Kappungsgrenze im Mietrecht: Was Mieter und Vermieter wissen müssen
Was ist die Kappungsgrenze?
Die Kappungsgrenze begrenzt Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 Abs. 3 BGB).
Das bedeutet:
- Wenn ein Vermieter die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete anpassen möchte, darf er sie innerhalb von 3 Jahren höchstens um einen bestimmten Prozentsatz erhöhen.
- Grundsätzlich: maximal 20 % innerhalb von 3 Jahren.
- In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt: maximal 15 % innerhalb von 3 Jahren.
→ Diese niedrigere Grenze gilt nur, wenn das jeweilige Bundesland sie per Verordnung festgelegt hat (z. B. Berlin, München, Hamburg usw.).
Bedeutung im Mietrecht
Die Kappungsgrenze ist ein zentrales Instrument des deutschen Mietrechts. Sie dient dem Schutz der Mieter vor übermäßigen Mietsteigerungen und sorgt dafür, dass Mieten in einem finanziell tragbaren Rahmen bleiben. Damit trägt sie wesentlich zur Stabilität des Mietmarkts bei und ermöglicht es Mietern, ihre Wohnung auch langfristig zu halten.
| Begrenzung der Mieterhöhung | Eindämmung von Mietpreissteigerungen | Schutz einkommensschwächerer Mieter |
|
|
|
Kappungsgrenze: Beispiel
Angenommen, die Kaltmiete beträgt 800 €.
Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt bei 950 €.
Dann darf der Vermieter die Miete nur so weit erhöhen, wie es die Kappungsgrenze erlaubt:
- Bei 20 % Kappungsgrenze: max. 960 € (also 160 € mehr).
- Bei 15 % Kappungsgrenze: max. 920 € (also 120 € mehr).
Selbst wenn die Vergleichsmiete höher ist, darf der Vermieter nur bis zu diesem Limit erhöhen.
Unterschied zur Mietpreisbremse, Modernisierungsumlage, Vergleichsmiete
| Begriff | Was wird begrenzt? | Gilt wann? | Ziel / Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Kappungsgrenze | Mieterhöhung in laufenden Verträgen | Bei Anpassung an Vergleichsmiete | Max. +15 % bzw. +20 % in 3 Jahren |
| Mietpreisbremse | Miete bei Neuvermietung | In angespannten Wohnungsmärkten | Max. +10 % über Vergleichsmiete |
| Modernisierungsumlage | Umlage von Modernisierungskosten | Nach baulichen Maßnahmen | Bis zu 8 % der Kosten jährlich auf Miete umlegbar |
| Vergleichsmiete | Referenzwert für Mieten | Grundlage für Erhöhungen & Mietpreisbremse | Durchschnitt ähnlicher Wohnungen laut Mietspiegel |
Was nicht unter die Kappungsgrenze fällt
Die Kappungsgrenze gilt nicht für:
- Staffelmietverträge (wo Mieterhöhungen vorher fest vereinbart sind)
- Indexmietverträge (wo die Miete an die Inflation gekoppelt ist)
- Mieterhöhungen nach Modernisierung (§ 559 BGB)
Pflichten des Vermieters
Ein Vermieter darf die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. Dabei muss er gesetzliche Vorgaben und formale Anforderungen einhalten:
- Begründungspflicht: Jede Mieterhöhung muss schriftlich begründet werden – durch den örtlichen Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten. Ohne eine nachvollziehbare Begründung ist die Mieterhöhung unwirksam.
- Einhaltung der Kappungsgrenze: Die Erhöhung darf die zulässige Grenze (15 % oder 20 % in drei Jahren) nicht überschreiten.
- Frist zur Wirksamkeit: Eine Mieterhöhung kann frühestens nach 15 Monaten seit der letzten Erhöhung wirksam werden (12 Monate seit der letzten Anpassung + 3 Monate Zustimmungsfrist des Mieters).
