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Ruhestörung – was es zu beachten gilt

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Ruhestörung?

Eine Ruhestörung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die im Paragrafen 117 des Ordnungswidrigkeitsgesetz (§117 OwiG) geregelt ist:

Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.

Ruhezeiten – wann gelten sie?

Um keine Ruhestörung zu verursachen, sollten Ruhezeiten beachtet werden. Diese sind gesetzlich nicht einheitlich vorgeschrieben und können sich in Kommunen und Ländern unterscheiden. Meist sind Informationen darüber in der Stadt- und Gemeindeverwaltung oder im Landesimmissionsschutzgesetz einzuholen. Die dort geregelten Ruhezeiten können in der Hausordnung abweichen.

Meist gelten folgende Ruhezeiten:

  • Sonn- und Feiertags: ganztägig
  • Mittagsruhe: 13 bis 15 Uhr
  • Nachtruhe: 22 bis 6 Uhr

Die Nachtruhe und die Ruhezeiten für Sonn- und Feiertage werden vom deutschen Mieterverbund empfohlen, an dem sich viele Vermieter und Hausverwaltungen orientieren. Dennoch ist in jedem Fall die Hausordnung zu lesen, die meist bestimmte Sonderregelungen aufführt.

Wie laut darf man während der Ruhezeit sein?

Während der Ruhezeiten darf die Zimmerlautstärke nicht überschritten werden. Diese beträgt in der Regel tagsüber 40 Dezibel und nachts 30 Dezibel. In folgender Tabelle sind Lautstärkebeispiele aufgeführt:

Schalldruckpegel in Dezibel

Geräuschquelle

0

Hörschwelle

10

Weit entferntes Blätterrascheln

40

Ruhige Bücherei

60

Normale Sprache in einem Meter Entfernung

80

Rand einer Verkehrsstraße in fünf Meter Entfernung

130

Schmerzschwelle

140

Düsenflugzeug in 30 Metern Entfernung

Sollte es zu einem Konflikt aufgrund von Lärmbelästigung kommen, wird in jedem Fall individuell entschieden, ob die zugelassene Lautstärke überschritten wurde. In sehr hellhörigen Häusern werden leisere Geräusche beispielsweise schneller als belästigend wahrgenommen als in gut gedämmten Häusern.

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Was darf man während der Ruhezeit machen?

Während den Ruhezeiten sind nicht alle Aktivitäten, die eine Lautstärke von über 30 oder 40 Dezibel verursachen, verboten. Hierbei handelt es sich um sogenannte sozialadäquate Tätigkeiten, wie beispielsweise Geschlechtsverkehr oder Tätigkeiten für die Körperhygiene.

Wie sind Lärm von Kindern oder Hunden während der Ruhezeiten geregelt?

Kinder können Lärm verursachen: das Baby schläft noch nicht durch oder ein Kleinkind bekommt einen Trotzanfall. Dieser Lärm ist beim Wohnen mit Kindern vollkommen normal und gehört aus diesem Grund zum normalen Lärm dazu. Dennoch ist der Lärm nicht grenzenlos zu tolerieren: von den Nachbarn kann ein Machtwort der Eltern gegenüber ihren Kindern verlangt werden. Das wurde 2017 vom Bundesgerichtshof entschieden.

Bei Hunden ist es ähnlich. Viele Hunde bellen aufgrund von Klingeln oder anderem Hundebellen. Eine eindeutige Regelung darüber, wie lange ein Hund bellen darf, gibt es nicht. Es kann jedoch vom Nachbar verlangt werden, dass der Hundebesitzer einzugreifen hat. Das Oberlandesgericht Hamm hat 1988 entschieden, dass Hunde täglich 30 Minuten am Stück bellen dürfen. Danach gilt es als Ruhestörung.

Wie laut darf Musik sein?

Übersteigt Musik die Zimmerlautstärke nicht, gibt es keine Begrenzungen. Das gleiche gilt für das Musizieren, das verfassungsrechtlich geschützt ist, da es zur Ausübung von allgemeinen Persönlichkeitsrechten gilt.

Dennoch muss als Nachbar nicht sämtliche Musik tolerieren. Ein Schlagzeug übersteigt beispielsweise die Zimmerlautstärke. Das Landesgericht München entschied 2014 aus diesem Grund, dass das Schlagzeugspielen nur außerhalb von Ruhezeiten und maximal 30 Minuten am Tag zulässig ist. 2018 entschied der Bundesgerichtshof neu: Musiker müssen sich zwar an die Ruhezeiten halten, doch können an Werktagen bis zu drei und an Sonn- und Feiertagen bis zu zwei Stunden musizieren.

