Was macht ein Hausmeisterservice und wie viel kostet er?

(50)
Aktualisiert: 03.07.2026
Inhaltsverzeichnis
Alles auf einen Blick
  • Ein Hausmeisterservice übernimmt Aufgaben wie Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst und kleinere Reparaturen.
  • Der genaue Leistungsumfang wird individuell im Vertrag festgelegt.
  • Besonders bei Mehrfamilienhäusern entlastet ein Hausmeisterservice Eigentümer und Vermieter.
  • Die Kosten richten sich nach Objektgröße, Leistungen und Standort.
  • Viele Hausmeisterkosten können als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden.
  • Hausmeisterservice und Facility-Management unterscheiden sich im Aufgabenbereich.

Was macht ein Hausmeisterservice?

Eine gesetzliche Regelung für die Tätigkeiten von Hausmeisterdiensten gibt es nicht. Inzwischen übernehmen Hausmeisterservices neben den klassischen Aufgaben eines Hausmeisters oft das Müllmanagement, Garten- und Reinigungsarbeiten.

Typische Dienstleistungen von Hausmeisterservices in Deutschland: 

  • Gebäude- und Hofreinigung
  • Gehwegreinigung
  • Winterdienst
  • Müllcontainer zur Abfuhr bereitstellen und anschließend wieder aufräumen
  • Gartenarbeiten
  • kleinere Reparaturen
  • Aufzug betriebsfähig halten
  • Tiefgarage und/oder Parkplatz betriebsfähig halten
  • Hausordnung durchsetzen
  • Beleuchtung gewährleisten (Außenbeleuchtung, Innenbeleuchtung gemeinschaftlicher Räume und Flure)
  • Bedienen der Heizung und Überwachung der Brennstoffanlieferung
  • Meldestelle für Schadensfälle (Bewohner können sich in Schadensfällen an den Hausmeisterdienst wenden, der die Meldung an die Wohneigentümer weiterleitet – sofern nicht anders im Mietvertrag geregelt)

Verwaltungstätigkeiten zählen nicht zu den Aufgaben von Hausmeisterservices.

Manchmal übernehmen einzelne Hausmeister trotzdem

  • das Herumführen von Mietinteressenten,
  • die Schlüsselannahme von ausziehenden Mietern und
  • die Schlüsselübergabe an die neuen Mieter.

Große Hausmeisterdienste lehnen dies Aufgaben meistens ab; sie sehen sich eher für die Reinigung und Instandhaltung zuständig. Wichtig ist, dass Sie vertraglich festhalten, welche Aufgaben der Hausmeisterservice übernehmen und wie oft er diese erledigen soll.

Wann lohnt sich ein Hausmeisterservice?

Ein Hausmeisterservice lohnt sich insbesondere dann, wenn Sie

  1. in einem Einfamilienhaus leben und nicht mehr so beweglich sind, gerne im eigenen Zuhause leben bleiben möchten, aber niemand aus der Familie oder dem Freundeskreis Zeit hat, Ihnen unter die Arme zu greifen. Dann kann ein Hausmeisterdienst Arbeiten übernehmen, die Sie selbst nicht mehr so gut erledigen können, wie zum Beispiel den Winterdienst oder Gartenarbeiten.
  2. eine Wohnung in einer Wohnanlage oder in einem Mehrfamilienhaus besitzen, in dem viele Mieter leben. In solchen Fällen kann ein Hausmeisterservice dafür sorgen, dass der Wert Ihrer Immobilie erhalten bleibt. Denn leider ist es bei Gebäuden, in denen viele Mieter leben, manchmal so, dass sie von den Mietern geringer wertgeschätzt und somit vernachlässigt werden. Ein Hausmeisterservice bietet hier Abhilfe, indem er alles in Ordnung hält.

