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Die 5 wichtigsten Tipps, die man bei Haushaltsauflösungen beachten muss

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines zur Haushaltsauflösung und Entrümpelung

Die beiden Vorgänge sind voneinander zu unterscheiden. Die Haushaltsauflösung ist auch ein juristischer Vorgang, bei dem es unter anderem um die rechtzeitige Kündigung aller Verträge, aber auch um die ordnungsgemäße Übergabe der Wohnung an den Vermieter oder (bei Eigentum) einen nachfolgenden Besitzer geht. Während die Bewohner oder Angehörige den juristischen Teil der Haushaltsauflösung in der Regel selbst durchführen, beauftragen sie fast immer für die Entrümpelung ein Entsorgungsunternehmen. Hierbei spielen die Kosten eine Rolle, die sich als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen lassen. Wenn Räume einer Firma entrümpelt werden, ist die steuerliche Absetzbarkeit ohnehin selbstverständlich. Entrümpelungen von privaten Räumen einer verstorbenen Person können die Erben als Nachlassverbindlichkeit in ihrer Erbschaftssteuererklärung ansetzen. Es empfiehlt sich, hierfür einen Steuerberater zu konsultieren.

Der richtige Zeitpunkt für eine Haushaltsauflösung und Entrümpelung

Die Haushaltsauflösung und Entrümpelung müssen so zeitig erfolgen, dass vor der Übergabe der Räume diese mindestens besenrein und in manchen Fällen auch renoviert sind. Das hängt vom Zustand der Wohnung ab. Bei einem Haus- oder Wohnungsverkauf müssen sich die Interessenten vorstellen können, wie die Immobilie aussehen wird. Sie wünschen allerdings bei einer Renovierung höchstens einen neutralen Farbanstrich und eine voll funktionsfähige Einrichtung. Anschließend gestalten sie sich die Räume nach ihrem eigenen Ermessen. Diese zu tapezieren wäre überflüssig. Ein Vermieter verlangt die besenreine Übergabe. Die Räume müssen aber in einem prinzipiell bewohnbaren Zustand sein.

Mieter sind in gewissen Abständen zur Renovierung ihrer Räume verpflichtet. Sollten sie diese Fristen (unterschiedlich für einzelne Räume) vor der Haushaltsauflösung weit überschritten haben, wird der Vermieter wahrscheinlich die Wohnung auf eigene Rechnung renovieren und den fälligen Betrag wahlweise von der Kaution abziehen oder in Rechnung stellen. Der Zeitpunkt der Haushaltsauflösung ist zudem so zu wählen, dass noch vorhandenes brauchbares Inventar rechtzeitig verkauft, verschenkt oder mindestens ausgelagert werden kann. Sowohl Vermieter als auch Interessenten an einer zu verkaufenden Immobilie möchten leere Räume besichtigen. Wer eine Haushaltsauflösung vornimmt, weil er/sie mit jemandem zusammenzieht, muss rechtzeitig den Umzug des Mobiliars organisieren, das in die neue Wohnung soll.

Hier nun unsere 5 Tipps zur Haushaltsauflösung und Entrümpelung

Tipp 1: Organisation der Haushaltsauflösung

Die gute Organisation ist das A und O bei einer Haushaltsauflösung. Sie beginnt mit einer gründlichen Bestandsaufnahme noch vor allen anderen Schritten. Dabei sollten Sie sich die Räume einzeln vornehmen. Vergessen Sie das Nebengelass nicht (Dachboden, Keller, gegebenenfalls Garage und Schuppen). Das vorhandene Inventar sortieren Sie nach der bekannten „Drei-Kisten-Methode“. Nehmen Sie idealerweise Klebezettel zur Hand und beschriften Sie die einzelnen Bestandteile des Hausrats mit 1, 2 oder 3 je nach ihrer Bestimmung. Sie kommen in drei (virtuelle) Kisten gemäß dieser Logik:

  • Kiste 1 enthält alle Dinge, die Sie behalten werden.
  • Kiste 2 enthält Dinge, die sich verkaufen oder verschenken lassen.
  • Kiste 3 ist Müll.

