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Grundstückspreise in Sögel 2023

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Die Grundstückspreise in Sögel liegen in mittlerer Lage bei 105 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 170 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 71 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
71€/m2
79€/m2
86€/m2
Mittlere Lage
94€/m2
105€/m2
115€/m2
Gute Lage
139€/m2
155€/m2
170€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Sögel nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 100 € 133 € 196 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 89 € 118 € 175 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 81 € 108 € 159 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 74 € 98 € 145 €

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Grundstückspreise in Sögel unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Sögel ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 64 € 86 € 127 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 79 € 105 € 155 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 94 € 126 € 186 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Sögel nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 1 € 3 € 5 €
Bauerwarungsland 14 € 22 € 30 €
Ungeordnetes Rohbauland 33 € 46 € 58 €
Geordnetes Rohbauland 63 € 67 € 71 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Sögel im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 30 € 40 € 59 €
2002 29 € 39 € 58 €
2003 31 € 42 € 62 €
2004 39 € 52 € 77 €
2005 41 € 54 € 80 €
2006 45 € 61 € 90 €
2007 48 € 64 € 95 €
2008 53 € 70 € 104 €
2009 50 € 66 € 98 €
2010 48 € 64 € 95 €
2011 51 € 68 € 100 €
2012 50 € 67 € 99 €
2013 51 € 67 € 100 €
2014 53 € 70 € 104 €
2015 55 € 73 € 107 €
2016 57 € 76 € 112 €
2017 62 € 82 € 121 €
2018 69 € 92 € 136 €
2019 74 € 99 € 147 €
2020 75 € 100 € 147 €
2021 78 € 104 € 154 €
2022 81 € 108 € 160 €
2023 79 € 105 € 155 €

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Hinweise zu Bodenrichtwerten in Sögel

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Sögel ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Sögel

Der Bodenwert in Sögel liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 155 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 96%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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