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Messie in der Wohnung: Was kann ich als Vermieter tun?

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Messie?

Aufräumen macht selten Spaß. Wer faul ist, könnte aufräumen, will aber meistens nicht. Bei Menschen mit Messie-Syndrom ist es andersherum: Sie wollen aufräumen, können aber nicht. Das kann ganz unterschiedliche Gründe haben. Als Messie wird man nicht geboren, das Messie-Syndrom ist ein psychiatrisches Krankheitsbild, das viele Erscheinungen hat. Viele Messies sind überfordert – von ihrem Leben, Zwängen, Ängsten, oder weil Ihnen ein gesundes Selbstwertgefühl fehlt. Sie übertragen das innere Chaos nach außen.

Im Englischen heißt das Wort „mess“ Unordnung, deshalb werden Menschen, die nicht in Lage sind, Dinge wegzuwerfen oder Ordnung zu schaffen „Messies“ genannt. Messies sammeln, was ihnen in die Hände fällt – alte Zeitungen, Umverpackungen, leere Plastikflaschen. Alles stapelt sich um sie herum in Haufen und Türmen, sie schaffen sich ein Chaos aus jeder Menge Krempel, in dem sie leben.

Anfangs sind es vielleicht nur Kleinigkeiten, die „schleifen“ gelassen werden, dann werden immer mehr Dinge zur Herausforderung – Post öffnen, Wäsche waschen oder Geschirr spülen. So entstehen anfangs kleine „Schmuddel-Ecken“, die entschuldbar sind. Kümmert sich der Betroffene dann allerdings immer weniger um Alltagsdinge – Miete überweisen, Müll runterbringen, Rechnungen bezahlen – sind Probleme schon vorprogrammiert.

Es gibt aber noch eine Steigerung des Messie-Syndroms: das „Vermüllungssyndrom“. Hierbei horten Betroffene richtigen Müll, die Wohnung wird zur Müllkippe. Oft bemerken Vermieter das Problem aber oft erst sehr spät und wollen den Mieter dann schnellstens loswerden. Doch in den meisten Fällen sind Messies Langzeitmieter und können deshalb nicht so einfach aus der Wohnung geworfen werden. Was aber tun, wenn man merkt, dass ein Messie in einer Mietwohnung wohnt?

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Woran erkenne ich einen Messie? - Problem für den Vermieter

Eine unordentliche Wohnung ist noch lange kein Grund für eine Kündigung. Doch woran erkenne ich, dass ein Messie in meiner Mietwohnung lebt und nicht jemand, der nur ab und zu keine Lust hat, Ordnung zu schaffen?

Meistens isolieren sich Messies selbst, das heißt, ich bekomme meinen Mieter vermutlich nur noch selten zu Gesicht. Das Problem: Die Wohnung verwahrlost immer mehr und organische Abfälle oder vernachlässigte Haustiere ziehen Ungeziefer an. Das kann die Bausubstanz angreifen und die Wohnung unbewohnbar machen. Oder andere Mieter im Haus fühlen sich durch Gestank gestört.

Auch wenn man einem Menschen nicht gleich ansieht, dass er ein Messie ist, gibt es doch Hinweise. Wie die Wohnung verwahrlost meistens auch der Mensch, der darin wohnt. Indizien dafür sind:

  • Ein Mieter, der seinen Müll nicht mehr herunterbringt oder regelmäßig den „Mülldienst“, Tonnen an bestimmten Abholtagen vor die Tür zu stellen, vergisst
  • Ausbleibende oder unregelmäßig gezahlte Miete
  • Fenster, in denen sich Müllberge, haufenweise Stofftiere, Plastikflaschen oder Zeitungen stapeln oder die fast immer mit Gardinen verdunkelt sind
  • Mieter, die äußerlich verwahrlosen, nur noch selten draußen zu sehen sind und denen man ihr Unwohlsein ansieht
  • Nachbarn, die Beobachtungen und Beweise haben, dass Wohnung und Mieter nach und nach verwahrlosen

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Messie im Haus: Was kann ich als Vermieter tun?

Haben Sie den Verdacht, dass Ihr Mieter ein Messie ist und Ihre Wohnung verkommen lässt, sollten Sie sich nun Schritte überlegen, wie Sie das Problem angehen. Nicht immer ist eine fristlose Kündigung zulässig, denn auch ein Messie hat als Mieter Rechte. Wie Sie nun vorgehen können:

1. Überprüfen Sie, wie vermüllt die Wohnung tatsächlich ist

Grundsätzlich gilt, dass ein Mieter große Freiheiten genießt, wie er sich und seine Wohnung einrichtet. Das heißt, dass er entscheiden kann, was in seiner Wohnung ist und dass er so viele Dinge darin aufbewahren kann, wie er möchte – solange er nicht andere Mieter oder die Bausubstanz schädigt. Liegen in einer Wohnung jede Menge jahrzehntealte Zeitungen, kann der Vermieter dagegen wenig bis nichts unternehmen. Es ist das Recht des Mieters diese zu behalten. Beschweren sich Nachbarn allerdings immer wieder über Gestank und Fliegen im Treppenhaus, etwa weil in der Mietwohnung so viel Müll liegt, dass Ungeziefer sich ansammelt, hat der Vermieter durchaus Rechte hier einzugreifen.

