Lärmprotokoll erstellen: Vorlage für Mieter & Vermieter bei Ruhestörung

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Aktualisiert: 29.09.2025
Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet Ruhestörung?

Ruhestörung ist eine Ordnungswidrigkeit. Laut Paragraf 117 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes (§117 OwiG) handelt ordnungswidrig,

„(…) wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen."

Alltagslärm wie laute Babys und Kleinkinder, die Geräusche von Waschmaschine, Spülmaschine oder Dusche, gelten nicht als Ruhestörung. Mit diesen Geräuschen müssen Sie in der Nachbarschaft rechnen und sie deshalb dulden. Nur in Extremfällen, wenn die Lärmbelästigung gesundheitsschädliche Ausmaße annimmt, kann auch Alltagslärm unter Ruhestörung fallen. Zum Beispiel, wenn Ihr Nachbar regelmäßig nachts die Waschmaschine laufen lässt und Sie dadurch nicht mehr richtig schlafen können.

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Ruhestörung dokumentieren: Was ist ein Lärmprotokoll?

Ein Lärmprotokoll ist eine schriftliche Dokumentation von Lärm. Sie dient Mietern, um eine Lärmbelästigung oder Ruhestörung zu beweisen und eine Mietminderung zu erzielen. Dazu sollte das Lärmprotokoll Datum, Uhrzeit und Dauer der störenden Geräusche enthalten und mindestens über zwei Wochen hinweg geführt werden. Nur so ist der Beweis, dass die Lärmbelästigung über einen bestimmten Zeitraum anhält, stichhaltig und nur so kann eine Mietminderung vor Gericht durchgesetzt werden.

Wann sollte man Ruhestörungen dokumentieren?

Lärm zu protokollieren, macht immer dann Sinn, wenn die störenden Geräusche von Dauer sind und Sie sich davon gestört fühlen.

  • Mieter können das Lärmprotokoll nutzen, um den Vermieter dazu zu bewegen, gegen den Lärm vorzugehen oder eine Mietminderung durchzusetzen.
  • Eigenheimbesitzern hilft das Lärmprotokoll, um eine Unterlassung des Lärms zu erwirken.
  • Vermietern ermöglicht ein Lärmprotokoll beim lärmenden Mieter Schadensersatz für die Mietausfälle zu verlangen, die durch die Mietminderung entstanden sind.

Was sollte ein Lärmprotokoll bei Ruhestörung enthalten?

  • Lärmursache: z. B. Musikinstrument, Party, Bauarbeiten, Haushaltstätigkeiten
  • Art & Ton des Lärms: dumpf, hämmernd, fiepend, wummernd, impulshaft usw.
  • Grund des Lärms: mutwillig oder nachvollziehbarer Anlass
  • Datum, Uhrzeit & Dauer der Lärmbelästigung
  • Häufigkeit: wie oft tritt die Ruhestörung auf?
  • Geltende Ruhezeiten im Haus oder der Gemeinde
  • Lärmintensität: wie laut ist es in der eigenen Wohnung zu hören?
  • Auswirkungen: Schlafstörungen, Arbeiten von zu Hause unmöglich, Fenster müssen geschlossen bleiben, Gespräche nur laut möglich usw.
  • Zukunftsprognose: ist davon auszugehen, dass der Lärm weiterhin auftritt?
  • Zeugen: z. B. Nachbarn oder Familienmitglieder, die die Störung bestätigen können
Hinweis

Führen Sie das Protokoll mindestens zwei Wochen lang. Eine längere Dokumentation macht den Nachweis glaubwürdiger und zeigt, dass die Ruhestörung dauerhaft besteht. Im Anschluss können Vermieter oder Mieter das Protokoll beim Ordnungsamt oder vor Gericht nutzen.

Lärmprotokoll-Vorlage zum kostenlosen Download

Mietminderung durch Lärmprotokoll

Grundsätzlich kann bei ständiger Ruhestörung eine Mietminderung erwirkt werden, sofern die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung durch den Lärm eingeschränkt ist, es sich also um einen Mietmangel nach Paragraf 536 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§536 Abs.1 BGB) handelt:

„Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.”

Ist ein Lärmprotokoll Voraussetzung, um gegen Ruhestörung vorzugehen?

Nein, um gegen Ruhestörung vorgehen zu können, ist ein Lärmprotokoll keine Voraussetzung. Es ist jedoch ein geeignetes Mittel, um das Ausmaß des störenden Lärms genau darzulegen. Die Richter müssen sich ein umfassendes Bild von der Ruhestörung machen können, um ein Urteil zu fällen. Die Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang des Gerichtsverfahrens sind für den Kläger mit Lärmprotokoll größer als ohne.

Beispiel aus der Rechtsprechung:

  • Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 26.08.1999, Az. 47 C 178/99: Das Gericht wertete ein systematisch geführtes Lärmprotokoll als entscheidenden Beweis, dass eine wiederholte Ruhestörung vorlag.

Ruhestörung: Wie gehe ich als Mieter am besten dagegen vor?

  1. Zunächst das Gespräch mit dem störenden Nachbarn suchen.
  2. Wiederholte Ruhestörungen dokumentieren (Lärmprotokoll führen).
  3. Vermieter informieren und ggf. Mängelanzeige stellen.
  4. Vermieter kann Nachbarn abmahnen oder bei extremen Fällen kündigen.
  5. Dauert die Ruhestörung an, Mietminderung ankündigen – vorher Frist zur Behebung setzen.