Rechte des Mieters
Mieter haben das Recht, eine Mieterhöhung zu prüfen und nicht sofort zuzustimmen:
- Prüffrist: Nach Erhalt des Erhöhungsschreibens hat der Mieter zwei volle Monate Zeit, um die Mieterhöhung zu prüfen und zuzustimmen.
- Einspruchs- und Widerspruchsrecht: Der Mieter kann die Zustimmung verweigern, wenn die Erhöhung formale Fehler enthält, die Kappungsgrenze überschreitet oder nicht ausreichend begründet wurde.
- Recht auf Auskunft: Der Vermieter muss dem Mieter auf Anfrage Einblick in die Belege oder Vergleichswohnungen gewähren.
Beispiele für Gemeinden mit 15 %-Kappungsgrenze
- In Berlin gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % auf dem gesamten Stadtgebiet.
- In Bremen (mit Ausnahme von Bremerhaven) gilt eine Verordnung mit 15 % Kappungsgrenze.
- In Nordrhein‑Westfalen: z. B. mehrere Städte wie Köln, Düsseldorf, Bonn sind aufgeführt.
- In Baden‑Württemberg gilt die reduzierte Grenze in 89 Städten und Gemeinden, z. B. Stuttgart, Freiburg im Breisgau, Heidelberg.
- In Bayern gilt die 15 %-Grenze in über 200 Städten und Gemeinden laut Verordnung.
Weitere Beispiele finden Sie hier.
So findest man heraus, ob eine Gemeinde betroffen ist
- Gehen Sie auf die Website Ihres Landesministeriums oder der Landesregierung – zum Beispiel im Bereich Wohnungsbau oder Bauen & Wohnen.
- Suchen Sie nach der „Kappungsgrenzen-Verordnung“ oder nach Begriffen wie „Absenkung Kappungsgrenze 15 %“ in Verbindung mit Ihrem Bundesland.
- Dort finden Sie meist eine Anlage oder Liste, in der die betroffenen Städte und Gemeinden aufgeführt sind (z. B. PDF-Anlage „Gebietskulisse“).
- Überprüfen Sie das Datum der Verordnung: Diese Verordnungen sind häufig befristet (z. B. jeweils für fünf Jahre) und müssen gegebenenfalls verlängert werden.
- Steht Ihre Gemeinde nicht in der Liste, gilt dort in der Regel weiterhin die normale 20 %-Kappungsgrenze.
Wir unterstützen Sie gerne bei der form- und fristgerechten Mieterhöhung
Kennen Sie das?: Die Miete zu erhöhen wäre in Zeiten hoher Inflation und steigender Instandhaltungs- beziehungsweise Instandsetzungskosten schon längst notwendig gewesen. Trotzdem schieben Sie diese Aufgabe immer wieder vor sich her.
Dann nutzen Sie RentUpp: Wir helfen Ihnen bei der form- und fristgerechten Mieterhöhung. Bei uns arbeiten modernste Algorithmen, Fallbearbeiter und Mietexperten an der Durchsetzung Ihres Rechts. Sie können sich in dieser Zeit entspannt zurücklehnen und bleiben per E-Mail oder im persönlichen Kundenbereich über alle Fortschritte informiert.
Der Prozess zur Mieterhöhung mit RentUpp im Detail:
- Prüfung Mietanpassungspotenzial
- Beauftragung zur Erstellung des Mieterhöhungsverlangens
- Erstellung des Mietanpassungsschreibens
- Unterschrift durch Sie (Eigentümer bzw. dessen Vertreter) und Versand an die Mieter
- Follow-up bei Ausbleiben einer Reaktion oder Widerspruch
Was ist Ihre Immobilie wert?
Erfahren Sie sofort und unkompliziert, wie viel Ihre Immobilie wert ist. Mit nur wenigen Klicks können Sie Ihre Immobilie bewerten lassen und bekommen die individuelle Analyse direkt per E-Mail zugesandt.
