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Was versteht man unter der Nettoraumfläche?

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Nettoraumfläche?

Die Nettoraumfläche (NRF) ist die Summe der nutzbaren Grundflächen eines Gebäudes. Dazu zählen die Nutzungsfläche (NUF), die Technikfläche (TF) und die Verkehrsfläche (VF). Gemäß DIN 277 (Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau, Ausgabe August 2021) ist die Nettoraumfläche neben der Konstruktionsgrundfläche (KGF) Teil der Bruttogrundfläche (BGF) aller Geschosse oder eines Teilbereichs eines Gebäudes.

Vor 2016 wurde die Nettoraumfläche (NRF) als Nettogrundfläche (NGF) bezeichnet. Der Begriff Nettogrundfläche blieb weiterhin erhalten, meint seit 2016 jedoch etwas anderes: Zu ihr zählen neben der Nutzungsfläche, der Technikfläche und der Verkehrsfläche auch die 2016 neu eingeführte Trennwandgrundfläche – der Flächenanteil aller nicht tragenden Wände.

Was zählt zur Nettoraumfläche?

Zur Nettoraumfläche zählen nach DIN 277 grundsätzlich die Nutzungsfläche (NUF), die Technikfläche (TF) und die Verkehrsfläche (VF):

  • Nutzungsgrundfläche (NUF): Die Fläche, die zum sinngemäßen Gebrauch eines Gebäudes effektiv genutzt werden kann. Vor 2016 wurde diese Fläche in der DIN 277 als Nutzfläche (NF) bezeichnet.
  • Technikfläche (TF): Die Fläche, die zur Unterbringung von zentralen haustechnischen Anlagen wie beispielsweise der Heizung dient.
  • Verkehrsfläche (VF): Die Fläche, die dem Zugang zu den Räumen, dem Verkehr innerhalb von Gebäuden oder zum Verlassen im Notfall dient. Nicht dazu zählen Bewegungsflächen innerhalb von Räumen wie zum Beispiel zwischen Maschinen in Werkhallen.

Darüber hinaus werden nach DIN 277 zur Nettoraumfläche auch die Grundflächen folgender Elemente hinzugezählt:

  • Wandöffnungen und Wandnischen mit einem lichten Querschnitt von über einem Quadratmeter – zum Beispiel Fenster, Türen und Durchgänge
  • raumhohe Vormauerungen, Vorwandinstallationen und Bekleidungen
  • fest eingebaute und freiliegende technische Anlagen und Gegenstände – zum Beispiel Sanitärobjekte wie Dusch- oder Badewannen, Leitungen und Heizungsgeräte
  • Installations- und Aufzugsschächte mit einem lichten Querschnitt von über einem Quadratmeter; in jedem Geschoss, durch das sie durchgehen
  • bewegliche Raumteile – zum Beispiel Faltwände und Vorhänge
  • baukonstruktive Einbauten – zum Beispiel Einbauküchen und Einbaumöbel
  • gedeckte Freisitze, Loggien und Balkone
Wichtig! Bei Emporen, Dachschrägen und Treppen gelten spezielle Regeln bezüglich der Anrechenbarkeit der Grundfläche zur Nettoraumfläche. Die Grundfläche von Raumteilen unter Treppen wird zum Beispiel nur angerechnet, wenn die Raumteile höher als 1,5 Meter sind.

Was zählt nicht zur Nettoraumfläche?

Nicht zur Nettoraumfläche zählen gemäß DIN 277 die Grundflächen von:

  • Unterschneidungen und Schrammborden,
  • Fuß- und Sockelleisten,
  • vorstehenden Teilen von Tür- und Fensterbekleidungen sowie
  • konstruktiven und gestalterischen Vor- und Rücksprüngen.

Wie berechnet man die Nettoraumfläche?

Für die Berechnung der Nettoraumfläche sind gemäß DIN 277 die lichten Maße zwischen den Baukonstruktionen in Höhe der Oberkanten der Boden- beziehungsweise Deckenbeläge anzusetzen.

Darüber hinaus gelten folgende Regelungen:

  • Grundflächen, die durch Brüstungen oder Geländer begrenzt werden, müssen bis zu den Innenkanten dieser Konstruktion gemessen werden.
  • Grundflächen unter der untersten Treppe oder Rampe werden zu der Grundrissebene gezählt, auf der sie beginnen.
  • Grundflächen von schräg verlaufenden Baukonstruktionen werden zu der Grundrissebene gerechnet, die darüber liegt – vorausgesetzt, sie stellen keine eigene Grundrissebene dar und überschneiden sich dort nicht mit andren Grundflächen. Zu schräg verlaufenden Baukonstruktionen zählen zum Beispiel Rampen und Treppen.
  • Bei einem Bauprojekt, das aus mehreren räumlich, funktional oder wirtschaftlich trennbaren Bauwerken oder Bauabschnitten besteht, werden die Grundflächen separat berechnet.
  • Wie genau die Flächenermittlung wird, ist vom Stand der Bauplanung und den entsprechenden Planungsunterlagen abhängig. Deshalb sollte bei der Berechnung der Nettoraumfläche angegeben werden, auf welche Planungsunterlagen sie sich bezieht.
Gut zu wissen Die Nettoraumfläche (NRF) kann auch als Mengen- und Bezugseinheit für die Baukostenermittlung nach DIN 276 zu einzelnen Kostengruppen  verwendet werden.
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