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Grundstückspreise in Laatzen 2023

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Die Grundstückspreise in Laatzen liegen in mittlerer Lage bei 280 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 352 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 243 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
243€/m2
270€/m2
297€/m2
Mittlere Lage
252€/m2
280€/m2
308€/m2
Gute Lage
288€/m2
320€/m2
352€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Laatzen nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 342 € 355 € 406 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 305 € 316 € 361 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 278 € 288 € 329 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 253 € 263 € 300 €

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Grundstückspreise in Laatzen unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Laatzen ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 221 € 229 € 262 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 270 € 280 € 320 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 324 € 336 € 384 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Laatzen nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 4 € 9 € 14 €
Bauerwarungsland 39 € 60 € 81 €
Ungeordnetes Rohbauland 89 € 123 € 156 €
Geordnetes Rohbauland 168 € 179 € 190 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Laatzen im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2000 103 € 107 € 122 €
2001 102 € 105 € 120 €
2002 109 € 113 € 129 €
2003 135 € 140 € 160 €
2004 140 € 145 € 166 €
2005 157 € 162 € 186 €
2006 166 € 172 € 197 €
2007 182 € 188 € 215 €
2008 171 € 178 € 203 €
2009 165 € 171 € 196 €
2010 175 € 182 € 208 €
2011 173 € 180 € 206 €
2012 174 € 181 € 207 €
2013 182 € 189 € 216 €
2014 188 € 195 € 222 €
2015 195 € 202 € 231 €
2016 212 € 220 € 251 €
2017 237 € 246 € 281 €
2018 256 € 265 € 303 €
2019 257 € 267 € 305 €
2020 269 € 279 € 319 €
2021 278 € 289 € 330 €
2022 270 € 280 € 320 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Laatzen

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Laatzen ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Laatzen

Der Bodenwert in Laatzen liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 320 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 18%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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