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Mit einem Darlehensvertrag sicher Geld für Ihre Immobilie leihen

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Darlehensvertrag?

Ein Darlehensvertrag ist ein schuldrechtlicher Vertrag, den zwei Personen miteinander schließen. Die daran geknüpften Verpflichtungen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Paragraf 488 festgelegt:

  • Verpflichtung des Darlehensgebers: Er muss dem Darlehensnehmer die vereinbarte Höhe zur Verfügung zu stellen.
  • Verpflichtung des Darlehensnehmers: Er muss das Darlehen inklusive der vereinbarten Zinsen bei Fälligkeit dem Kreditgeber zurückzuzahlen.
Kurzinfo Schuldrecht

Rechtliche Beziehung zwischen einem Gläubiger und einem Schuldner. Das Schuldrecht ist ein Teil des Privatrechts.

Ebenfalls in dem Paragrafen festgehhalten ist

  • die Rückzahlung der vereinbarten Zinsen nach Ablauf je eines Jahres, sofern das Darlehen über ein Jahr hinausgeht und sofern nicht anders vereinbart
  • eine Kündigungsfrist des Darlehensvertrags von drei Monaten, sofern kein fester Rückzahlungszeitpunkt vereinbart ist
  • die Berechtigung des Darlehensnehmers zur Rückzahlung ohne Kündigung, sofern Zinsen nicht geschuldet sind

Ein Darlehensvertrag kann zwischen folgenden Parteien geschlossen werden:

  • zwischen einer Privatperson und einer Bank
  • zwischen zwei Privatpersonen – dann wird das Darlehen auch Privatkredit genannt

Darlehen oder Kredit: Gibt es einen Unterschied?

Einen rechtlich festgehaltenen Unterschied zwischen Darlehen und Kredit gibt es nicht. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist grundsätzlich von Darlehen die Rede, dabei gelten die dortigen Regelungen genauso für Kredite.

Nur im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich ein Unterschied etabliert. So wird Kredit als Oberbegriff für das Verleihen beziehungsweise Leihen von Geld verwendet, während Darlehen einen Unterbegriff davon bildet.

Einen rechtlich festgehaltenen Unterschied zwischen Darlehen und Kredit gibt es nicht. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist grundsätzlich von Darlehen die Rede, dabei gelten die dortigen Regelungen genauso für Kredite.

Nur im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich ein Unterschied etabliert. So wird Kredit als Oberbegriff für das Verleihen beziehungsweise Leihen von Geld verwendet, während Darlehen einen Unterbegriff davon bildet.

Der umgangssprachliche Unterschied wird an der Dauer und der Höhe der Darlehenssumme festgemacht:

  • Kredit: kurz- bis mittelfristige Laufzeit (bis zu vier oder fünf Jahren), geringe Geldaufnahme
  • Darlehen: langfristige Laufzeit (über vier oder fünf Jahre hinaus), hohe Geldaufnahme

Nach dieser Definition kommt für eine Baufinanzierung, die meistens eine längere Laufzeit hat, eher ein Darlehen als ein Kredit infrage.

Wie kommt ein Darlehensvertrag zustande?

Wie ein Darlehensvertrag zustande kommt, ist davon abhängig, ob er zwischen einer Bank und einer Privatperson oder zwischen zwei Privatpersonen geschlossen wird.

Darlehensvertrag zwischen Freunden oder Angehörigen

Der Darlehensvertrag zwischen zwei Privatpersonen kommt dann zustande, wenn

  • sich Kreditgeber und -nehmer über die Rahmenbedingungen wie Darlehenssumme und Rückzahlungsmodalitäten einig sind
  • und diese festgehalten haben. Die schriftliche Form ist nicht zwingend notwendig, jedoch zu empfehlen.

Der Darlehensgeber muss dann dem Darlehensnehmer die vereinbarte Summe am vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung stellen.

