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Grundstückspreise in Elsfleth 2023

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Die Grundstückspreise in Elsfleth liegen in mittlerer Lage bei 98 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 143 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 65 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
65€/m2
73€/m2
80€/m2
Mittlere Lage
88€/m2
98€/m2
107€/m2
Gute Lage
117€/m2
130€/m2
143€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Elsfleth nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 92 € 124 € 165 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 82 € 110 € 146 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 75 € 100 € 133 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 68 € 92 € 122 €

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Grundstückspreise in Elsfleth unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Elsfleth ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 59 € 80 € 106 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 73 € 98 € 130 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 87 € 117 € 156 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Elsfleth nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 1 € 3 € 4 €
Bauerwarungsland 13 € 21 € 28 €
Ungeordnetes Rohbauland 31 € 43 € 54 €
Geordnetes Rohbauland 58 € 62 € 66 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Elsfleth im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 27 € 37 € 49 €
2002 27 € 37 € 49 €
2003 29 € 39 € 52 €
2004 36 € 49 € 65 €
2005 37 € 50 € 67 €
2006 42 € 57 € 75 €
2007 45 € 60 € 80 €
2008 49 € 66 € 87 €
2009 46 € 62 € 82 €
2010 44 € 60 € 79 €
2011 47 € 63 € 84 €
2012 47 € 63 € 83 €
2013 47 € 63 € 84 €
2014 49 € 66 € 87 €
2015 50 € 68 € 90 €
2016 52 € 70 € 94 €
2017 57 € 77 € 102 €
2018 64 € 86 € 114 €
2019 69 € 93 € 123 €
2020 69 € 93 € 123 €
2021 72 € 97 € 129 €
2022 75 € 101 € 134 €
2023 73 € 98 € 130 €

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Hinweise zu Bodenrichtwerten in Elsfleth

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Elsfleth ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Elsfleth

Der Bodenwert in Elsfleth liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 130 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 78%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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