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Grundstückspreise in Papenburg 2023

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Die Grundstückspreise in Papenburg liegen in mittlerer Lage bei 150 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 198 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 79 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
79€/m2
88€/m2
96€/m2
Mittlere Lage
135€/m2
150€/m2
165€/m2
Gute Lage
162€/m2
180€/m2
198€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Papenburg nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 111 € 190 € 228 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 99 € 169 € 203 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 90 € 154 € 185 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 82 € 141 € 169 €

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Grundstückspreise in Papenburg unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Papenburg ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 72 € 122 € 147 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 88 € 150 € 180 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 105 € 180 € 216 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Papenburg nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 2 € 4 € 7 €
Bauerwarungsland 21 € 32 € 43 €
Ungeordnetes Rohbauland 48 € 66 € 84 €
Geordnetes Rohbauland 90 € 96 € 102 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Papenburg im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 33 € 57 € 68 €
2002 33 € 56 € 68 €
2003 35 € 60 € 72 €
2004 44 € 75 € 90 €
2005 45 € 77 € 93 €
2006 51 € 87 € 104 €
2007 54 € 92 € 111 €
2008 59 € 101 € 121 €
2009 55 € 95 € 114 €
2010 53 € 91 € 110 €
2011 57 € 97 € 117 €
2012 56 € 96 € 115 €
2013 56 € 97 € 116 €
2014 59 € 101 € 121 €
2015 61 € 104 € 125 €
2016 63 € 108 € 130 €
2017 69 € 118 € 141 €
2018 77 € 131 € 158 €
2019 83 € 142 € 170 €
2020 83 € 143 € 171 €
2021 87 € 149 € 179 €
2022 90 € 154 € 185 €
2023 88 € 150 € 180 €

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Hinweise zu Bodenrichtwerten in Papenburg

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Papenburg ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Papenburg

Der Bodenwert in Papenburg liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 180 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 104%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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