Hausmeisterservice vs. Facility-Management

Hausmeisterservice Facility-Management
Übernimmt praktische Arbeiten rund um die Immobilie. Plant, organisiert und steuert die Bewirtschaftung von Immobilien.
Typische Aufgaben: Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst, kleinere Reparaturen und Instandhaltung. Typische Aufgaben: Verwaltung, Instandhaltungsplanung, Kostenkontrolle und Gebäudemanagement.
Fokus auf der operativen Ausführung. Fokus auf der wirtschaftlichen und strategischen Bewirtschaftung.
Ziel: Sauberkeit, Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Immobilie. Ziel: Werterhalt und langfristige Optimierung der Immobilie.

Was ist Ihre Immobilie wert?

Erfahren Sie sofort und unkompliziert, wie viel Ihre Immobilie wert ist. Mit nur wenigen Klicks können Sie Ihre Immobilie bewerten lassen und bekommen die individuelle Analyse direkt per E-Mail zugesandt.

Wie viel kostet ein Hausmeisterservice?

Die Kosten eines Hausmeisterservices hängen unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • Leistungsumfang (z. B. Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst)
  • Häufigkeit der Einsätze
  • Größe von Gebäude und Grundstück
  • Technische Ausstattung der Immobilie
  • Regionale Preisunterschiede

Als grobe Orientierung liegen die Kosten häufig bei ca. 20 bis 50 Euro pro Stunde. Alternativ werden bei Mehrfamilienhäusern oft Pauschalen pro Wohneinheit vereinbart, die je nach Leistungsumfang zwischen etwa 20 und 40 Euro pro Monat liegen.

Hinweis

Vermieter dürfen nur angemessene und wirtschaftliche Hausmeisterkosten auf die Mieter umlegen. Eine gesetzlich festgelegte Kostenobergrenze – etwa pro Quadratmeter Wohnfläche – gibt es nicht. Unwirtschaftlich hohe Kosten können von Mietern angefochten werden.

Wer beauftragt den Hausmeisterservice?

Wer ein Einfamilienhaus besitzt und darin wohnt, kann einfach selbst einen einzelnen Hausmeister oder einen Hausmeisterdienst beauftragen. Das lohnt sich vor allem dann, wenn Sie selbst nicht mehr ganz fit sind, aber gerne noch im eigenen Zuhause wohnen bleiben möchten. In diesem Fall kann ein Hausmeister zum Beispiel im Winter das Schneeschippen und im Frühjahr und Sommer das Rasenmähen sowie Unkrautjäten übernehmen.

Wenn Sie eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus besitzen, können Sie nicht ohne Absprache mit den anderen Wohnungseigentümern einen Hausmeisterservice beauftragen. Stattdessen müssen Sie sich mehrheitlich darauf einigen, einen Hausmeisterdienst engagieren zu wollen und in einer sogenannten Teilungserklärung der Eigentümergesellschaft die Kostenaufteilung bestimmen. Danach beauftragen Sie gemeinsam mit den anderen als Eigentümergemeinschaft die Hausverwaltung, einen Hausmeisterdienst zu finden.

Wer bezahlt den Hausmeisterdienst?

Wer die Kosten für einen Hausmeisterservice trägt, hängt davon ab, ob die Immobilie selbst genutzt oder vermietet wird.

  • Eigentümer, die ihre Wohnung selbst bewohnen, tragen die Kosten selbst.
  • Vermieter können die Kosten für umlagefähige Hausmeisterleistungen auf ihre Mieter umlegen – vorausgesetzt, dies ist im Mietvertrag vereinbart.

Umlagefähig sind nach § 2 Nr. 14 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) insbesondere Kosten für:

  • Treppenhaus- und Gemeinschaftsreinigung
  • Gartenpflege
  • Winterdienst
  • Kontroll- und Überwachungstätigkeiten am Gebäude

Nicht umlagefähig sind dagegen Kosten für:

  • Reparaturen und Instandsetzungen
  • Verwaltungsaufgaben
  • Modernisierungsmaßnahmen

Tipp für Vermieter: Nehmen Sie vorsorglich eine Klausel zur Umlage der Hausmeisterkosten in den Mietvertrag auf – auch wenn aktuell noch kein Hausmeisterservice beauftragt wurde. So können die Kosten bei einer späteren Beauftragung rechtssicher über die Betriebskosten abgerechnet werden.

