baustelle absichert. Diese Versicherung deckt vor allem auch die nach der Bauphase möglicherweise während des Umbaus entstehenden Schäden ab und hat noch einen weiteren Vorteil: Das Versicherungsinstitut überprüft in eigenem Interesse, die Berechtigung einer Schadensforderung. Das kommt für den Versicherungsnehmer in diesem Zusammenhang fast einer Rechtschutzversicherung gleich. Entscheidend für die Übernahme der Haftungsrisiken beim privaten Hausbau ist üblicherweise die Bausumme. Meist gibt es keine Übernahme der kompletten Haftungsrisiken. 

Vor Baubeginn Ihre Versicherung über die bevorstehende Baumaßnahme in Kenntnis zu setzen, ist in jedem Fall zu empfehlen. Der private Hausbau wird von den meisten Versicherungen lediglich bis zu einer bestimmten Höhe, beispielsweise 150.000 Euro abgesichert. Für einen kompletten Neubau eines Hauses ist diese Summe in der Regel nicht ausreichend: Sie haben aber die Möglichkeit, Ihre Versicherungsgesellschaft um ein Absicherungsangebot beziehungsweise eine Ausweitung des Schutzes zu bitten. Zeichnet sich die Verlängerung der vorgesehenen Bauzeit ab, müssen Sie dies unverzüglich Ihrer Versicherung melden und den Versicherungsschutz erweitern. Unabhängig davon, können Sie eine Bauherrenhaftpflichtversicherung auch bei einem anderen Versicherer abschließen. Erwerben Sie ein Haus samt Grundstück von einem Bauträger, haftet dieser für alle Schäden bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. In solch einem Fall benötigen Sie keine Bauherrenhaftpflichtversicherung. Ein ausreichender Versicherungsschutz ist in jedem Fall notwendig! Bei lebenslangen Rentenzahlungen infolge eines Personenschadens kann es sich schnell um Summen handeln, die Sie ohne ausreichenden Versicherungsschutz in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten bringen können. 

Wie versichere ich die Bauphase?
Während einer Bauphase läuft der Bauherr immer Gefahr, dass Teile des Hauses oder das Haus im Ganzen, beschädigt oder gar zerstört wird. Der Kredit über den Hausbau muss jedoch in jedem Fall zurückbezahlt werden, ob die Immobilie einen geringeren oder gar keinen Gegenwert mehr darstellt. Dieses Szenario kann für den Bauherren den finanziellen Ruin bedeuten. 
Die Gefahr geht erst mit der Abnahme der Leistung vom Bauunternehmer auf den Bauherren über. Kaufen Sie über einen Bauträger, sind Sie bis zum Gefahrenübergang abgesichert. Die größtmögliche Sicherheit bietet jedoch der Abschluss einer Bauwesens- beziehungsweise Bauleistungsversicherung für den eigenen finanziellen Schutz. Nicht in jedem Fall ist ein Handwerker haftbar zu machen, zumal Sie im Falle eines „Architektenhauses“ übernehmen Sie zwischenzeitlich die Haftung für einzeln vergebene Gewerke. Auf diese Weise steigt Ihr finanzielles Risiko über die Laufzeit der Bauphase immer weiter an. 

Eine Feuerrohbauversicherung ist wesentlicher Bestandteil der Bauwesens- beziehungsweise Bauleistungsversicherung. Die meisten Versicherer koppeln diese Versicherungen aneinander, ein separater Abschluss einer Feuerrohbauversicherung ist jedoch selbstverständlich möglich. 
Sie wird seitens der Bank als Mindestversicherung im Fall einer Finanzierung verlangt. Der Schutz der Feuerrohbauversicherung kann auch auf Schäden, die durch Hagel-, Sturm- und Vandalismus verursacht wurden, ausgeweitet werden. Nicht abgedeckt durch diese Versicherung ist der Diebstahl von Werkzeugen oder Baumaterialien, für die bis zum Gefahrenübergang jedoch ohnehin der Handwerker selbst haftet. In keinem Fall haftet die Versicherung für mangelhafte Bauausführung oder die Folgen der Insolvenz eines Handwerkbetriebes. 

