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Alles Wissenswerte zu Treppenliften

Inhaltsverzeichnis

1.  Welche Treppenliftarten gibt es? 

Es gibt verschiedene Arten von Treppenliften. Jede davon hat individuelle Vor- und Nachteile. Welcher Treppenlift sich für Sie am besten eignet, hängt vom Ort der Installation und Ihren persönlichen Nutzungsabsichten ab. Grundsätzlich unterscheiden wir folgende Arten von Treppenliften:

Der Sitzlift: Ein Sitzlift zeichnet sich in erster Linie dadurch aus, dass er mit einem bequemen Sitz ausgestattet ist. Die Steuerungseinheit befindet sich entweder direkt am Sitz und/oder an den beiden Endpunkten der Führungsschiene. Sitzlifte eignen sich nicht nur für gerade, sondern auch für kurvig verlaufende Treppen. Die Treppe bleibt auch nach der Installation des Sitzlifts für Fußgänger nutzbar.

Der Stehlift: Die Eigenschaften des Stehlifts sind mit einem Sitzlift vergleichbar. Anstelle einer Sitzfläche hat er eine kleine, per Geländer oder Gurt gesicherte Standfläche. Er eignet sich für Personen, denen nicht nur das Treppensteigen schwerfällt, sondern auch das Sitzen beziehungsweise Aufstehen.

Der Plattformlift: Der Plattformlift ist eine Nummer größer als der Treppenlift. Anstelle eines Sitzes hat er eine Plattform. Dadurch kann der Plattformlift Personen samt Rollstuhl die Treppe hinaufbefördern. Für die Sicherheit sind Plattformlifte in der Regel mit Geländern versehen. Auch diese Art von Treppenlift ist gleichermaßen für gerade und kurvige Treppenverläufe geeignet.

Der Hublift: Von einem normalen Treppenlift unterscheidet sich der Hublift dadurch, dass er die Treppe nicht auf einer Führungsschiene entlangfährt, sondern sich an einer senkrecht montierten Schiene nach oben und unten bewegt. Hublifte gibt es sowohl mit Sitzfläche als auch mit Plattform. Der Vorteil: Die senkrechte Montage erfordert selbst bei hohen Treppen nur wenig Platz. Er kann also immer dann eine Lösung sein, wenn ein Treppenlift nicht realisierbar ist und ein Aufzug zu teuer wäre. Winterfest und frostsicher bietet sich der Hublift außerdem für Außenbereiche an. Dort, wo Rampen zu steil oder zu lang wären, ermöglicht er Barrierefreiheit.

2. Wie viel kostet ein Treppenlift?

Pauschale Kostenangaben sind bei maßgefertigten Treppenliften kaum möglich, da dabei verschiedene Faktoren eine Rolle spielen, wie zum Beispiel:

  • die Art des Treppenlifts
  • die Länge der zu überbrückenden Treppe
  • die Form der Treppe
  • die zu überwindende Etagenzahl

Allgemein gilt es mit einem niedrigen bis hohen vierstelligen Betrag zu rechnen. Für einen großen Hublift, der eine lange Treppe überbrücken soll, können auch Kosten in fünfstelliger Höhe anfallen.

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3. Welcher Treppenlift passt für welche Treppenart?

Grundsätzlich kann ein Treppenlift je nach Modell auf jeder Treppenart teilweise sogar auf Wendeltreppen montiert werden. Ausschlaggebend dafür, ob ein Treppenlift montiert werden kann, unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen, ist lediglich die Breite sowie die Steigung der Treppe. Ein Plattformlift benötigt grundsätzlich mehr Platz als ein Sitzlift. Die Gegebenheiten vor Ort wie Haustüren, Treppenpodeste oder Deckenstürze können die Umsetzbarkeit ebenfalls beeinflussen. Dies sollte vorab durch einen Fachberater im Detail geprüft werden.

4. Wie viel Platz benötigt ein Treppenlift? 

Wie viel Platz ein Treppenlift benötigt, ist grundsätzlich vom Lifttyp abhängig. Die Art des Lifts wirkt sich nicht nur auf die benötigte Treppenbreite, sondern auch auf die Größe des benötigten Anfangs- und Endbereichs sowie die eventuell notwendige Wartefläche aus.

