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Grundstückspreise in Riesa 2023

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Die Grundstückspreise in Riesa liegen in mittlerer Lage bei 96 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 123 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 74 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
74€/m2
83€/m2
91€/m2
Mittlere Lage
86€/m2
96€/m2
105€/m2
Gute Lage
100€/m2
112€/m2
123€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Riesa nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 105 € 121 € 142 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 93 € 108 € 126 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 85 € 98 € 115 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 78 € 90 € 105 €

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Grundstückspreise in Riesa unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Riesa ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 68 € 78 € 91 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 83 € 96 € 112 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 99 € 115 € 134 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Riesa nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 1 € 3 € 4 €
Bauerwarungsland 13 € 20 € 27 €
Ungeordnetes Rohbauland 30 € 42 € 53 €
Geordnetes Rohbauland 57 € 61 € 65 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Riesa im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 31 € 36 € 42 €
2002 31 € 36 € 42 €
2003 33 € 38 € 45 €
2004 41 € 48 € 56 €
2005 43 € 49 € 58 €
2006 48 € 55 € 65 €
2007 51 € 59 € 69 €
2008 56 € 64 € 75 €
2009 52 € 61 € 71 €
2010 50 € 58 € 68 €
2011 54 € 62 € 72 €
2012 53 € 61 € 72 €
2013 53 € 62 € 72 €
2014 56 € 64 € 75 €
2015 57 € 66 € 78 €
2016 60 € 69 € 81 €
2017 65 € 75 € 88 €
2018 72 € 84 € 98 €
2019 78 € 91 € 106 €
2020 79 € 91 € 106 €
2021 82 € 95 € 111 €
2022 85 € 99 € 115 €
2023 83 € 96 € 112 €

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Hinweise zu Bodenrichtwerten in Riesa

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Riesa ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Riesa

Der Bodenwert in Riesa liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 112 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 34%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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