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Grundstückspreise in Coswig 2023

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Die Grundstückspreise in Coswig liegen in mittlerer Lage bei 35 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 44 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 27 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
27€/m2
30€/m2
33€/m2
Mittlere Lage
31€/m2
35€/m2
38€/m2
Gute Lage
36€/m2
40€/m2
44€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Coswig nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 38 € 44 € 50 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 33 € 39 € 45 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 30 € 36 € 41 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 28 € 32 € 37 €

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Grundstückspreise in Coswig unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Coswig ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 24 € 28 € 32 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 30 € 35 € 40 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 36 € 42 € 48 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Coswig nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 0 € 1 € 1 €
Bauerwarungsland 4 € 7 € 10 €
Ungeordnetes Rohbauland 11 € 15 € 19 €
Geordnetes Rohbauland 21 € 22 € 23 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Coswig im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2000 11 € 13 € 15 €
2001 11 € 13 € 15 €
2002 12 € 14 € 16 €
2003 15 € 17 € 20 €
2004 15 € 18 € 20 €
2005 17 € 20 € 23 €
2006 18 € 21 € 24 €
2007 20 € 23 € 26 €
2008 19 € 22 € 25 €
2009 18 € 21 € 24 €
2010 19 € 22 € 26 €
2011 19 € 22 € 25 €
2012 19 € 22 € 25 €
2013 20 € 23 € 27 €
2014 20 € 24 € 27 €
2015 21 € 25 € 28 €
2016 23 € 27 € 31 €
2017 26 € 30 € 35 €
2018 28 € 33 € 37 €
2019 28 € 33 € 38 €
2020 29 € 34 € 39 €
2021 30 € 36 € 41 €
2022 30 € 35 € 40 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Coswig

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Coswig ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Coswig

Der Bodenwert in Coswig liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 40 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 33%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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