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Vorsorgliche Bautechnische Beweissicherung: Hilfreich für Bauherrn und Nachbarn

Inhaltsverzeichnis

Warum ist eine vorsorgliche Beweissicherung nötig?

Insbesondere bei Straßenbaumaßnahmen, Tiefbaumaßnahmen oder Gründungsmaßnahmen, welche der Nachbarbebauung sehr nah kommen, besteht das Risiko von Schäden durch in das Erdreich eingeleitete Erschütterungen oder durch Veränderungen des Baugrunds. Deshalb ist es ratsam, vor Beginn einer solchen Baumaßnahme eine „vorsorgliche Bautechnische Beweissicherung“ in Anlehnung an die Angaben, welche in der DIN 4123 zu Beweissicherungsverfahren an der Bestandsbebauung aufgeführt sind, durchführen zu lassen. Ansonsten kann es teuer werden.

Da es in Städten und Gemeinden immer mehr zu einer verdichteten Bauweise kommt und Bauherren heute verstärkt mit Grenz- und Lückenbebauung zu tun haben oder auch mit ungünstigen Baugrundverhältnissen, wird die Haftung für sogenannte „Nachbarschaftsschäden“ immer bedeutsamer.

Ein Sachverständigengutachten dient zur objektiven Feststellung des ermittelten Schadens. Außerdem hilft es bei der Bestimmung des Streitwerts. Das Gutachten sollte folgende Angaben haben:

  • Festsetzung der angezeigten Sachmängel. Außerdem zeigt es die Ursachen auf
  • Aufstellung der Maßnahmen und Aufwände, um den Schaden zu beheben
  • Auflistung der entstehenden Kosten und Einschätzung zur möglichen Wertminderung

Diese Fakten dienen dazu zu klären, welche Vertragspartei für den Schaden aufkommen soll. Zudem klärt das Gutachten über die Kosten für die Schadensbeseitigung auf, die auf den ermittelten Verursacher später zukommen.

Vor Beginn der Baumaßnahme sollte deshalb aus haftungsrechtlichen Gründen eine außergerichtliche, vorsorgliche Beweissicherung vorgenommen werden. Das verhindert Streit und mögliche spätere Gerichtsverfahren.

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Was wird bei der Beweissicherung gemacht?

Die Beweissicherung dient dazu, den aktuellen Zustand der Bebauung, welche sich im Einflussbereich der Neubaumaßnahme befindet, vor dem Beginn der Baumaßnahme zu sichern, zu dokumentieren und gegebenenfalls sachverständig zu beurteilen.

Die Beweissicherung beschränkt sich dabei nicht nur auf die äußere Hülle eines Gebäudes, sondern wird über den ganzen Einflussbereich der Neubaumaßnahme auf die betroffene Bebauung durchgeführt.

Dazu gehören beispielsweise

  • Gebäude aller Art, wie Wohn- oder Bürogebäude
  • Ingenieurbauwerke, wie Brücken oder Tunnel
  • Verkehrsanlagen
  • Straßen
  • Gehwege und Freiflächen
  • Gartenzäune oder gepflanzte Hecken

In der Regel findet die Beweissicherung vor Baubeginn statt. Sie kann aber auch zu jedem Zeitpunkt während der Ausführungsphase durchgeführt werden. Wichtig ist, frühzeitig den Ist-Zustand zu dokumentieren, so dass im Falle von später entdeckten Bauschäden eindeutig geklärt werden kann, wer dafür verantwortlich ist.

Was ist der Zweck der vorsorglichen Bautechnischen Beweissicherung?

Die Beweissicherung dient dazu, den aktuellen Zustand der Bebauung, welche sich im Einflussbereich der Neubaumaßnahme befindet, vor dem Beginn der Baumaßnahme zu sichern, zu dokumentieren und gegebenenfalls sachverständig zu beurteilen.

Oftmals werden Anwohner oder Besitzer der angrenzenden Gebäude erst während der Bauarbeiten aufmerksam und entdecken Schäden, die allerdings vielleicht schon vorher da waren. Im Nachhinein dann zu belegen, dass diese Schäden schon vor Beginn der Baumaßnahmen vorhanden waren, ist äußerst schwierig.

Fehlen die Beweise geht die Pflicht zur Mangelbeseitigung im Zweifel hin zum ausführenden Bauunternehmen. Liegt stattdessen eine vorsorgliche Bautechnische Beweissicherung und damit ein Gutachten vor, können diese das Bauunternehmen erheblich entlasten.

Was ist ein Riss- und Feuchtemonitoring?

Bei der vorsorglichen Bautechnischen Beweissicherung kann beispielsweise auch ein Rissmonitoring notwendig werden. Hierbei werden Veränderungen an bestehenden Gebäuderissen mithilfe von entsprechenden Messgeräten über einen längeren Zeitraum untersucht. In gleicher Weise kann auch ein Feuchtemonitoring durchgeführt werden.

