Kappungsgrenze im Mietrecht: Was Mieter und Vermieter wissen müssen

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Aktualisiert: 29.10.2025
Inhaltsverzeichnis
Alles auf einen Blick
  • Definition: Legt fest, wie stark die Miete innerhalb von drei Jahren maximal steigen darf.
  • Zweck: Schutz der Mieter vor übermäßigen Mietsteigerungen.
  • Höhe: In der Regel 20 %, in vielen Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt 15 %.
  • Geltungsbereich: Nur bei Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete; gilt nicht für Staffelmiet- oder Indexmietverträge.
  • Berechnung: Erhöhung erfolgt auf Basis der aktuellen Miete und unter Einhaltung der Kappungsgrenze.
  • Auswirkung: Sichert langfristige Wohnmöglichkeiten und finanzielle Planbarkeit für Mieter.

Was ist die Kappungsgrenze?

Die Kappungsgrenze begrenzt Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 Abs. 3 BGB).

Das bedeutet:

  • Wenn ein Vermieter die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete anpassen möchte, darf er sie innerhalb von 3 Jahren höchstens um einen bestimmten Prozentsatz erhöhen.
  • Grundsätzlich: maximal 20 % innerhalb von 3 Jahren.
  • In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt: maximal 15 % innerhalb von 3 Jahren.
    → Diese niedrigere Grenze gilt nur, wenn das jeweilige Bundesland sie per Verordnung festgelegt hat (z. B. Berlin, München, Hamburg usw.).

Bedeutung im Mietrecht

Die Kappungsgrenze ist ein zentrales Instrument des deutschen Mietrechts. Sie dient dem Schutz der Mieter vor übermäßigen Mietsteigerungen und sorgt dafür, dass Mieten in einem finanziell tragbaren Rahmen bleiben. Damit trägt sie wesentlich zur Stabilität des Mietmarkts bei und ermöglicht es Mietern, ihre Wohnung auch langfristig zu halten.

Begrenzung der Mieterhöhung Eindämmung von Mietpreissteigerungen Schutz einkommensschwächerer Mieter
  • Miete darf innerhalb von 3 Jahren nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz steigen
  • 20 % in der Regel, in angespannten Wohngebieten 15 %
  • Gilt nur bei Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete
  • Ziel: Übermäßige Belastung der Mieter verhindern
  • Schutz vor stark schwankenden Mieten in kurzer Zeit
  • Besonders relevant in Städten mit hoher Nachfrage und wenig Wohnraum
  • Verhindert soziale Verdrängung und extreme Preisunterschiede
  • Unterstützt eine ausgewogenere Mietstruktur
  • Mieter mit geringerem Einkommen werden vor übermäßigen Belastungen geschützt
  • Sichert finanzielle Planbarkeit für Haushalte mit begrenztem Budget
  • Verhindert, dass Mieter durch hohe Erhöhungen Wohnung aufgeben müssen
  • Unterstützt soziale Stabilität im Wohnungsmarkt

Kappungsgrenze: Beispiel

Angenommen, die Kaltmiete beträgt 800 €.
Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt bei 950 €.
Dann darf der Vermieter die Miete nur so weit erhöhen, wie es die Kappungsgrenze erlaubt:

  • Bei 20 % Kappungsgrenze: max. 960 € (also 160 € mehr).
  • Bei 15 % Kappungsgrenze: max. 920 € (also 120 € mehr).

Selbst wenn die Vergleichsmiete höher ist, darf der Vermieter nur bis zu diesem Limit erhöhen.

Unterschied zur Mietpreisbremse, Modernisierungsumlage, Vergleichsmiete

Begriff Was wird begrenzt? Gilt wann? Ziel / Besonderheit
Kappungsgrenze Mieterhöhung in laufenden Verträgen Bei Anpassung an Vergleichsmiete Max. +15 % bzw. +20 % in 3 Jahren
Mietpreisbremse Miete bei Neuvermietung In angespannten Wohnungsmärkten Max. +10 % über Vergleichsmiete
Modernisierungsumlage Umlage von Modernisierungskosten Nach baulichen Maßnahmen Bis zu 8 % der Kosten jährlich auf Miete umlegbar
Vergleichsmiete Referenzwert für Mieten Grundlage für Erhöhungen & Mietpreisbremse Durchschnitt ähnlicher Wohnungen laut Mietspiegel