Darlehensvertrag zwischen einer Bank und einer Privatperson

Damit ein Darlehensvertrag mit einer Bank zustande kommt, sind ein paar zusätzliche formale Schritte bis zur Auszahlung des Kredits notwendig:

  1. Der Kreditnehmer stellt eine Finanzierungsanfrage bei einer Bank oder einem Finanzierungsvermittler.
  2. Der Kreditnehmer stellt eine Kreditanfrage mit allen erforderlichen Unterlagen wie dem Einkommensnachweis und den letzten Kontoauszügen.
  3. Die Anfrage wird vom Kreditgeber geprüft.
  4. Sind alle Anforderungen erfüllt, wird das Darlehen vom Kreditgeber genehmigt
  5. und beide Parteien unterzeichnen den Darlehensvertrag. Dieser Vorgang wird auch Darlehensabschluss genannt.
  6. Im Anschluss überprüft der Darlehensgeber, ob alle vertraglich vereinbarten Auszahlungsvorraussetzungen erfüllt sind,
  7. bevor er die Kreditsumme endgültig an den Darlehensnehmer auszahlt.

Was muss in einem Darlehensvertrag stehen?

Bei einem Bankdarlehen unterliegt die Vertragsform klaren gesetzlichen Vorschriften und muss schriftlich sein. Bei einem privaten Darlehensvertrag hingegen ist die schriftliche Form nicht zwingend vorgeschrieben. Trotzdem ist eine schriftliche Vereinbarung empfehlenswert, wenn Sie vermeiden möchten, in Streitigkeiten zu geraten.

Orientierung für den Inhalt einer schriftlichen Darlehensvertrags-Vereinbarung bietet das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), Artikel 247, Paragrafen 3 und 6. Demnach sollten folgende Angaben in einem Darlehensvertrag gemacht werden:

  • die Verpflichtung des Darlehensgebers, den vereinbarten Betrag auszuzahlen,
  • die Verpflichtung des Darlehensnehmers, den festgelegten Betrag zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzuzahlen,
  • die Verpflichtung des Darlehensnehmers, den vereinbarten Zinssatz zu zahlen,
  • die Darlehenslaufzeit,
  • die Summe des Darlehens,
  • die Höhe des Sollzinssatzes,
  • die Modalitäten der Rückzahlung,
  • mögliche Sicherheiten,
  • Name und Anschrift des Darlehensnehmers,
  • die Aufsichtsbehörde, die für den Darlehensgeber zuständig ist,
  • einen Hinweis auf den Anspruch des Darlehensnehmers auf einen Tilgungsplan (nach Paragraf 492, Absatz 3 Satz 2 des BGBs),
  • das Verfahren, das bei Kündigung des Vertrags einzuhalten ist,
  • alle weiteren Vertragsbedingungen
  • und die Unterschriften beider Vertragsparteien

Normalerweise ist ein privates Darlehen frei verwendbar. Soll die Verwendung des Darlehens doch an einen Zweck gebunden werden, muss das also in den Darlehensvertrag aufgenommen werden.

Tipp Wenn die Darlehenssumme sehr hoch ist, lohnt es sich als Darlehensgeber vom Darlehensnehmer ein notarielles Schuldanerkenntnis einzufordern. Der Darlehensnehmer bestätigt dabei vor einem Notar, dem Darlehensgeber den vereinbarten Betrag zu schulden.

Wann müssen die Darlehenszinsen gezahlt werden?

Wenn die Vertragsparteien im Darlehensvertrag nichts anderes festlegen, gilt die Regelung, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Paragraf 488 steht. Demnach müssen die Zinsen jeweils nach Ablauf eines Jahres gezahlt werden.

Sollte die Rückzahlung vor Ablauf eines Jahres erfolgen, sind die Zinsen bei der Rückzahlung fällig.

Achtung! Bei verspäteter Rückzahlung kann der private Kreditgeber Verzugszinsen berechnen. Es ist aber ratsam, im Darlehensvertrag klare Regelungen für den Fall von Zahlungsverzug festzuhalten.

Wann ist ein privater Darlehensvertrag ungültig?

Ungültig ist ein privater Darlehensvertrag dann, wenn der Zinssatz, der zwischen Darlehensgeber und -nehmer vereinbart wurde, zu hoch ist. Dies ist der Fall, wenn er mehr als das Doppelte von dem beträgt, was Banken üblicherweise verlangen. Ein solch hoher Zinssatz wird als Wucher gewertet. Das vereinbarte Geschäft verstößt damit gegen die guten Sitten und ist somit nach Paragraf 138 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ungültig.

Was bedeutet Familiendarlehen?

