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Grundstückspreise in Brake 2023

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Die Grundstückspreise in Brake liegen in mittlerer Lage bei 95 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 187 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 70 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
70€/m2
78€/m2
85€/m2
Mittlere Lage
85€/m2
95€/m2
104€/m2
Gute Lage
153€/m2
170€/m2
187€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Brake nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 99 € 120 € 215 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 88 € 107 € 192 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 80 € 97 € 175 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 73 € 89 € 159 €

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Grundstückspreise in Brake unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Brake ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 63 € 77 € 139 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 78 € 95 € 170 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 93 € 114 € 204 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Brake nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 1 € 3 € 4 €
Bauerwarungsland 13 € 20 € 27 €
Ungeordnetes Rohbauland 30 € 41 € 53 €
Geordnetes Rohbauland 57 € 60 € 64 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Brake im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 29 € 36 € 65 €
2002 29 € 35 € 64 €
2003 31 € 38 € 68 €
2004 39 € 47 € 85 €
2005 40 € 49 € 88 €
2006 45 € 55 € 98 €
2007 48 € 58 € 104 €
2008 52 € 64 € 114 €
2009 49 € 60 € 108 €
2010 47 € 58 € 104 €
2011 50 € 61 € 110 €
2012 50 € 61 € 109 €
2013 50 € 61 € 109 €
2014 52 € 64 € 114 €
2015 54 € 66 € 118 €
2016 56 € 68 € 123 €
2017 61 € 74 € 133 €
2018 68 € 83 € 149 €
2019 74 € 90 € 161 €
2020 74 € 90 € 162 €
2021 77 € 94 € 169 €
2022 80 € 98 € 175 €
2023 78 € 95 € 170 €

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Hinweise zu Bodenrichtwerten in Brake

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Brake ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Brake

Der Bodenwert in Brake liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 170 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 117%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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