Die Wohngebäudeversicherung erwächst aus der Bauwesensversicherung. Teile der alle Leistungen der Bauwesensversicherung gehen zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtend in die Wohngebäudeversicherung über und werden daher vom Versicherer meist kostenlos angeboten. Finanziellen Schutz bietet die Wohngebäudeversicherung in folgenden Punkten: 

  • Unwetter
  • Austretendes Leitungswasser
  • Brand
  • Blitzschlag

Als Versicherungsnehmer ist darauf zu achten, dass die Versicherung im Schadensfall auch tatsächlich bezahlen muss, beispielsweise bei der Beschädigung haustechnischer Anlagen. Darüber hinaus nehmen Versicherungen gerne den Einwand der groben Fahrlässigkeit mit auf, auf dessen Verzicht Sie als Versicherungsnehmer einwirken sollten. In manchen Fällen sind Elementarschäden (Schäden durch Erdbeben oder Überschwemmungen) nur durch eine separate Police oder durch die Wahl einer Zusatzoption mitversichert. Je nach Lage Ihres Grundstücks kann es fast unmöglich werden, sich beispielsweise gegen Überschwemmungen zu versichern. Liegt Ihr Grundstück an einem Flussufer und dieser tritt jährlich regelmäßig über die Ufer, wird Ihnen das selbst gegen einen erhöhten Aufpreis nicht gelingen. 

In jedem Fall gilt: Prüfen Sie alle Vertragsbestandteile mit der gebotenen Sorgfalt und schließen Sie keine Versicherung ab, ohne die Tarife gründlich miteinander zu vergleichen. Die Unterschiede in Prämie und versicherter Leistung sind teils enorm. 2016 verlieh die Stiftung Warentest in einem Test lediglich 32 von 97 getesteten Tarifen das Prädikat „empfehlenswert“ (Finanztest, Heft 05/2017).

Einzelne Risiken, wie etwa eine Photovoltaikanlage oder einer Erdwärmepumpe sollten gegebenenfalls über die Wohngebäude- oder die Haftpflichtversicherung mit abgedeckt werden. Es besteht auch noch die Alternative, explizit für diese Risiken eine separate Versicherung abzuschließen. Sind Sie Besitzer einer Photovoltaikanlage oder einer Erdwärmepumpe und läuft ihre Wohngebäudeversicherung noch über einen alten Vertrag, der diese beiden Punkte nicht mit abdeckt, sollten Sie einen neuen Vertrag abschließen. Die Versicherung inkludiert diese Anlagen in der Regel gegen einen Aufpreis in Ihren Vertrag. Tritt aufgrund von Erdbauarbeiten Kühlflüssigkeit aus der Erdwärmepumpe aus, kann ein extrem hoher Schaden entstehen. Nicht zuletzt daher ist es wichtig, dass der Versicherungsschutz bereits zum Baubeginn besteht. Eine separate Gewässerschadenshaftpflichtversicherung nach dem Bau abzuschließen, macht Sinn, wenn Sie einen oder mehrere Öltanks nutzen. 

Nicht zuletzt sollten Sie in jedem Fall eine Risikolebensversicherung über die gesamte Summe des Kredits abschließen, um den Todesfall des Hauptverdieners abzusichern. Kreditinstitute bieten einen solchen Schutz meist in Form einer Restschuldversicherung an, die aber im Vergleich zu einer Risikolebensversicherung auf dem freien Markt meist teurer ist. Arbeiten Sie als Bauherr oder ihr(e) Partner(in) mit auf der Baustelle, schließen Sie unbedingt eine private Unfallversicherung ab. Für Sie als Bauherr ist eine Versicherung über die Berufsgenossenschaft, im Gegensatz zu Ihren dort pflichtversicherten Bauhelfern, äußerst kostspielig. 