Wie lassen sich Alt- und Neuschäden unterscheiden?

Durch eine professionelle Beweissicherung kann aufgrund dieser Schadensdokumentation in eindeutiger Weise zwischen bereits vorhandenen Altschäden und baubedingt entstandenen neuen Schäden unterschieden werden.

Schutz vor unberechtigten Schadensersatzansprüchen

Die Bautechnische Beweissicherung schützt den Bauherrn nachhaltig vor eventuell unberechtigten Schadensersatzforderungen geschädigter Bewohner.

Da im seltensten Fall Bauwerke isoliert und ohne umliegende Häuser errichtet werden, betrifft die Beweissicherung im Bauwesen generell so gut wie jedes Bauunternehmen. Schon durch die Anbindung an Straßen und Versorgungssysteme wie Wasser, Gas und Strom ergibt sich ein gewisses Risiko, dass umliegende Einrichtungen während der Baumaßnahmen Schaden nehmen.

Auch bei Umbaumaßnahmen besteht ein gewisses Risiko für eintretende Schäden, wenn direkt Änderungen am Bauobjekt vorgenommen werden. Genauso bei angrenzenden Nachbarhäusern. Eine Beweissicherung im Bauwesen schützt somit den Bauherren vor unberechtigten Schadensersatzansprüchen.

Gerechtfertigte Schadensersatzansprüche können durchgesetzt werden

Gerechtfertigte Schadenersatzansprüche geschädigter Anlieger der Bebauung im Einflussbereich der Baumaßnahme können aber aufgrund der Dokumentation der bautechnischen Beweissicherung geltend gemacht und durchgesetzt werden. Auch das verkürzt spätere Rechtsstreitigkeiten.

Welche Leistungen werden durchgeführt?

In der Regel werden bei einer vorsorglichen Bautechnischen Beweissicherung in Abstimmung mit dem Auftraggeber folgende Leistungen durchgeführt:

  • Bautechnische Beweissicherung gemäß DIN 4123
  • Sachverständige Beurteilung des IST-Zustandes von Bauwerken
  • Ausarbeitung einer Dokumentation in einem Gutachten
  • Archivierung aller Fotos über einen Zeitraum von mindestens zehn  Jahren als Grundlage für spätere Beurteilungen
  • Veränderungsfeststellungen im Fall von neuen Schäden

Was kostet die Beweissicherung im Bauwesen?

Eine Bautechnische Beweissicherung muss nicht unbedingt von einem Experten vorgenommen werden. Im Prinzip können auch Sie die Dokumentation vornehmen. Das braucht allerdings Zeit und ein cleveres System, um die Belege schnell und übersichtlich zu sichern. Digitale Anwendungen sind dabei hilfreich und nützlich, allerdings sind sie meistens nicht kostenfrei erhältlich. Trotzdem erleichtern sie die Dokumentation.

Eine andere Möglichkeit ist, die externe Unterstützung bei der Beweissicherung zu suchen und einen Bausachverständigen damit zu  beauftragen. Die Leistung kostet meistens zwischen 70 und 250 Euro pro Stunde. Die genaue Höhe der Stundensätze hängt individuell vom vorliegenden Fall ab, um welches Sachgebiet es sich handelt und wie groß das Problem ist.

Wer erstellt das Gutachten für die Beweissicherung im Bauwesen?

Ein extern erstelltes Gutachten wird in der Regel von einem Bausachverständigen aufgesetzt. Bausachverständige können freie Gutachter oder auch vereidigte oder verbandsgeprüfte Gutachter sein. Verbandsgeprüft heißt, dass der Sachverständige auf dem Fachgebiet der Beweissicherung geschult wurde und eine Prüfung abgelegt hat. Ein Gericht würde vermutlich eher auf das Gutachten eines vereidigten Sachverständigen zurückgreifen, um mit einem qualitativ hochwertigen Ergebnis arbeiten zu können ohne Formfehler.

Welche Informationen müssen ins Gutachten?

Ein Sachverständigengutachten dient zur objektiven Feststellung des ermittelten Schadens. Außerdem hilft es bei der Bestimmung des Streitwerts. Das Gutachten sollte folgende Angaben haben:

  • Festsetzung der angezeigten Sachmängel. Außerdem zeigt es die Ursachen auf
  • Aufstellung der Maßnahmen und Aufwände, um den Schaden zu beheben
  • Auflistung der entstehenden Kosten und Einschätzung zur möglichen Wertminderung

Diese Fakten dienen dazu zu klären, welche Vertragspartei für den Schaden aufkommen soll. Zudem klärt das Gutachten über die Kosten für die Schadensbeseitigung auf, die auf den ermittelten Verursacher später zukommen.

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