Hinweis für Mieter: Enthält die Betriebskostenabrechnung neben den Hausmeisterkosten zusätzlich Positionen wie Gartenpflege, Winterdienst oder Hausreinigung, sollten Sie prüfen, ob diese Leistungen bereits vom Hausmeister erbracht wurden. Andernfalls besteht die Gefahr, dass dieselben Leistungen doppelt berechnet werden.

Was tun, wenn der Hausmeisterservice seine Aufgaben nicht erfüllt?

Erledigt der Hausmeisterservice vereinbarte Leistungen nicht oder nur unzureichend, sollten die Mängel zunächst schriftlich dokumentiert und dem Dienstleister gemeldet werden. Bleibt eine Verbesserung trotz angemessener Frist aus, kann – je nach Vertrag – eine Abmahnung oder Kündigung des Hausmeistervertrags in Betracht kommen.

Mieter sollten Mängel oder Fehlverhalten dem Vermieter oder der Hausverwaltung melden, damit diese entsprechende Maßnahmen ergreifen können.

Hinweis

Wichtig für Vermieter: Auch bei einem beauftragten Hausmeisterservice bleiben Sie bzw. die Eigentümergemeinschaft für die Verkehrssicherungspflichten verantwortlich. Werden beispielsweise Räum- oder Streupflichten nicht erfüllt und entsteht dadurch ein Schaden, kann weiterhin eine Haftung bestehen. Eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bietet hier zusätzlichen Schutz.

FAQ zum Hausmeisterservice

Ein Hausmeister kümmert sich um die laufende Betreuung und Pflege einer Immobilie. Zu seinen Aufgaben gehören je nach Vertrag unter anderem Reinigungsarbeiten, Gartenpflege, Winterdienst, kleinere Instandhaltungsarbeiten und die Kontrolle technischer Anlagen.

Der Leistungsumfang kann individuell vereinbart werden. Typische Leistungen sind:

  • Treppenhaus- und Außenreinigung
  • Gartenpflege
  • Winterdienst
  • Mülltonnenservice
  • Kontrolle der Haustechnik
  • Kleinere Reparaturen und Wartungsarbeiten

Die Kosten richten sich nach dem Leistungsumfang, der Größe der Immobilie und dem Standort. Als Orientierung gelten häufig 20 bis 50 Euro pro Stunde oder 20 bis 40 Euro pro Wohneinheit und Monat bei Mehrfamilienhäusern.

Ja. Umlagefähig sind die Kosten für laufende Hausmeisterleistungen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Nicht umlagefähig sind Kosten für Reparaturen, Instandsetzungen oder Verwaltungsaufgaben.

Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für Hausmeisterkosten pro Quadratmeter. Entscheidend ist, dass die Kosten wirtschaftlich und angemessen sind. Überhöhte oder unwirtschaftliche Kosten können von Mietern beanstandet werden.

Die Kontaktdaten des Hausmeisterservices finden Sie häufig am Schwarzen Brett im Haus, im Eingangsbereich, in der Hausordnung oder im Mieterportal. Alternativ erhalten Sie diese bei Ihrer Hausverwaltung oder Ihrem Vermieter.

Was ist Ihre Immobilie wert?

Erfahren Sie sofort und unkompliziert, wie viel Ihre Immobilie wert ist. Mit nur wenigen Klicks können Sie Ihre Immobilie bewerten lassen und bekommen die individuelle Analyse direkt per E-Mail zugesandt.

Dieser Expertenartikel wurde mit großer Sorgfalt von der Immoportal.com Redaktion geprüft. Unser Anspruch ist es, fachlich fundiertes Wissen zu veröffentlichen. Dennoch kann es sein, dass inhaltliche Fehler nicht entdeckt wurden oder der Inhalt nicht mehr dem aktuellen Gesetzesstand entspricht. Finden Sie Fehler, freuen wir uns, wenn Sie uns Bescheid geben. Wir werden die Informationen dann umgehend berichtigen.
Zurück zum Anfang