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Grundstückspreise in Brüggen 2023

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Die Grundstückspreise in Brüggen liegen in mittlerer Lage bei 260 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 330 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 202 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
202€/m2
225€/m2
247€/m2
Mittlere Lage
234€/m2
260€/m2
286€/m2
Gute Lage
270€/m2
300€/m2
330€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Brüggen nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 285 € 330 € 381 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 254 € 293 € 338 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 231 € 267 € 309 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 211 € 244 € 282 €

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Grundstückspreise in Brüggen unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Brüggen ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 184 € 213 € 245 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 225 € 260 € 300 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 270 € 312 € 360 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Brüggen nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 4 € 8 € 13 €
Bauerwarungsland 36 € 55 € 75 €
Ungeordnetes Rohbauland 83 € 114 € 145 €
Geordnetes Rohbauland 156 € 166 € 176 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Brüggen im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2000 86 € 99 € 114 €
2001 85 € 98 € 113 €
2002 90 € 105 € 121 €
2003 112 € 130 € 150 €
2004 116 € 135 € 155 €
2005 130 € 151 € 174 €
2006 138 € 160 € 185 €
2007 151 € 175 € 202 €
2008 143 € 165 € 190 €
2009 137 € 159 € 183 €
2010 146 € 169 € 195 €
2011 144 € 167 € 193 €
2012 145 € 168 € 194 €
2013 151 € 175 € 202 €
2014 156 € 181 € 209 €
2015 162 € 188 € 217 €
2016 177 € 204 € 236 €
2017 197 € 228 € 263 €
2018 213 € 246 € 284 €
2019 214 € 247 € 286 €
2020 224 € 259 € 299 €
2021 232 € 268 € 309 €
2022 225 € 260 € 300 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Brüggen

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Brüggen ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Brüggen

Der Bodenwert in Brüggen liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 300 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 33%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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