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Leitungsverlegung: Wie dürfen Stromleitungen verlegt werden?

Inhaltsverzeichnis

Was gilt für das Verlegen von Leitungen?

Leitungen müssen grundsätzlich so verlegt werden, dass sie vor mechanischen Beschädigungen, die zu Personen- oder Sachschäden führen können, geschützt sind – vor allem Leitungen in Decken oder Wänden.

Für die unsichtbare Leitungsverlegung legt die DIN 18015-3 Einzelheiten fest. Ebenso für die Anordnung von Steckdosen, Schaltern und Auslässen elektrischer Anlagen. Die DIN gilt nicht für Aufputz-Installationen, die sichtbar verlegt sind.

Gut zu wissen Die DIN 18015-3 – Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Teil 3: Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel – hat im September 2016 die vorherige Ausgabe aus 2007 ersetzt. Sie enthält mitunter genauere Definitionen von Bodenplatten und Decken, außerdem zum ersten Mal auch Installationszonen an Gebäudeaußenseiten.

Leitungsverlegung: Wo dürfen Leitungen verlegt werden?

Die Leitungsverlegung kann erfolgen

  • auf Putz
  • in und unter Putz
  • in Elektroinstallationskanälen (z. B. Sockelleistenkanäle oder Fußbodenkanäle)
  • in Elektroinstallationsrohren
  • im Mauerwerk oder in angelegten Aussparungen im Beton (eine Art der Unterputzverlegung)
  • in baulichen Hohlräumen (z. B. Wände und Decken)
  • direkt im Beton (in Rüttel- oder Stampfbeton allerdings nur in Rohren)

NICHT verlegt werden dürfen Leitungen

  • in Schornsteinzügen / Kaminzügen
  • auf Schornsteinwangen
  • in Lüftungskanälen
  • innerhalb von Metallprofilen (mit entsprechendem Kantenschutz ist die Durchführung durch Metallprofile erlaub)

Im Erdreich müssen Mantelleitungen durch Schutzrohre oder geschlossene Installationskanäle geschützt sein. Für die unmittelbare Verlegung in der Erde sind nur spezielle Erdkabel geeignet.

Wie müssen Leitungen verlegt werden?

Bei der unsichtbaren Verlegung von Leitungen gilt prinzipiell:

  • Die Leitungsverlegung in Wänden darf nur senkrecht oder waagrecht erfolgen.
  • Eine feste Verlegung ist sicherer als eine bewegliche.
  • Leitungen, die außerhalb des Handbereichs von Personen verlegt werden, sind sicherer.

Darüber hinaus gilt es genügend Abstand zu halten von

  • warmen Rohrleitungen
  • Fernmeldeleitungen (in Kanälen sind ggf. Trennstege einzuplanen)
  • Blitzschutzanlagen (ggf. müssen Überspannungsableiter montiert werden)

Installationszonen beachten

Für Leitungen, die durch Putz verdeckt werden, sind ebenso wie für Schalter und Steckdosen innerhalb von Gebäuden sogenannte Installationszonen festgelegt. In Kombination mit der Grundregel, dass die Leitungsverlegung nur senkrecht oder waagrecht erfolgen darf, ist dadurch der Verlauf der unsichtbar verlegten Leitungen ungefähr nachvollziehbar. Somit wird die Gefahr, bei späteren Montagearbeiten Leitungen zu beschädigen, verringert. Welche Vorzugsmaße bei der Verlegung von Leitungen innerhalb von Gebäuden und an den Außenseiten von Außenwänden gemäß DIN 18015-3:2016-09 gelten, können Sie in diesem Artikel nachlesen: Was versteht man unter den Installationszonen?

Leitungsverlegung: Wer darf Stromleitungen verlegen?

Stromkabel darf jede Heimwerkerin, jeder Heimwerker verlegen. Die Planung sollte jedoch vorher mit einem Fachunternehmen durchgesprochen und die Ausführung durch eine fachlich ausgebildete Person überwacht werden. Diese nimmt auch die elektrischen Anschlüsse vor, denn das dürfen Sie als Laie laut Niederspannungsverordnung (NAV) nicht machen. Die Leitungsverlegung selbst ist immer im strom- und spannungsfreien Zustand auszuführen.

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