Ruhestörung – was es zu beachten gilt
Was ist eine Ruhestörung?
Eine Ruhestörung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die im Paragrafen 117 des Ordnungswidrigkeitsgesetz (§117 OwiG) geregelt ist:
Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
Ruhezeiten – wann gelten sie?
Um Ruhestörungen zu vermeiden, sollten in Wohngebäuden bestimmte Ruhezeiten eingehalten werden. Diese sind in Deutschland nicht einheitlich gesetzlich geregelt, sondern können je nach Bundesland, Kommune oder Hausordnung variieren. Maßgeblich ist daher immer die Hausordnung, die auch strengere Regeln enthalten kann.
Typische Ruhezeiten sind:
- Nachtruhe: meist 22:00 – 06:00 Uhr
- Sonn- und Feiertage: in der Regel ganztägig
- Mittagsruhe: häufig 13:00 – 15:00 Uhr (nicht gesetzlich verpflichtend!)
Viele Vermieter und Hausverwaltungen orientieren sich freiwillig an empfohlenen Ruhezeiten, insbesondere an der Nachtruhe und dem Schutz an Sonn- und Feiertagen. Dennoch gilt: Im Zweifel entscheidet die Hausordnung.
Wie laut darf man während der Ruhezeit sein?
Während der Ruhezeiten darf die Zimmerlautstärke nicht überschritten werden. Diese beträgt in der Regel tagsüber 40 Dezibel und nachts 30 Dezibel. In folgender Tabelle sind Lautstärkebeispiele aufgeführt:
|
Schalldruckpegel in Dezibel |
Geräuschquelle |
|
0 |
Hörschwelle |
|
10 |
Weit entferntes Blätterrascheln |
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40 |
Ruhige Bücherei |
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60 |
Normale Sprache in einem Meter Entfernung |
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80 |
Rand einer Verkehrsstraße in fünf Meter Entfernung |
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130 |
Schmerzschwelle |
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140 |
Düsenflugzeug in 30 Metern Entfernung |
Sollte es zu einem Konflikt aufgrund von Lärmbelästigung kommen, wird in jedem Fall individuell entschieden, ob die zugelassene Lautstärke überschritten wurde. In sehr hellhörigen Häusern werden leisere Geräusche beispielsweise schneller als belästigend wahrgenommen als in gut gedämmten Häusern.
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Was darf man während der Ruhezeit machen?
Während der Ruhezeiten – insbesondere der Nachtruhe (meist 22:00–06:00 Uhr) und ggf. weiterer Regeln aus der Hausordnung – gilt grundsätzlich: alles ist erlaubt, was keine vermeidbare Lärmbelästigung verursacht.
Das ist während der Ruhezeit meist verboten oder problematisch
- laute Musik oder Partys
- Staubsaugen, Bohren, Hämmern
- Möbel rücken mit starkem Lärm
- laute Haushaltsgeräte (wenn vermeidbar)
- Schreien oder lautes Streiten
- Rasenmähen oder handwerkliche Arbeiten
Kinderlärm & Hundegebell – was gilt rechtlich?
Kinderlärm ist in Deutschland grundsätzlich besonders geschützt und im Mietrecht weitgehend als sozial üblich anzusehen. Geräusche wie Weinen, Schreien oder Spielen gehören zum normalen Alltagsleben mit Kindern und müssen in der Regel von Nachbarn hingenommen werden. Diese Privilegierung ist auch gesetzlich verankert (§ 22 Abs. 1a BImSchG).
Auch Hundegebell kann grundsätzlich vorkommen, ist rechtlich aber anders zu bewerten. Es kann eine Ruhestörung darstellen, wenn es regelmäßig, langanhaltend oder besonders intensiv auftritt und dadurch die Nachbarn erheblich beeinträchtigt werden. Eine feste Zeitgrenze, etwa eine „30-Minuten-Regel“, gibt es dabei nicht mehr; solche früheren Richtwerte stammen aus älteren Einzelfallentscheidungen und sind heute nicht allgemein verbindlich. Entscheidend ist stets die Zumutbarkeit im konkreten Fall sowie die Frage, ob der Hundehalter zumutbare Maßnahmen gegen anhaltendes Bellen ergreift.