Treppenbreite
Einige Treppenlifte sind speziell für die Installation in schmalen Treppenhäusern konzipiert. Sie benötigen 50 bis 60 Zentimeter und nehmen im eingeklappten ruhenden Zustand nur etwa 40 Zentimeter Platz ein. Durch die hochklappbaren Komponenten und die geringen Schienenbreite sind sie auch beim normalen Erklimmen der Treppe nicht störend. 
Der Nachteil: Diese speziellen platzsparenden Treppenlifte für schmale Treppen gibt es nur als Sitz- oder Stehlifte. Für Rollstuhlfahrer sind sie also keine Option. 

Faustregel: Spezielle Treppenlifte für schmale Treppen lassen sich in Treppenhäusern mit einer Breite von 50 Zentimetern oder mehr installieren. Ist Ihr Treppenhaus schmaler, benötigten Sie wahrscheinlich eine Maßanfertigung.

Anfangs- und Endbereich
Neben einer gewissen Mindestbreite der Treppe wird auch Raum für die Haltepunkte des Lifts im Anfangs- und Endbereich benötigt. Zum einen müssen sich dort die zu transportierende Person, zum anderen die helfenden Partner oder Pflegekräfte frei bewegen können. Bei einem Sitzlift ist zu beachten, dass sich der Sitz zum Ein- und Aussteigen von der Treppe wegdreht. 

Wichtig: Es muss genügend Platz zwischen dem Treppenlift und der Tür bestehen.

Wartefläche
Für den Betrieb eines Treppenlifts in Mehrfamilienhäusern müssen Warteflächen zwischen den Etagen eingeplant werden, sofern die Restlaufbreite der Treppe weniger als 60 Zentimeter beträgt. Diese Warteflächen müssen einer Person, die entgegenkommt, genügend Platz bieten, um den fahrenden Lift vorbeizulassen, sodass dieser im Betrieb nicht unterbrochen werden muss.

Platzbedarf bei Treppenliften für Rollstuhlfahrer
Für das Erklimmen einer Treppe mit Rollstuhl sind ein senkrecht fahrender Hublift oder eine Maßanfertigung notwendig. Außerdem muss ausreichend Raum für den Umstieg vom Rollstuhl in den Lift und zurück vorhanden sein.

5. Wann darf ein Treppenlift installiert werden?

Aus technischer Sicht ist der Einbau eines Treppenlifts in den meisten Fällen möglich. Aus rechtlicher Sicht ist das etwas anders. Ob ein Treppenlift installiert werden darf, hängt davon ab, ob Sie eine Baugenehmigung dafür erhalten. Dabei ist irrelevant, ob der Treppenlift im Eigenheim, in der Mietwohnung oder in einem Mehrfamilienhaus eingebaut werden soll.

Gut zu wissen: In einigen Fällen müssen Sie vor dem Einbau eines Treppenlifts einen „Antrag auf Einbau eines Treppenschrägaufzugs“ bei der zuständigen Behörde stellen.

Bei dem Antrag wird zuerst geprüft, ob das Wohnhaus, in dem der Lift installiert werden soll, ein öffentliches Gebäude oder ein Privathaus ist. Handelt es sich um ein Privathaus, wird keine Baugenehmigung benötigt. Bei einem öffentlichen Gebäude steht hingegen eine weitere Prüfung der baulichen Voraussetzungen an. Unter anderem folgende:

  • Wie viele Personen nutzen die Treppe täglich?
  • Welche Fluchtwege sind vorhanden?

Anforderungen an den Treppenlift für eine Baugenehmigung in Mehrfamilienhäusern sind zum Beispiel: 

  • Einhaltung der Fluchtwegbreite
  • Gewährleistung des Brandschutzes
  • Treppenfunktion als Teil eines Flucht- und Rettungsweges muss erhalten bleiben
  • Verkehrssicherheit muss unbeeinträchtigt bleiben
  • die Mindestlaufbreite muss eingehalten werden – also die tatsächlich nutzbare Treppenfläche

Angaben zur relevanten Treppenbreite für den Einbau eines Treppenlifts, werden in den Landesbauordnungen und in der DIN 18065 gemacht. Die Mindestanforderungen an die Treppenbreite unterscheiden sich dabei zwischen Mehrfamilienhäusern und Eigenheimen. Bei Mehrfamilienhäusern müssen die Vorschriften der Landesbauordnung immer eingehalten werden.

Gut zu wissen: Bei einer Eigentumswohnung ist außerdem das Einverständnis der Eigentümergemeinschaft notwendig! 
In einem Mietshaus ist der Einbau eines Treppenlifts nur unter Nachweis eines berechtigten Interesses möglich. Die Kosten muss der Mieter selbst tragen.

