Grundstückspreise in Kremmen 2023

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Die Grundstückspreise in Kremmen liegen in mittlerer Lage bei 105 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 170 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 76 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
76€/m2
85€/m2
93€/m2
Mittlere Lage
94€/m2
105€/m2
115€/m2
Gute Lage
139€/m2
155€/m2
170€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Kremmen nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 107 € 133 € 196 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 96 € 118 € 175 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 87 € 108 € 159 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 79 € 98 € 145 €

Grundstückspreise in Kremmen unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Kremmen ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 69 € 86 € 127 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 85 € 105 € 155 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 102 € 126 € 186 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Kremmen nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 1 € 3 € 5 €
Bauerwarungsland 14 € 22 € 30 €
Ungeordnetes Rohbauland 33 € 46 € 58 €
Geordnetes Rohbauland 63 € 67 € 71 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Kremmen im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 32 € 40 € 59 €
2002 32 € 39 € 58 €
2003 34 € 42 € 62 €
2004 42 € 52 € 77 €
2005 44 € 54 € 80 €
2006 49 € 61 € 90 €
2007 52 € 64 € 95 €
2008 57 € 70 € 104 €
2009 54 € 66 € 98 €
2010 52 € 64 € 95 €
2011 55 € 68 € 100 €
2012 54 € 67 € 99 €
2013 54 € 67 € 100 €
2014 57 € 70 € 104 €
2015 59 € 73 € 107 €
2016 61 € 76 € 112 €
2017 66 € 82 € 121 €
2018 74 € 92 € 136 €
2019 80 € 99 € 147 €
2020 81 € 100 € 147 €
2021 84 € 104 € 154 €
2022 87 € 108 € 160 €
2023 85 € 105 € 155 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Kremmen

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Kremmen ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Kremmen

Der Bodenwert in Kremmen liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 155 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 82%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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