Wie laut darf Musik sein?
Grundsätzlich gilt: Musik ist erlaubt, solange sie die sogenannte Zimmerlautstärke nicht überschreitet. Das bedeutet, dass die Musik außerhalb der Wohnung kaum oder gar nicht wahrnehmbar sein darf. Eine feste gesetzliche Dezibel-Grenze gibt es dabei nicht. Auch das Musizieren ist grundsätzlich erlaubt und sogar rechtlich geschützt. Es fällt unter die freie Entfaltung der Persönlichkeit und gehört damit zu den grundrechtlich geschützten Tätigkeiten. Dennoch ist dieses Recht nicht grenzenlos, sondern muss mit den Interessen der Nachbarn in Einklang gebracht werden.
Zimmerlautstärke – was bedeutet das?
- Musik ist nur innerhalb der eigenen Wohnung hörbar
- Nachbarn dürfen sie höchstens leise wahrnehmen
- Bei geschlossenen Fenstern und Türen sollte keine deutliche Störung entstehen
Einschränkungen durch Rechtsprechung
Auch wenn Musizieren erlaubt ist, müssen bestimmte Grenzen eingehalten werden. Besonders bei lauten Instrumenten wie Schlagzeug oder Blasinstrumenten haben Gerichte klare Leitlinien entwickelt:
- Musizieren ist nur in angemessenem Umfang zulässig
- Übungszeiten müssen begrenzt werden
- werktags: meist ca. 1 bis 3 Stunden Musizieren pro Tag
- Sonn- und Feiertage: eher 1 bis 2 Stunden pro Tag
- Ruhezeiten (Nachtruhe, ggf. Hausordnung) sind einzuhalten
Ruhestörungen durch Partys
Bei einer Party gilt grundsätzlich: Rücksicht auf die Nachbarschaft ist verpflichtend. Auch wenn Gäste zu Hause eingeladen sind, endet das eigene Nutzungsrecht dort, wo andere unzumutbar gestört werden. Eine vorherige Ankündigung („Es kann heute etwas lauter werden“) ist zwar sinnvoll, hat aber keine rechtliche Schutzwirkung. Sie verhindert keine möglichen Beschwerden oder rechtlichen Konsequenzen.
Besonders relevant sind die Ruhezeiten der Hausordnung:
- Nachtruhe (meist ab 22:00 Uhr) ist strikt einzuhalten
- laute Musik, Bass oder Schreien sind dann nicht mehr erlaubt
- bei Mehrfamilienhäusern gilt grundsätzlich das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme
Sind Rasenmähen, Bohren oder Wäsche waschen Ruhestörungen?
Rasenmähen, Saugen, Laubblasen oder Bohren mit einem motorisierten Gerät sind nicht immer ausführbar. Ein sehr leiser Staubsauger verursacht Lärm in Höhe von 50 Dezibel. Da dies nicht der Zimmerlautstärke entspricht, sollten es nicht während der Ruhezeiten ausgeführt werden. Dies gilt auch für die anderen Aktivitäten, wie Bohren oder Laubblasen.
Wäsche waschen verursacht hingegen nicht so viel Lärm, ist damit keine Ruhestörung und kann auch während der Ruhezeiten ausgeführt werden.
Ruhestörung durch Baulärm
Baulärm kann aufgrund vieler Aktivitäten entstehen, beispielsweise aufgrund von Straßenbaustellen oder Baustellen am Haus. Die Ruhezeiten sind auch hierbei immer einzuhalten. Werden die Baustellen gewerblich geführt, weichen die Regelungen etwas ab:
- Baustelle in Kurorten: nachts darf die Lautstärke von 35 Dezibel und tagsüber die Lautstärke von 45 Dezibel nicht überschritten werden.