Wichtig zu wissen: Wenn Sie eine Entrümpelungsfirma beauftragen, wird diese die Dinge der Kiste 3 automatisch entsorgen und nach Absprache auch Hausrat der Kiste 2 verschenken oder auf eigene Rechnung verkaufen, wobei sie den Erlös auf ihre eigenen Kosten anrechnet. Damit wird für Sie die Entrümpelung günstiger. Nicht alle Entrümpler machen dieses Angebot, einige aber schon. Sie dürfen allerdings keine Wunder erwarten, denn meistens haben die Gegenstände nur noch einen sehr geringen Wert. Auch verschenken lässt sich längst nicht alles.

Wichtig ist für Sie bei Ihrer Bestandsaufnahme, dass Sie wirklich werthaltige Dinge wie etwa antike Möbelstücke erkennen und der Kiste 1 zuordnen. Neben Antiquitäten können das auch Kunstgegenstände, Bilder, Porzellan und höherwertige Haushaltsgeräte sein. Manches sollten Sie möglicherweise durch einen unabhängigen Experten schätzen lassen. Wenn es sich nicht um Ihren eigenen Haushalt handelt, müssen Sie bei der Bestandsaufnahme besonders gründlich vorgehen. Gerade im Haushalt von Verstorbenen kann sich eine wertvolle Münzsammlung befinden, von der Sie nichts wussten.

Wenn es sich um den Haushalt des letzten verstorbenen Elternteils handelt, Sie mit der Haushaltsauflösung beauftragt wurden und noch weitere Erben im Spiel sind (meistens Geschwister), müssen Sie mit diesen die Verwertung eines so wertvollen Erbes besprechen.

Sobald Sie die Sortierung des Inventars erledigt haben, kümmern Sie sich um alle Verträge. Achten Sie auf Kündigungsfristen. Versorgungs-, Konto- und Mietverträge von Verstorbenen erlöschen nicht automatisch mit dem Ableben. Vielmehr treten die Erben in die Verträge ein, erhalten aber Sonderkündigungsrechte. Hierfür müssen sie den Todesfall per standesamtlicher Urkunde belegen. Die Fristen unterscheiden sich für einzelne Verträge. Sie sollten also den Vermieter, die Bank(en) und die Versorger der verstorbenen Person kontaktieren und den Kündigungszeitpunkt erfragen. Im Idealfall wurden die fälligen Beträge vom Konto der verstorbenen Person abgebucht. Wenn dieses Konto ausreichend viel Deckung aufweist, haben Sie nichts zu befürchten. Sie können die Verträge mit Verweis auf den Todesfall zum frühestmöglichen Zeitpunkt kündigen. Sollte aber die verstorbene Person einzelne Rechnungen Monat für Monat manuell beglichen haben, müssen Sie sehr umsichtig vorgehen und nötigenfalls fällige Beträge bis zum Kündigungszeitpunkt begleichen. Ansonsten laufen Schulden auf. Es ist auch möglich, dass ein Entrümpelungsunternehmen für Sie diesen Teil der Haushaltsauflösung übernimmt (siehe Tipp 4).

Tipp 2: Bewertung von wertvollem Inventar

Noch ein Wort zum wertvollen Inventar einer Wohnung. Diesen Punkt müssen wir vertiefen. Er spielt bei der Haushaltsauflösung einer verstorbenen, relativ vermögenden Person eine sehr große Rolle. Sie kann wie schon erwähnt Antiquitäten, Musikinstrumente, Münzen, sonstige Edelmetalle, wertvolles Porzellan, Bilder und Schmuck angeschafft haben. Vielleicht verfügt sie sogar über Wertpapiere und/oder Bargeld im Haus. Diese Vermögenswerte können eine sechs- und manchmal siebenstellige Summe erreichen, von der die Angehörigen nichts wussten. Manche Menschen schaffen viel im Laufe ihres Lebens an, das anschließend sogar noch im Wert steigt, doch sie wissen das gar nicht. Darüber hinaus hatte Ihr nun verstorbenes Elternteil in seinen letzten Lebenstagen wahrscheinlich andere Sorgen, als Sie detailliert über den vorhandenen Reichtum aufzuklären.

