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Was ist die Kostenermittlung nach DIN 276?

Inhaltsverzeichnis

Was versteht man unter Kostenermittlung?

Unter der Kostenermittlung versteht man die Vorausberechnung der entstehenden Kosten sowie die Feststellung der tatsächlich entstandenen Kosten. Es gibt sechs Arten beziehungsweise Stufen der Kostenermittlung. Sie werden entsprechend dem Planungsfortschritt unterschieden und dienen unterschiedlichen Zwecken:

  • Kostenrahmen im Rahmen der Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1): Bildet die Grundlage für die Entscheidung für die Bedarfsplanung und die grundsätzliche Überlegung zur Wirtschaftlichkeit und Finanzierung des Bauprojekts.
  • Kostenschätzung im Rahmen der Vorplanung (Leistungsphase 2): Dient als Grundlage für die Entscheidung über die weitere Vorplanung.
  • Kostenberechnung im Rahmen der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3): Hilft eine Entscheidung über die Entwurfsplanung zu treffen.
  • Kostenvoranschlag im Rahmen der Ausführungsplanung beziehungsweise der Vorbereitung bei der Vergabe (Leistungsphase 5 beziehungsweise 6): Wird genutzt, um Entscheidungen über die Ausführungsplanung zu treffen.
  • Kostenanschlag im Rahmen der Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7): Dient als Grundlage für die Vergaben und die Bauausführungen.
  • Kostenfeststellung im Rahmen der Objektüberwachung (Leistungsphase 8): Hat den Zweck, nach beendetem Bau die entstandenen Kosten exakt nachzuweisen.

Grundlage für die Berechnung der einzelnen Stufen der Kostenermittlung bilden die Kostengruppen nach DIN 276 – Kosten im Bauwesen (Ausgabe Dezember 2018):

  • Kostenrahmen: zu ordnen und zusammenzustellen nach der ersten Ebene der Kostengruppen
  • Kostenschätzung: zu ordnen und zusammenzustellen nach der zweiten Ebene der Kostengruppen
  • Kostenberechnung: zu ordnen und zusammenzustellen nach der dritten Ebene der Kostengruppen
  • Kostenvoranschlag: zu ordnen und zusammenzustellen nach der dritten Ebene sowie darüber hinaus nach technischen Merkmalen und herstellungsmäßigen Aspekten
  • Kostenanschlag: zu ordnen und zusammenzustellen nach der dritten Ebene der Kostengruppen sowie darüber hinaus nach technischen Merkmalen und herstellungsmäßigen Aspekten
  • Kostenfeststellung: zu ordnen und zusammenzustellen nach der dritten Ebene der Kostengruppen beziehungsweise nach der Gliederung der Struktur des Kostenanschlags, die für das Bauprojekt festgelegt wurde

Auf was bei der Kostenermittlung unter anderem geachtet werden sollte:

  1. Die Kosten sollten möglichst getrennt und eindeutig den einzelnen Kostengruppen zugeordnet werden. Können die Kosten mehreren Kostengruppen zugeordnet werden, müssen sie entsprechend der überwiegenden Verursachung zugeordnet werden.
  2. Die Gesamtkosten eines Bauprojektes sind bei der Kostenermittlung vollständig festzuhalten. Falls das nicht möglich ist, müssen entsprechende Vermerke gemacht werden.
  3. Fallen besondere Kosten wegen außergewöhnlicher Bedingungen an, sollten diese gesondert bei der jeweiligen Kostengruppe vermerkt werden.
  4. Werte für vorhandene Bausubstanz, eventuell wiederverwendbare Teile und für Eigenleistungen sind ebenso gesondert bei den einzelnen Kostengruppen auszuweisen.
  5. Genauso gilt es, vorhersehbare Kostenrisiken nach Art, Umfang und Eintrittswahrscheinlichkeit zu benennen – inklusive geeigneter Maßnahmen zur Reduzierung oder gar Vermeidung dieser.
  6. Die zur Kostenermittlung angewendeten Verfahren sollten aufgeführt werden.
  7. Das gleiche gilt für die gegebenenfalls verwendeten Kostenkennwerte und deren Quellen.
  8. Besteht ein Bauprojekt aus verschiedenen Bauten und Anlagen oder aus mehreren, funktional, zeitlich, räumlich oder wirtschaftlich getrennten Abschnitten, so müssen dafür jeweils separate Kostenermittlungen aufgestellt werden.
  9. In den Kostenermittlungen ist anzugeben, ob und wie die Umsatzsteuer berücksichtigt wurde.
  10. Es muss der Zeitpunkt der Kostenermittlung festgehalten werden.

Welche Kostenermittlung in welcher Leistungsphase?

Die verschiedenen Arten beziehungsweise Stufen der Kostenermittlungen werden in verschiedenen Leistungsphasen vorgenommen:

Art/Stufe der Kostenermittlung

Leistungsphase (LP)

Kostenrahmen

LP 1

Kostenschätzung

LP 2

Kostenberechnung

LP 3

Kostenvoranschlag

LP 5/6

Kostenanschlag

LP 7

Kostenfeststellung

LP 8

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