Ruhestörungen durch Partys

Wird eine Party veranstaltet ist in jedem Fall Rücksicht auf die Nachbarschaft zu nehmen. Viele Veranstalter warnen die Nachbarn mit dem Satz „dass es etwas lauter werden könnte“ vor. Rechtliche Auswirkungen hat diese Vorwarnung nicht. Mit der Aufforderung, dass der Nachbar sich bei zu hoher Lautstärke melden soll, kann ein Konflikt verhindert werden.

Sind Rasenmähen, Bohren oder Wäsche waschen Ruhestörungen?

Rasenmähen, Saugen, Laubblasen oder Bohren mit einem motorisierten Gerät sind nicht immer ausführbar. Grundsätzlich gelten keine Regelungen bezüglich dieser Aktivitäten. Ein sehr leiser Staubsauger verursacht Lärm in Höhe von 50 Dezibel. Da dies nicht der Zimmerlautstärke entspricht, sollten es nicht während der Ruhezeiten ausgeführt werden. Dies gilt auch für die anderen Aktivitäten, wie Bohren oder Laubblasen.

Wäsche waschen verursacht hingegen nicht so viel Lärm, ist damit keine Ruhestörung und kann auch während der Ruhezeiten ausgeführt werden.

Ruhestörung durch Baulärm

Baulärm kann aufgrund vieler Aktivitäten entstehen, beispielsweise aufgrund von Straßenbaustellen oder Baustellen am Haus. Die Ruhezeiten sind auch hierbei immer einzuhalten. Werden die Baustellen gewerblich geführt, weichen die Regelungen etwas ab:

  • Baustelle in Kurorten: nachts darf die Lautstärke von 35 Dezibel und tagsüber die Lautstärke von 45 Dezibel nicht überschritten werden.
  • Baustelle innerhalb eines Wohngebiets: nachts darf die Lautstärke von 35 Dezibel und tagsüber die Lautstärke von 55 Dezibel nicht überschritten werden.
  • Baustelle im Industriegebiet: es sind ganztägig Lautstärken bis zu 70 Dezibel zulässig

Als Betreiber einer gewerblichen Baustelle ist sicherzustellen, dass die Lautstärken nicht überschritten werden. Bei zu hohen Lautstärken, sind beispielsweise Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen.

Weiterführende Informationen: Mietminderung bei Baulärm

Wie können Konflikte gelöst werden?

Nicht immer ist  bei einer Lärmbelästigung sofort die Polizei zu rufen. Folgende Schritte können viele Konflikte lösen:

Schritt 1: Gespräch suchen oder Brief schicken

Nachdem die Quelle des Lärms ausfindig gemacht wurde, ist ein Gespräch mit dem Nachbar zu suchen. Oft ist ihnen selbst nicht bewusst, dass sie Lärm produzieren und sind infolgedessen sehr kooperativ. Kommt ein Gespräch nicht infrage kann ein Brief verschickt werden. Dieser ist gleichzeitig auch dokumentierbar.

Schritt 2: an Vermieter wenden

Haben Gespräch oder Brief keine Wirkung gezeigt, kann auf den Vermieter zugegangen werden. Dies geschieht mithilfe einer Mängelanzeige. Die Ruhestörung und die versuchte Konfliktbewältigung sind dabei auszuweisen und der Vermieter ist mit einer Frist dazu aufzufordern, dass der Lärm zu beheben ist.

Die Ruhestörung können Sie mit einem Lärmprotokoll nachweisen. Was ein Lärmprotokoll ist und wie es auszusehen hat, erfahren Sie in diesem Fachartikel: Ruhestörung dokumentieren: Was muss ein Lärmprotokoll enthalten?

Schritt 3: rechtliche Schritte und Mietminderung

Sollten die Schritte eins und zwei keine Besserungen bringen, kann eine Mietminderung gemäß Paragraf 546 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§546 BGB) gefordert werden. Voraussetzung hierfür ist das Informieren des Vermieters und die Festlegung der Frist zur Beseitigung des Mangels. Über die Höhe der Mietminderung ist selbst zu entscheiden, jedoch ist es ratsam hierfür einen Anwalt hinzuzuziehen. Je nach Fall kann eine Mietminderung von bis zu 60 Prozent erfolgen.

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