Holen Sie sich umgehend einen Experten ins Haus, wenn Sie vermuten, dass einige Gegenstände sehr werthaltig sind. Lassen Sie ihn Antiquitäten, Bilder und Porzellan schätzen. Durchsuchen Sie alle Schränke gründlich auf Edelmetalle, Münzen, Schmuck und Bargeld. Das hört sich furchtbar profan an, doch erstens haben Sie nichts zu verschenken, zweitens können Sie mit den anderen Erben gewaltigen Ärger bekommen, wenn Sie in dieser Hinsicht nicht umsichtig handeln. Sollten Sie wirklich hohe Werte vermuten, holen Sie schon vor dem Beginn der Haushaltsauflösung einen oder alle anderen Erben, wahlweise einen Zeugen ins Haus.

Ein sehr faires Entrümpelungsunternehmen würde zwar auch solche Werte verkaufen und anrechnen, bei einem sehr hohen Erlös Ihnen diesen sogar auszahlen. Doch darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Die Entrümpeler müssen auch nicht über das Fachwissen verfügen, um eine Antiquität richtig zu bewerten. Ein Experte liefert Ihnen eine (kostenpflichtige) Schätzung und berät Sie zum Verkauf, wenn Sie diesen planen. Die Kosten der Schätzung betragen je nach Art des Wertgegenstands rund ein bis drei Prozent des Schätzwertes. Für sehr hochwertige Antiquitäten, Musikinstrumente und Bilder liefert der Experte ein schriftliches Gutachten ab, auf dessen Basis Sie beim Verkauf einen angemessenen Preis erzielen können.

Tipp 3: Selber entrümpeln oder Firma beauftragen?

Während der Organisation der Haushaltsauflösung und dem Sortieren des Inventars haben Sie sich einen Überblick über den Aufwand einer Entrümpelung verschafft. Sie werden zwangsläufig überlegen, ob Sie diese selbst vornehmen oder eine Firma beauftragen sollen. Wenn Sie sich für Letzteres entscheiden, müssen Sie mit Kosten im unteren bis mittleren vierstelligen Bereich rechnen – je nach Größe der Wohnung und Gesamtaufwand, zu dem beispielsweise auch das Stockwerk beiträgt. Sie haben aber auch Kosten, wenn Sie selbst entrümpeln. Die Entscheidung für die DIY-Entrümpelung hängt von der Beantwortung dieser Fragen ab:

  • Mit welchem Zeitaufwand ist zu rechnen?
  • Wie viele große Gegenstände sind zu entrümpeln?
  • Was kosten ein geeignetes Transportfahrzeug und die Sperrmüllentsorgung?
  • Gibt es weitere Entsorgungskosten etwa für gefährliche Gegenstände und Substanzen?
  • Erhalten Sie Hilfe von Verwandten oder Freunden oder müssen Sie für Geld Aushilfskräfte anheuern?
  • Sie Sie selbst körperlich fit genug?
  • Welche emotionale Verbindung haben Sie zum Inventar? Unterschätzen Sie diesen Punkt nicht. Manchmal ist es besser, wenn Sie nicht selbst die Couch auf den Sperrmüll schaffen, auf der Sie immer mit Ihrer nun verstorbenen Mutter gesessen haben.

Es lässt sich kein pauschaler Ratschlag geben, ob Sie grundsätzlich ein Entrümpelungsunternehmen beauftragen oder lieber selbst entrümpeln sollen. Wenn Sie eine sehr kleine Wohnung auflösen, weil Sie zu Ihrer neuen Partnerin ziehen, können Sie das wahrscheinlich selbst erledigen. Sollten Sie über 60 Jahre alt, körperlich nicht mehr allzu fit und mit einem verstorbenen Elternteil sehr stark verbunden gewesen sein, dessen sehr großen Haushalt Sie nun auflösen müssen, wäre die Entrümpelungsfirma sicher die bessere Wahl. Auch Ihre Zeitressourcen spielen eine erhebliche Rolle. Sie entrümpeln alleine garantiert nicht so schnell wie ein Fachunternehmen. Es gehört beispielsweise selbst zum Verschenken von Möbeln an karitative Einrichtungen ein gewisser Organisationsaufwand.

Die Entrümpeler haben Kontakte zu solchen Einrichtungen und können auch schnell einschätzen, ob sich ein Möbelstück überhaupt noch verschenken lässt. Privatleute verschätzen sich in dieser Hinsicht oft: Vieles möchte niemand auch nur geschenkt haben, selbst wenn Sie glauben, das Inventar sei noch ganz in Ordnung gewesen. Wenn Sie nun für all das eine gewisse Zeit benötigen, brauchen Sie vielleicht eine ganze Woche Urlaub. Sollten Sie selbstständig sein, werden Sie in dieser Zeit kein Geld verdienen. Bedenken Sie das gründlich, bevor Sie sich entschließen, selbst zu entrümpeln.

