Flächenermittlung nach DIN 277 als Grundlage für Mietverträge

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Aktualisiert: 12.12.2025
Inhaltsverzeichnis

Durchführung und Ablauf einer normgerechten Flächenermittlung

Für eine rechtssichere Flächenermittlung ist die Beauftragung eines erfahrenen Vermessungsbüros empfehlenswert. Fachbetriebe verfügen über präzise Messgeräte und setzen Verfahren ein, die auch bei komplexen Grundrissen exakte Ergebnisse liefern. Ein Beispiel für einen spezialisierten Anbieter ist Buck Vermessung, der die Flächenberechnung nach DIN 277 fachgerecht durchführt und dokumentiert.

Die Ermittlung beginnt mit der Bestandsaufnahme vor Ort. Dabei werden alle relevanten Räume und Gebäudeteile exakt vermessen. Im Anschluss erfolgt die Auswertung gemäß den Vorgaben der DIN 277, wobei die Flächen in Hauptnutzflächen, Nebennutzflächen und Funktionsflächen unterteilt werden. Die Ergebnisse werden in einem detaillierten Aufmaßplan und einem Flächenprotokoll festgehalten, das als Vertragsgrundlage dienen kann.

Bedeutung der DIN 277 für Mietflächenangaben

Die DIN 277 legt einheitliche Regeln zur Berechnung von Grundflächen und Rauminhalten von Gebäuden fest. Sie definiert exakt, welche Flächen in die Berechnung einbezogen werden und wie diese zu bewerten sind. Dadurch entsteht eine transparente Grundlage, auf der beide Vertragsparteien aufbauen können. Im Gegensatz zu uneinheitlichen oder veralteten Berechnungsmethoden liefert die DIN 277 belastbare Werte, die in Mietverträgen eindeutig dokumentiert werden.

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Vorteile für Vermieter und Mieter

Die Anwendung der DIN 277 bringt für Vermieter den Vorteil, dass die Mietfläche rechtlich nachvollziehbar und prüfbar ist. Streitigkeiten über falsche Flächenangaben lassen sich so vermeiden. Für Vermieter ist eine Wohnflächenberechnung nach DIN 277 in der Regel vorteilhafter, weil Raumhöhen hier keine Rolle spielen und zwischen Verkehrsflächen, Funktionsflächen und Nutzflächen unterschieden wird. Im Vergleich zur eingangs erwähnten Wohnflächenverordnung (WoFlV) gelten bei der DIN 277 folgende Punkte:

  • Flure und Treppenhäuser zählen nicht zur Nutz- bzw. Wohnfläche, da sie der Verkehrsfläche zugeordnet werden
  • Treppen innerhalb der Wohnung sowie Balkone, Terrassen und Dachgärten zählen als Nutzfläche
  • Auch Vorratskammern, Wintergärten und Schwimmbäder gelten zu 100% als Wohnfläche
  • Bei Hauswirtschaftsräumen, Abstellkammern und Kellern entscheiden die Nutzung oder vertragliche Vereinbarung, ob diese als Wohn- oder Funktionsfläche gelten.

 

Gleichzeitig haben Mieter die Sicherheit einer objektiven Grundlage, die überhöhten Mietforderungen vorbeugt. In vielen Fällen sorgt eine präzise Flächenermittlung dafür, dass spätere Nachforderungen oder Mietminderungen gar nicht erst entstehen.

Relevanz im gewerblichen Mietrecht

Bei Büro- und Einzelhandelsflächen hat die genaue Flächenberechnung eine hohe Bedeutung. Die Miethöhe wird in der Regel direkt aus der Quadratmeterzahl abgeleitet. Bereits kleine Abweichungen können bei langfristigen Mietverhältnissen erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Die DIN 277 schafft hier Klarheit, indem sie genau vorgibt, welche Bauteile und Raumteile berücksichtigt werden.

Vorbeugung von Rechtsstreitigkeiten und Beitrag zu langfristig stabilen Mietverhältnissen

Fehlerhafte Flächenangaben gehören zu den häufigsten Streitpunkten bei Mietverhältnissen. Mit einer normgerechten Ermittlung lassen sich diese Konflikte weitgehend ausschließen. Kommt es doch einmal zu einer Überprüfung, kann der Vermieter jederzeit ein belastbares Aufmaß vorlegen, das den Standards der DIN 277 entspricht. Für den Mieter bedeutet dies, dass er sich auf eine vertraglich fixierte, geprüfte Fläche verlassen kann.

Ein Mietvertrag, der auf einer präzisen Flächenberechnung basiert, schafft Vertrauen und Planungssicherheit. Beide Parteien wissen von Anfang an, welche Fläche zu welchem Preis vermietet wird. Dies fördert ein partnerschaftliches Verhältnis und minimiert das Risiko von Auseinandersetzungen während der Vertragslaufzeit.

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