Als Familiendarlehen werden zwei unterschiedliche Arten der Kreditvergabe bezeichnet:

  1. Privatkredite, die innerhalb der Familie vergeben werden – oft ohne Zinsen. Diese Art des Familiendarlehens ist eine schnelle Möglichkeit von Angehörigen finanzielle Unterstützung zu erhalten.
  2. Darlehen, die Banken gezielt an (junge) Familien mit mittlerem Einkommen vergeben. Diese Familiendarlehen werden vor allem zur Baufinanzierung oder zum Hausverkauf gewährt. Es können jedoch auch andere Projekte wie ein Autokauf damit finanziert werden.

Welche Vor- und Nachteile haben Privatdarlehen?

Privater Darlehensvertrag

Vorteile

Nachteil

  • Ein privates Darlehen können auch all jene erhalten, die aufgrund eines zu niedrigen Einkommens oder einer negativen Bonitätsauskunft keinen Kredit bei der Bank bekommen würden.
  • Das Privatdarlehen hat keinen Einfluss auf den Schufa-Score desjenigen, der das Darlehen nimmt.
  • Die Konditionen des Darlehens können die Vertragsparteien selbst und individuell vereinbaren.
  • Der Zinssatz kann unabhängig vom banküblichen Wert festgelegt werden und es sind nicht zwingend feste monatliche Raten notwendig.
  • Oft werden Darlehen innerhalb der Familie oder unter Freunden zinslos vergeben. Das kann ein Nachteil sein, wenn das Finanzamt von einer Schenkung ausgeht. Wird der Freibetrag überschritten und läuft das Darlehen länger als ein Jahr, ist es möglich, dass das Finanzamt eine Schenkungssteuer berechnet. Allerdings sind die Freibeträge so hoch, dass sie innerhalb der Familie in der Regel nicht überschritten werden.
Tipp Wenn Sie einen Darlehensvertrag unter Freunden vereinbaren, behalten Sie die Steuer im Auge und vereinbaren Sie den marktüblichen Zinssatz. Dadurch können Sie den Verdacht der Schenkung ausräumen.

Was kann als Sicherheit bei privaten Darlehen gelten?

Als Sicherheiten für ein privates Darlehen gelten üblicherweise wertvolle Gegenstände wie

  • Autos,
  • Gemälde,
  • Schmuck,
  • und Uhren.

Die entsprechende Sicherheit sollte im Darlehensvertrag festgehalten werden.

Das Auto als Sicherheit Wenn ein Auto als Sicherheit eingesetzt wird, sollte dafür ein Sicherheitsübereignungsvertrag aufgesetzt werden. Dieser sichert dem Darlehensnehmer zu, dass er sein Auto weiterhin uneingeschränkt nutzen kann. Zugleich ist festgelegt, dass der Kreditgeber so lange Besitzer des Fahrzeuges ist, bis das Darlehen vom Kreditnehmer vollständig getilgt wurde. Ebenfalls wichtig: Als Sicherheit sollte der Kreditgeber Teil II der Zulassungsbescheinigung für den Wagen erhalten.

Wie kann der Darlehensvertrag gekündigt werden?

In der Regel wird im Darlehensvertrag ein Rückzahlungstermin für das Darlehen vereinbart, sodass keine Kündigung notwendig ist.

Wurde jedoch kein Rückzahlungstermin vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist drei Monate (Paragraf 488 BGB).

Eine vorzeitige Kündigung des Darlehensvertrags durch den Darlehensgeber ist dann möglich, wenn der Darlehensnehmer in Zahlungsverzug gerät oder andere vertragliche Pflichten verletzt. Auch wenn der Darlehensgeber die Rückzahlung des Darlehens gefährdet sieht, kann er den Vertrag kündigen. Anlass dafür, die Rückzahlungsmöglichkeit des Darlehensnehmers anzuzweifeln, können zum Beispiel sich massiv verschlechternde Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers geben oder ein Wertverlust der gestellten Sicherheiten.

Darlehensvertrag widerrufen, ist das möglich?

Darlehensvertrag mit einer Bank

Ein Darlehensvertrag, der zwischen einer Bank und einer Privatperson geschlossen wurde, ist grundsätzlich verbindlich. Nur in Ausnahmefällen räumt das deutsche Gesetz Verbrauchern ein Widerrufsrecht ein.

Privater Darlehensvertrag

Bei einem privaten Darlehensvertrag besteht kein Widerrufsrecht. Dennoch gibt es nach den Paragrafen 314 und 490 des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Möglichkeit, den privaten Darlehensvertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, sofern gewisse Umstände erfüllt sind.

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