Grundstückspreise in Füssen 2023

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Die Grundstückspreise in Füssen liegen in mittlerer Lage bei 570 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 693 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 396 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
396€/m2
440€/m2
484€/m2
Mittlere Lage
513€/m2
570€/m2
627€/m2
Gute Lage
567€/m2
630€/m2
693€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Füssen nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 558 € 723 € 800 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 497 € 644 € 711 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 453 € 587 € 648 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 413 € 535 € 592 €

Grundstückspreise in Füssen unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Füssen ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 360 € 467 € 516 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 440 € 570 € 630 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 528 € 684 € 756 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Füssen nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 9 € 18 € 28 €
Bauerwarungsland 79 € 122 € 165 €
Ungeordnetes Rohbauland 182 € 250 € 319 €
Geordnetes Rohbauland 342 € 364 € 387 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Füssen im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 168 € 217 € 240 €
2002 166 € 215 € 238 €
2003 177 € 230 € 254 €
2004 220 € 286 € 316 €
2005 228 € 296 € 327 €
2006 256 € 331 € 366 €
2007 271 € 351 € 388 €
2008 296 € 384 € 425 €
2009 279 € 362 € 400 €
2010 269 € 349 € 386 €
2011 286 € 371 € 410 €
2012 283 € 367 € 405 €
2013 284 € 368 € 407 €
2014 297 € 384 € 425 €
2015 306 € 397 € 438 €
2016 318 € 412 € 456 €
2017 346 € 448 € 495 €
2018 386 € 501 € 553 €
2019 417 € 541 € 598 €
2020 419 € 543 € 600 €
2021 439 € 569 € 629 €
2022 454 € 588 € 650 €
2023 440 € 570 € 630 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Füssen

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Füssen ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Füssen

Der Bodenwert in Füssen liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 630 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 43%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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