Tipp 4: Auswahl eines geeigneten Entrümpelungsunternehmens

Wenn Sie sich entschließen, ein Entrümpelungsunternehmen zu beauftragen, holen Sie sich mehrere Angebote ein. Das muss rechtzeitig erfolgen. Die meisten Firmen vergeben Termine für die nächsten zwei bis vier Wochen. Sie garantieren Ihnen die besenreine, fristgerechte Übergabe der leergeräumten Wohnung. Darüber hinaus renovieren sie zusätzlich oder organisieren die Renovierung, wenn dieser Bedarf besteht. Das spricht die Firma mit Ihnen ab, wenn die Wohnung leergeräumt ist und damit Schäden und der Gesamtzustand zu erkennen sind. Sollten Sie den Verkauf einer Immobilie planen, ist die Renovierung immer zu empfehlen.

Diese Arbeit sollten Sie lieber nicht selbst erledigen, denn professionelle Handwerker sind dabei sehr viel schneller als Laien und kennen vor allem die Anforderungen wie oben beschrieben: Die Wohnung muss technisch absolut funktionstüchtig sein, doch die Wände und Decken sollten bestenfalls neutral gestrichen werden. Vielleicht müssen aber alte Tapeten von der Wand. Auch Fußböden können manchmal kleine Ausbesserungen vertragen.

Sollten Sie nun nach einem Entrümpeler suchen, gehen Sie nicht auf Schnäppchenangebote ein. Ein vertrauenswürdiger Anbieter vereinbart mit Ihnen in jedem Fall einen Besichtigungstermin. Erst danach unterbreitet er Ihnen ein Angebot. Dieses kann eine Festpreisgarantie enthalten. Zum Service eines seriösen Entrümpelungsunternehmens gehören diese Leistungen:

  • kostenlose Besichtigung
  • anschließend kostenloses Angebot für die gesamte Entrümpelung
  • Entrümpelungen auch zum Festpreis (nicht zwingend)
  • insgesamt transparente Preise
  • Entsorgungsnachweis
  • Haftpflichtversicherung
  • genaue Terminierung und Zeitplanung
  • besenreine Übergabe
  • Übernahme kleiner, wichtiger Reparaturen
  • auf Wunsch Abmeldungen von Telefon, Strom und Wasser

Wenn Ihnen dieses Angebot vorliegt, sprechen Sie mit dem Unternehmen die Entsorgung, das Verschenken und gegebenenfalls auch das Verwerten des Inventars ab. Sie haben die einzelnen Stücke mit der Drei-Kisten-Methode beschriftet. Die Entrümpeler kennen diese Methode und behandeln das Inventar entsprechend. Sie werden ihre eigene Meinung zu möglichen Verkaufserlösen von einzelnen Möbelstücken und Haushaltsgeräten haben. Wenn Sie das Unternehmen für vertrauenswürdig halten, lassen Sie es diese Dinge verwerten. Ansonsten müssen Sie sich selbst darum kümmern. Bedenken Sie, dass dies auch Zeitaufwand verursacht. Sie können jemandem einen Kühlschrank oder eine Waschmaschine verkaufen, doch diese Person holt das Gerät vielleicht erst übernächste Woche ab. Bis dahin wollten Sie die Wohnung schon an den Vermieter übergeben haben. Dasselbe betrifft das Verschenken an karitative Einrichtungen. Diese holen Möbelstücke durchaus bei Ihnen ab, doch manchmal möchten sie diese nach einer Besichtigung doch nicht haben, außerdem ist auch diese Abholung zeitlich zu organisieren. Idealerweise fotografieren Sie alles, was Sie irgendwo anbieten. Ein Entrümpelungsservice kann sich aber für Sie darum kümmern. Das spart Ihnen viel Zeit und Nerven.

