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Was ist eine Baugrube?

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Baugrube?

Um ein Haus oder eine andere bauliche Anlage zu gründen, muss durch Erdaushub (Baugrubenaushub) ein Raum unterhalb der Geländeoberfläche geschaffen werden. Dieser Raum wird Baugrube genannt. Bei unterkellerten Geschossen nimmt die Baugrube die Untergeschosse in geschlossener Bauweise auf.

Baugrubensohle

Der Boden, sprich der untere Abschluss der Baugrube wird Baugrubensohle genannt. Sie bildet die Gründungsebene für das Bauwerk, das errichtet werden soll und muss zusätzlich zum Raum für das Bauwerk, den ringsum benötigten Arbeitsraum aufnehmen. Dabei sind bestimmte Anforderungen bezüglich der Tragfähigkeit und Ebenheit der Baugrubensohle zu erfüllen. Die Baugrubensohle muss zum Beispiel gegen Grundbruch, also das Wegbrechen des Bodens, oder Sohlaufbruch gesichert sein. Außerdem gilt es, die Baugrubensohle vor Durchnässung oder Auflockerung zu schützen, ansonsten besteht die Gefahr, dass sich das Gebäude später setzt und entsprechende Schäden entstehen. Liegt die Baugrubensohle unterhalb des Grundwasserspiegels, bindet also in das Grundwasser ein, muss das Grundwasser abgesenkt und die Baugrubensohle abgedichtet werden – durch Unterwasserbetonsohlen oder Injektionssohlen.

Baugrubensicherung

Um das Wegrutschen des Erdreichs und damit das Zusammenfallen der Baugrubenwände zu verhindern und um den Arbeitsraum zu sichern, müssen die Baugrubenwände entweder geböscht oder verbaut werden. Welche Art der Baugrubensicherung ausgeführt wird, hängt von den Platzverhältnissen, den Boden- und den Wasserverhältnissen (dem anstehenden Grund- oder Schichtenwasser) ab. Neben dem Wegrutschen des Erdreichs muss auch das Hineinstürzen von Personen in die Baugrube verhindert werden. Dazu ist eine Baugrubensicherung am oberen Rand der Baugrube zu errichten.

Wie groß muss eine Baugrube sein?

Die Größe einer Baugrube ist abhängig von

  • der Gebäudegröße,
  • dem ringsum benötigten Arbeitsraum (mindestens 50 Zentimeter breit)
  • und von der Art der Baugrubensicherung (ob verbaut oder geböscht).
Wichtig Oberhalb der Baugrube ist ein Schutzstreifen von mindestens 60 Zentimeter Breite vorzusehen.

Wie tief muss eine Baugrube sein?

Wie tief eine Baugrube sein muss, hängt vom jeweiligen Bauvorhaben ab: Sind nur die Abwasserrohre und Leerrohre für die Versorgungsleitungen sowie eine Bodenplatte im Erdreich unterzubringen, muss die Baugrube deutlich weniger tief sein, als wenn ein ganzer Keller darin Platz finden soll.

Wichtig Ohne Sicherung dürfen Gräben und Baugruben mit senkrechten Wänden bis höchstens 1,25 Meter Tiefe hergestellt werden – vorausgesetzt, es sprechen keine Faktoren dagegen, die die Standsicherheit der Baugrubenwände gefährden.

Wie werden Baugruben geböscht?

Baugruben können verbaut oder, wenn die Platzverhältnisse ausreichend sind, zu einer Böschung angeschrägt werden. Eine Böschung ist jedoch nur

  • bei entsprechenden Bodenverhältnissen möglich,
  • wenn genügend Platz vorhanden ist und
  • wenn nicht die Gefahr besteht, dass Hang- oder Oberflächenwasser in größeren Mengen einläuft.

Wie genau Baugrubenböschungen anzulegen sind, welche Böschungswinkel sie haben müssen, damit die Standsicherheit gewährleistet ist, regeln die Vorgaben der DIN 4124 und die Vorschriften der Berufsgenossenschaft. Vor allem ist der Winkel der Böschung auf die Boden- und Wasserverhältnisse abzustimmen. Bezüglich der Böden gilt:

  • Nicht bindige Böden (Mutterboden, sandiger Boden, kieshaltiger Boden): Der Böschungswinkel der Baugrube darf maximal 45 Grad betragen.
  • Bindige Böden (Feinstkorn, Schluff, Ton): Für die Baugrube ist ein Böschungswinkel von maximal 60 Grad zulässig.
  • Felsige Böden: Der Böschungswinkel der Baugrube darf maximal 80 Grad betragen.
Gut zu wissen: Unter bestimmten Umständen ist ein Standsicherheitsnachweis der Böschung zu erbringen – zum Beispiel, wenn sie höher als fünf Meter ist.

Wie werden Baugruben verbaut?

Kann eine Baugrube aufgrund der Boden-, Wasser- oder Platzverhältnisse nicht geböscht werden, wird eine Baugrubenverbauung notwendig, um das Nachrutschen des Erdreichs, das Einsickern von Wasser und eine Senkung benachbarter Grundstücke zu verhindern. Dabei wird in weiche und steife, verformungsarme Verbauarten unterschieden. Letztere sind anzuwenden, wenn das Umfeld setzungsempfindlich ist – zum Beispiel Nachbargebäude nah an der Baugrube stehen. Zu den weichen Verbauarten zählen beispielsweise Spundwände; zu den steifen, verformungsarmen Verbauarten Bohrpfählwände und Schlitzwände.

Für die Baugrubenverbauung gilt wie für die Böschung die DIN 4124: Baugruben und Gräben – Böschungen, Verbau, Arbeitsraumbreiten.

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