Expertentipp: Lassen Sie sich bei Versicherungen gut beraten!
Bei einer der Verbraucherzentralen können Sie sich gegen die Bezahlung eines kleinen Honorars umfassend zum Thema Versicherungen beraten lassen. Der wohl hervorstechendste Vorteil ist der, dass Sie hier eine völlig unabhängige Beratung erhalten, da keiner der Berater von einem Abschluss profitiert! Die Verbraucherzentrale unterhält in der Bundesrepublik zahlreiche Beratungsstellen. Diese finden Sie unter www.vzbv.de.

Eigenleistung: Risiko und Chance

Während eines Hausbaus fragt sich jeder Bauherr früher oder später, welche Möglichkeiten zur Kostenersparnis er (noch) hat. „Muskelhypothek“, wie die Eigenleistung am Bau auch scherzhaft genannt wird, hat einen Hauptvorteil: Sie fließt wie Eigenkapital in die Immobilienfinanzierung mit ein. 
Doch, selbst bei diesem enormen Vorteil, birgt das Erbringen von Eigenleistungen auch jede Menge Risiken: In vielen Fällen schätzt der Bauherr sein eigenes Leistungsvermögen und seine dafür zur Verfügung stehende Zeit falsch ein.

Die Banken geben hier eine gewisse Hilfestellung zur Einschätzung: Bei ungeübten Laien akzeptieren diese üblicherweise lediglich einen Eigenleistungsanteil von 10 % an der Finanzierung. Anhand dieser Größenordnung können Bauherren körperliche sowie psychische Überbelastungen vermeiden. Die Selbstüberschätzung eines Bauherren kann jedoch auch zu enormen zeitlichen Verzögerungen führen, kann dieser die einzelnen Arbeiten nicht in der geplanten Zeit ausführen, sehen sich nachfolgende Gewerke möglicherweise nicht mehr an die verabredeten Termine gebunden. Eine Konventionalstrafe gegen die Baufirma, zu der es aufgrund der zeitlichen Verzögerung kommt, kann demnach schnell gegenstandslos werden. Erbringt man als Laie Eigenarbeiten, sollte man deutlich mehr Zeit einplanen, als die, die ein Handwerker benötigen würde. Klug ist es, erst gar keine Gewerke in Eigenleistung zu planen, die nachfolgende Arbeiten behindern könnten. So entsteht kein allzu großer Zeitdruck und das Tapezieren beziehungsweise Streichen kann planmäßig erfolgen. 

Die Zeit, die Eigenleistung benötigen, ist das eine. Ein anderer Punkt ist die Qualität der teils laienhaft durchgeführten Eigenarbeiten, gegenüber der Leistung eines gut ausgebildeten und erfahrenen Profis, die in fast jedem Fall die bessere Qualität aufweisen wird. Die Frage nach der Haftung eventueller Mängel ist hier besonders unklar: Wer hat welche Arbeiten durchgeführt, wer hat welche Arbeiten beeinflusst? Wenn im Anschluss an einzelne Arbeiten nachgebessert oder womöglich noch einmal von vorne begonnen werden muss, frisst dies sowohl Zeit als auch Geld. Es macht den finanziellen Vorteil, den die Eigenleistung mi sich bringt, nachträglich zunichte.  Darüber hinaus sollte jeder, der auf einer Baustelle mitarbeitet, stets die Sicherheit bedenken: Gewisse Sicherheitsstandards auf einer Baustelle einzuhalten, ist das oberste Gebot und für Laien sind diese Gefahren und Risiken nicht immer richtig einzuschätzen. 

Dieser Expertenartikel wurde mit großer Sorgfalt von der Immoportal.com Redaktion geprüft. Unser Anspruch ist es, fachlich fundiertes Wissen zu veröffentlichen. Dennoch kann es sein, dass inhaltliche Fehler nicht entdeckt wurden oder der Inhalt nicht mehr dem aktuellen Gesetzesstand entspricht. Finden Sie Fehler, freuen wir uns, wenn Sie uns Bescheid geben. Wir werden die Informationen dann umgehend berichtigen.
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