Ein Tipp für Vermieter:  Wenn Sie eine Messiewohnung auflösen müssen, sollten Sie auf jeden Fall einen professionellen Entrümpelungsservice beauftragen. Dieser kennt sich mit dem Problem aus und geht entsprechend umsichtig vor. In Messiewohnungen müssen die Entrümpeler Schutzkleidung tragen und vor Ort die Gefahren richtig bewerten. Das ist grundsätzlich ein Fall für Fachleute. Die Kosten für solche Entrümpelungen liegen etwas über denen in „normalen“ Wohnungen.

Tipp 5: Kosten einer Entrümpelung

Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab. Sie liegen natürlich über den Kosten einer DIY-Entrümpelung, doch so groß ist der Unterschied gar nicht. Das liegt vor allem daran, dass Sie selbst viel mehr Zeit, ein Transportfahrzeug und meistens bezahlte Hilfskräfte benötigen. Kosten für den Sperrmüll fallen auch an (~20 €/m³). Die Entrümpelungsfirmen setzen nur selten Quadratmeterpreise an, weil das Entrümpelungsgut unterschiedlich schwer zu entsorgen ist. Es ist daher auch kaum möglich, Pauschalpreise zu nennen. Doch natürlich möchten Sie an dieser Stelle wissen, was denn ungefähr auf Sie zukommt. Hier einige vollkommen unverbindliche Richtwerte:

  • Entrümpelung eines Eigenheims mit 150 m² Wohnfläche: ~ 3.000 – 5.000 €
  • Entrümpelung einer Wohnung, 50 m² Wohnfläche: ~1.200 – 3.000 €
  • Entrümpelung eines Dachbodens oder einer Garage: ~1.000 €
  • Entrümpelung eines Kellers: ~700 €
  • Entrümpelung einer Messiewohnung mit 50 – 80 m² Fläche: ~2.000 – 5.000 € je nach Grad der Vermüllung

Sie werden manchmal Angebote für eine „kostenlose Entrümpelung“ finden. Diese Unternehmen behaupten, dass sie durch die Verwertung von Haushaltsgegenständen und Möbeln ihre Kosten decken können. Das ist in Wahrheit fast niemals möglich. Diese schwarzen Schafe der Branche stellen Ihnen im Nachhinein Kosten für einen unerwarteten Aufwand in Rechnung und/oder entsorgen den Müll illegal, was auf Sie zurückfallen kann.

Nach einem Todesfall müssen die Erben die Kosten für die Entrümpelung tragen, wenn sie sich nicht entschließen, den Mietvertrag fortzuführen und in der Wohnung zu leben. Auch in so einem Fall müssen Sie den Vermieter über den Todesfall des bisherigen Mieters informieren. Die Frist hierfür beträgt vier Wochen. Wer als Erbe keinen Wert auf verbleibende Gegenstände und Wertsachen legt, muss das Erbe gerichtlich ausschlagen. Das kommt beim Nachlass einer armen Person durchaus vor. Der Erbe teilt dies dem Vermieter zusammen mit der Kündigung des Mietvertrages mit. In so einem Fall muss sich der Vermieter um die Haushaltsauflösung und Entrümpelung kümmern und Letztere auch bezahlen. Das sehen Vermieter natürlich gar nicht gern, sie werden sich dagegen wehren. Doch nach dem Ausschlagen des Erbes und der Kündigung des Mietvertrages ist der Erbe auf der sicheren Seite.

Selbst diese Kündigung erfolgt eigentlich pro forma. Der Erbe erbt nämlich die vertragliche Verpflichtung aus dem Mietvertrag. Wenn er das Erbe ausschlägt, besteht diese Verpflichtung nicht mehr. Dennoch wäre es vernünftig, sich für diesen Fall anwaltlich und notariell beraten zu lassen. Manche Erben streben an, sich zunächst in der Wohnung nach Wertsachen umzusehen, um diese an sich zu nehmen und dann das Erbe auszuschlagen, damit die Pflicht zur Haushaltsauflösung und Entrümpelung auf den Vermieter übergeht. Falls der Erbe nicht schon über einen Schlüssel der Wohnung verfügte, wird der Vermieter wahrscheinlich bei so einem Vorgehen nicht mitspielen.

Fazit

Die Haushaltsauflösung und anschließende Entrümpelung verlangen eine größere Umsicht und Sorgfalt. Beide Vorgänge sind durchaus aufwendig. Für die Entrümpelung empfiehlt es sich in den meisten Fällen, ein Fachunternehmen zu beauftragen.

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