Direkt zum Inhalt
A (28) | B (52) | C (5) | D (19) | E (22) | F (34) | G (30) | H (14) | I (12) | J (2) | K (34) | L (17) | M (22) | N (20) | O (7) | P (14) | Q (1) | R (24) | S (32) | T (22) | U (8) | V (15) | W (23) | X (1) | Z (7)

Was bedeutet Entwurfsverfasser?

Inhaltsverzeichnis

Der Begriff Entwurfsverfasser stammt aus dem deutschen Baurecht. Je nach Landesbauordnung wird er auch Objektplaner oder Planfertiger genannt. Der Entwurfsverfasser erstellt den Entwurf für ein Bauwerk, der schließlich als Bauantrag zur Baugenehmigung eingereicht wird. Voraussetzung dafür ist, dass der Entwurfsverfasser auch über eine Bauvorlageberechtigung verfügt. Die Anforderungen an den Entwurfsverfasser sind in den jeweiligen Landesbauordnungen und Regelwerken der Architekten- sowie Ingenieurkammern geregelt und fallen deshalb unterschiedlich aus. 

Grundsätzlich jedoch muss er über Sachkunde und Erfahrung für die Vorbereitung des jeweiligen Bauvorhabens verfügen. Er ist für die Qualität des Entwurfs und die Vollständigkeit der Unterlagen verantwortlich.

Der Entwurfsverfasser erstellt alle Unterlagen wie Pläne, Formulare und Berechnungen, die für den Erhalt der Baugenehmigung notwendig sind und reicht diese bei der zuständigen Behörde ein. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den Bauherren. Dabei ist der Entwurfsverfasser verantwortlich dafür, dass sein Entwurf die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhält. Honoriert wird er gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Hier wird der Begriff Vorlageberechtigung explizit genutzt.

Gut zu wissen: Für Wohngebäude mit einem Vollgeschoss bis zu 150 Quadratmetern dürfen in Baden-Württemberg auch Innenarchitekten als Entwurfsverfasser bestellt werden.
Dieser Expertenartikel wurde mit großer Sorgfalt von der Immoportal.com Redaktion geprüft. Unser Anspruch ist es, fachlich fundiertes Wissen zu veröffentlichen. Dennoch kann es sein, dass inhaltliche Fehler nicht entdeckt wurden oder der Inhalt nicht mehr dem aktuellen Gesetzesstand entspricht. Finden Sie Fehler, freuen wir uns, wenn Sie uns Bescheid geben. Wir werden die Informationen dann umgehend berichtigen.
Zurück zum Anfang