- Baustelle innerhalb eines Wohngebiets: nachts darf die Lautstärke von 35 Dezibel und tagsüber die Lautstärke von 55 Dezibel nicht überschritten werden.
- Baustelle im Industriegebiet: es sind ganztägig Lautstärken bis zu 70 Dezibel zulässig
Als Betreiber einer gewerblichen Baustelle ist sicherzustellen, dass die Lautstärken nicht überschritten werden. Bei zu hohen Lautstärken, sind beispielsweise Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen.
Weiterführende Informationen: Mietminderung bei Baulärm
Wie können Konflikte gelöst werden?
Nicht immer ist bei einer Lärmbelästigung sofort die Polizei zu rufen. Folgende Schritte können viele Konflikte lösen:
- Gespräch suchen oder Brief schicken: Nachdem die Quelle des Lärms ausfindig gemacht wurde, ist ein Gespräch mit dem Nachbar zu suchen. Oft ist ihnen selbst nicht bewusst, dass sie Lärm produzieren und sind infolgedessen sehr kooperativ. Kommt ein Gespräch nicht infrage kann ein Brief verschickt werden. Dieser ist gleichzeitig auch dokumentierbar.
- An Vermieter wenden: Haben Gespräch oder Brief keine Wirkung gezeigt, kann auf den Vermieter zugegangen werden. Dies geschieht mithilfe einer Mängelanzeige. Die Ruhestörung und die versuchte Konfliktbewältigung sind dabei auszuweisen und der Vermieter ist mit einer Frist dazu aufzufordern, dass der Lärm zu beheben ist.
- Rechtliche Schritte und Mietminderung: Sollten die Schritte eins und zwei keine Besserungen bringen, kann eine Mietminderung gemäß Paragraf 546 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§546 BGB) gefordert werden. Voraussetzung hierfür ist das Informieren des Vermieters und die Festlegung der Frist zur Beseitigung des Mangels. Über die Höhe der Mietminderung ist selbst zu entscheiden, jedoch ist es ratsam hierfür einen Anwalt hinzuzuziehen. Je nach Fall kann eine Mietminderung von bis zu 60 Prozent erfolgen.
Lärmprotokoll erstellen: Vorlage für Mieter & Vermieter bei Ruhestörung
Ohren zu und durch? Nein, Ruhestörung müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Bleiben Gespräche mit Ihrem Nachbarn ohne Wirkung, können Sie sogar vor Gericht gehen; dann jedoch am besten mit einem Lärmprotokoll im Gepäck. Das Protokoll dient Beweis für die Ruhestörung – vor Gericht, im Gespräch mit dem Vermieter und bei einer Mängelanzeige. Was das Lärmprotokoll enthalten sollte und wie es der Mietminderung dienen kann lesen Sie in diesem Beitrag.
FAQ - Ruhestörung
Eine Ruhestörung liegt vor, wenn Lärm über das übliche Maß hinausgeht und Nachbarn unzumutbar beeinträchtigt werden. Entscheidend sind Lautstärke, Dauer und Tageszeit.
50 Dezibel entsprechen etwa einem leisen Staubsauger oder normalem Gespräch. Das liegt oft über Zimmerlautstärke, wenn es dauerhaft oder störend wahrgenommen wird.
Staubsaugen kann eine Ruhestörung sein, wenn es während Ruhezeiten oder sehr laut durchgeführt wird.
Zimmerlautstärke bedeutet, dass Geräusche außerhalb der Wohnung kaum oder gar nicht hörbar sind. Eine feste Dezibel-Grenze gibt es nicht, oft liegt sie grob unter 40–50 dB.
Typische Ruhezeiten sind Nachtruhe (meist 22–6 Uhr) sowie Sonn- und Feiertage. Eine Mittagsruhe ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber in der Hausordnung stehen.
Ruhestörung wird immer im Einzelfall beurteilt. Entscheidend sind Lautstärke, Häufigkeit, Uhrzeit und die Zumutbarkeit für Nachbarn.
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