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Was nicht unter die Kappungsgrenze fällt

Die Kappungsgrenze gilt nicht für:

  • Staffelmietverträge (wo Mieterhöhungen vorher fest vereinbart sind)
  • Indexmietverträge (wo die Miete an die Inflation gekoppelt ist)
  • Mieterhöhungen nach Modernisierung (§ 559 BGB)

Pflichten des Vermieters

Ein Vermieter darf die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. Dabei muss er gesetzliche Vorgaben und formale Anforderungen einhalten:

  • Begründungspflicht: Jede Mieterhöhung muss schriftlich begründet werden – durch den örtlichen Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten. Ohne eine nachvollziehbare Begründung ist die Mieterhöhung unwirksam.
  • Einhaltung der Kappungsgrenze: Die Erhöhung darf die zulässige Grenze (15 % oder 20 % in drei Jahren) nicht überschreiten.
  • Frist zur Wirksamkeit: Eine Mieterhöhung kann frühestens nach 15 Monaten seit der letzten Erhöhung wirksam werden (12 Monate seit der letzten Anpassung + 3 Monate Zustimmungsfrist des Mieters).
Hinweis

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Rechte des Mieters

Mieter haben das Recht, eine Mieterhöhung zu prüfen und nicht sofort zuzustimmen:

  • Prüffrist: Nach Erhalt des Erhöhungsschreibens hat der Mieter zwei volle Monate Zeit, um die Mieterhöhung zu prüfen und zuzustimmen.
  • Einspruchs- und Widerspruchsrecht: Der Mieter kann die Zustimmung verweigern, wenn die Erhöhung formale Fehler enthält, die Kappungsgrenze überschreitet oder nicht ausreichend begründet wurde.
  • Recht auf Auskunft: Der Vermieter muss dem Mieter auf Anfrage Einblick in die Belege oder Vergleichswohnungen gewähren.

Beispiele für Gemeinden mit 15 %-Kappungsgrenze

  • In Berlin gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % auf dem gesamten Stadtgebiet.
  • In Bremen (mit Ausnahme von Bremerhaven) gilt eine Verordnung mit 15 % Kappungsgrenze.
  • In Nordrhein‑Westfalen: z. B. mehrere Städte wie Köln, Düsseldorf, Bonn sind aufgeführt.
  • In Baden‑Württemberg gilt die reduzierte Grenze in 89 Städten und Gemeinden, z. B. Stuttgart, Freiburg im Breisgau, Heidelberg.
  • In Bayern gilt die 15 %-Grenze in über 200 Städten und Gemeinden laut Verordnung.

Weitere Beispiele finden Sie hier. 

So findest man heraus, ob eine Gemeinde betroffen ist

  1. Gehen Sie auf die Website Ihres Landesministeriums oder der Landesregierung – zum Beispiel im Bereich Wohnungsbau oder Bauen & Wohnen.
  2. Suchen Sie nach der „Kappungsgrenzen-Verordnung“ oder nach Begriffen wie „Absenkung Kappungsgrenze 15 %“ in Verbindung mit Ihrem Bundesland.
  3. Dort finden Sie meist eine Anlage oder Liste, in der die betroffenen Städte und Gemeinden aufgeführt sind (z. B. PDF-Anlage „Gebietskulisse“).
  4. Überprüfen Sie das Datum der Verordnung: Diese Verordnungen sind häufig befristet (z. B. jeweils für fünf Jahre) und müssen gegebenenfalls verlängert werden.
  5. Steht Ihre Gemeinde nicht in der Liste, gilt dort in der Regel weiterhin die normale 20 %-Kappungsgrenze.

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Der Prozess zur Mieterhöhung mit RentUpp im Detail:

  1. Prüfung Mietanpassungspotenzial
  2. Beauftragung zur Erstellung des Mieterhöhungsverlangens
  3. Erstellung des Mietanpassungsschreibens
  4. Unterschrift durch Sie (Eigentümer bzw. dessen Vertreter) und Versand an die Mieter
  5. Follow-up bei Ausbleiben einer Reaktion oder Widerspruch

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