6. Gibt es Fördermöglichkeiten für einen Treppenlift?

Die Anschaffung eines Treppenlifts ist ein Kostenfaktor, den Betroffene selten allein stemmen können. Zum Glück gibt es dafür finanzielle Hilfen:

Zuschuss für den Treppenlift von der Krankenkasse
Die Krankenkasse gewährt für einen Treppenlift keine vollständige Kostenübernahme. Allerdings ist es möglich, einen Treppenlift-Zuschuss bei der Krankenkasse beziehungsweise der Pflegeversicherung zu beantragen:

  • Höchstsatz pro Person mit anerkanntem Pflegegrad: 4.000 Euro
  • Maximaler Zuschuss pro Haushalt: 16.000 Euro (also wenn vier Personen mit Pflegegrad in einem Haushalt wohnen)

Die Voraussetzungen, um einen Treppenlift-Zuschuss von der Krankenkasse oder Pflegeversicherung zu erhalten, sind:

  • Durch die Pflegekasse muss einer der fünf Pflegegrade anerkannt werden; den einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 4.000 Euro pro Person können Pflegebedürftige bereits ab Pflegegrad 1 beantragen 
  • Antrag bei der Pflege- und Krankenkasse auf altersgerechte Wohnraumanpassung stellen; wichtig dabei ist, dass der Antrag vor dem Einbau gestellt wird. So kann der Eigenanteil der Pflegebedürftigen stark reduziert werden.

Wurde Ihnen noch kein Pflegegrad anerkannt, können Sie Ihre Pflegebedürftigkeit prüfen lassen. Dazu müssen Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Die Anerkennung des Pflegegrades hängt davon ab, wie selbstständig Sie noch sind.

Formloser Antrag auf einen Treppenlift-Zuschuss
Viele Treppenlift-Anbieter unterstützen Sie dabei, einen formlosen Antrag auf einen Treppenlift-Zuschuss zu stellen. Dafür erhalten Sie ein kostenloses Treppenlift-Angebot, das sie gemeinsam mit einem formlosen Anschreiben bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Darin sollten Sie beschreiben, warum ein Treppenlift eine wohnliche Verbesserung für Sie darstellt – in Bezug auf Ihre Pflegebedürftigkeit. Am besten legen Sie dem Schreiben Bilder bei, die die momentane Wohnsituation dokumentieren. 

Formaler Antrag auf einen Treppenlift-Zuschuss
Die Formulare für einen formalen Antrag auf einen Treppenlift-Zuschuss erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse. Entweder Sie finden Sie auf der entsprechenden Webseite zum Download oder Sie lassen sich die Formulare postalisch zusenden. 

Wenn Ihr Antrag auf den Treppenlift-Zuschuss bewilligt wird, können Sie die Installation Ihres Treppenlifts beauftragen und ausführen lassen. Um Ihren Zuschuss zu erhalten, reichen Sie im Anschluss der Installation die Originalrechnung bei Ihrer Pflegekasse ein.

7. Wer montiert mir einen Treppenlift?

In der Regel inkludiert das Angebot für einen Treppenlift auch die Montage durch geschultes Fachpersonal. Der Lift ist somit innerhalb weniger Stunden montiert und Sie erhalten eine komplette Einweisung in die Funktionsweise des Liftsystems.

8. Worauf sollte ich beim Kaufvertrag achten?

Der Vergleich von verschiedenen Anbietern ist absolut empfehlenswert, um das bestmögliche Preis-/Leistungsverhältnis zu erhalten. Wenn Sie möchten, dass der Treppenlift dauerhaft und rundum funktioniert, sollten Sie einen zusätzlichen Wartungsvertrag beim Kauf abschließen.

9. Wie muss ein Treppenlift gewartet werden?

Zur Wartung gehören die Überprüfung der Elektronik, der Verschleißteile sowie die Überprüfung der Mechanik. Im Anschluss an die Überprüfung wird die Schiene und Fahreinheit gründlich von Verschmutzung befreit und neu gefettet. Wartungen und Reparaturen werden in der Regel durch die Beraterfirma durchgeführt. Achten Sie bei der Auswahl der Firma unbedingt darauf, dass Wartungen und Reparaturen angeboten werden. 

10. Checkliste für den Kauf eines Treppenlifts – zum kostenlosen Download

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