Gut ist, dann erst mal das persönliche Gespräch mit dem Mieter zu suchen. Oft ist es ohnehin so, dass der Mieter nur noch unregelmäßig die Miete bezahlt. Ein guter Anlass, mit dem Mieter in ein Gespräch zu kommen und dabei vielleicht auch die Mietwohnung zu betreten. So können Sie sich einen eigenen Eindruck machen. Doch auch wenn Sie nicht in die Wohnung kommen, sollten Sie zunächst in Ruhe mit dem Mieter reden und versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden.

2. Erst abmahnen, dann kündigen

Sollte der Mieter nach dem Gespräch uneinsichtig sein oder die Miete weiterhin nicht bezahlen, bekommt er vor der Kündigung zunächst eine Abmahnung. Es ist wichtig, das Verhalten des Mieters schriftlich abzumahnen und ihm eine angemessene Frist zu setzen, in der er die Wohnung entrümpeln und eventuell entstandene Schäden beseitigen kann. Erst wenn auch das nichts hilft, kann ein Vermieter als letzten Schritt die fristlose Kündigung aussprechen. Allerdings ist eine fristlose Kündigung wegen Verwahrlosung nur möglich, wenn der Mieter die Wohnung „erheblich gefährdet“ – so heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch. Eine allgemeingültige Definition, was eine solche erhebliche Gefährdung ist, ist allerdings nicht notiert. Im Zweifel entscheidet der jeweilige Einzelfall.

Kommt es zu einem Streit vor Gericht, ist es empfehlenswert, sämtliche Beschwerden der anderen Mieter schriftlich zu dokumentieren. Sollten Sie die Wohnung gesehen haben, sollten Sie auch diese Eindrücke schriftlich festhalten. Ideal wären natürlich Fotos von den vorgefundenen Müllbergen. So sind Sie als Vermieter im Falle eines Rechtstreits bestens abgesichert. Hilft das alles nichts und Ihr Mieter zieht nicht aus der Wohnung aus, bleibt Ihnen schlussendlich nur noch die Räumungsklage.

3. Entrümpelung der Wohnung

Sie haben geschafft, dass der Messie-Mieter ausgezogen ist? Eine gute Nachricht, nur leider bleibt in diesem Fall meistens der Müll zurück und Sie müssen sich als Vermieter selbst um die Entrümpelung kümmern. Wollen Sie das nicht selbst machen, können Sie sich Hilfe holen. Es gibt Firmen, die sich auf die Entrümpelung von Messie-Wohnungen spezialisiert haben.

Sie kennen sich mit entsprechenden Hygienevorschriften aus und können die Wohnung in den Ursprungszustand zurücksetzen. Erfahrene Entrümpelungsfirmen können den unterschiedlichen Müll, Sperrmüll und die anderen Anfallsarten umwelt- und fachgerecht entsorgen und unangenehmen Gerüchen auf den Grund gehen und sie beseitigen. Manche Firmen bieten sogar Sonderleistungen an und sortieren Wertgegenstände oder wichtige Unterlagen aus, um sie dem Mieter zu übergeben.

Die Kosten für eine Räumung der Wohnung muss der Mieter selbst zahlen. Tut er dieses allerdings nicht, bleibt der Vermieter meistens darauf sitzen, es sei denn er hat vorher eine Vermieter-Rechtschutzversicherung abgeschlossen. Diese ist meistens allerdings relativ teuer.

Wenn Sie die Entrümpelung selbst in die Hand nehmen, ist das allerdings meistens nicht unbedingt billiger. Schon die Kosten für die Müllentsorgung sind sehr hoch, da der Abfall getrennt und speziell entsorgt werden muss. Werfen Sie alles in den Hausmüll, müssen Sie diesen kostenpflichtig extra anmelden, damit er auch zeitnah abgeholt wird.

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Tierhaltung in der Messiewohnung

Ein Extremfall ist die sogenannte Tierhortung. Hierbei sammeln Betroffene meistens unzählige Tiere, sind aber nicht in der Lage, sich um diese angemessen zu kümmern. Den vielen Tieren fehlt es in der Regel an Wasser, Futter, Pflege und Hygiene. Wenn Nachbarn aufgrund von Gestank und Lärm Alarm schlagen, ist es höchste Zeit als Vermieter einzugreifen. Das vertraglich geregelte „Haustiere erlaubt“ ist hier deutlich überstrapaziert.  

 

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