Wann sollten Sie als Vermieter ein Lärmprotokoll verlangen?

Sobald Beschwerden eingehen, sollten Sie Ihre Mieter auffordern, ein Lärmprotokoll zu führen. Besonders wichtig ist das, wenn:

  • die Ruhestörung regelmäßig auftritt,
  • mehrere Nachbarn betroffen sind,
  • eine Mietminderung im Raum steht.
Hinweis
  • Vermieter trägt Verantwortung, auch wenn Ruhestörung vom Nachbarn kommt
  • Kann störenden Nachbarn abmahnen
  • Bei wiederholtem Lärm: Möglichkeit den Mietvertrag zu kündigen
  • Lärmprotokoll ermöglicht Schadensersatz für Mietausfälle durch Mietminderung

Was gilt während der Ruhezeiten?

Ruhezeiten definieren Zeiträume, in denen Geräusche nicht über die Zimmerlautstärke hinaus gehen sollten und dienen somit der Erholung von Lärm. Wer keine Ruhestörung verursachen möchte, sollte sich an diese Zeiten halten. Es gibt zwar keine einheitliche gesetzliche Regelung, aber meistens gelten von den Gemeinden aus folgende Ruhezeiten:

  • ganztägig an Sonn- und Feiertagen
  • Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 Uhr
  • Hausordnungen ergänzen häufig um eine Mittagsruhe

 

Tätigkeiten, die während der Ruhezeiten vermieden werden sollten

  • Musizieren
  • Hausarbeit mit lauten Geräten wie Staubsauger oder Mixer
  • Heimwerken mit Maschinen wie Bohrmaschine oder Schleifgerät
  • Gartenarbeit mit lauten Geräten wie Laubbläser oder Rasenmäher
Hinweis

Detailliertere Informationen dazu, wie laut man in der Ruhezeit sein und was man währenddessen machen darf, können Sie in diesem Fachartikel nachlesen:  Ruhestörung – was es zu beachten gilt

Dort erfahren Sie außerdem,

  • wie Lärm von Kindern oder Hunden während der Ruhezeiten geregelt ist,
  • wie laut Musik sein darf,
  • was bei Ruhestörung durch Partys zu beachten ist,
  • ob Rasenmähen, Bohren oder Wäsche waschen ebenfalls als Ruhestörung gelten
  • und ob Baulärm auch durch die Ruhezeiten eingeschränkt werden kann.

Fazit

Ein Lärmprotokoll ist das wichtigste Hilfsmittel, um wiederholte Ruhestörungen zu belegen. Es dokumentiert Zeitpunkt, Dauer und Art der Störung und schafft damit eine Grundlage für Gespräche mit dem Nachbarn, den Vermieter oder – falls nötig – für rechtliche Schritte. Ohne Protokoll sind Beschwerden oft schwer durchsetzbar.

FAQ - Lärmprotokoll

Um Lärm von Nachbarn aufzunehmen, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie Tonaufnahmen machen dürfen – in Deutschland ist die heimliche Tonaufnahme ohne Einwilligung meist nicht erlaubt. Alternativ können Sie ein Lärmprotokoll führen, das Datum, Uhrzeit, Dauer, Art und Intensität des Lärms dokumentiert. Fotos oder Videos ohne Ton können ebenfalls zur Beweissicherung dienen.

Ein Lärmprotokoll für das Ordnungsamt dokumentiert die Ruhestörung detailliert und dient als Grundlage für offizielle Maßnahmen. Das Ordnungsamt nutzt diese Angaben, um die Situation objektiv zu beurteilen und gegebenenfalls Maßnahmen einzuleiten.


Ein Lärmprotokoll sollte in der Regel mindestens zwei Wochen geführt werden. Je länger und detaillierter die Dokumentation, desto glaubwürdiger ist sie vor Gericht oder gegenüber dem Ordnungsamt. Bei wiederholten Partys oder Dauerlärm kann es sinnvoll sein, das Protokoll mehrere Wochen fortzuführen, um das Muster der Ruhestörung nachzuweisen.

Partys sind grundsätzlich erlaubt, solange die Ruhezeiten eingehalten werden. Typische Ruhezeiten sind:

  • Nachtruhe: 22:00 – 6:00 Uhr
  • Mittagsruhe (oft in Hausordnung definiert)
  • Ganztägig an Sonn- und Feiertagen

Geräuschquelle Dezibel (dB) Bewertung / Wirkung
Flüstern 20–30 Sehr leise, kaum störend
Normale Unterhaltung 40–50 Zimmerlautstärke
Staubsauger / Rasenmäher 70–80 Lärmbelästigung, in Ruhezeiten zu vermeiden
Musikinstrument (Klavier) 60–70 Mittellaut, kann stören
Bohrmaschine / Schlagbohrer 90–100 Laut, störend, Ruhestörung möglich
Diskothek / laute Party 100–120 Extrem laut, gesundheitsschädlich
Presslufthammer / Konzert 120–130 Sehr laut, Gefahr von Gehörschäden
  • Ruhezeiten: Geräusche sollten während der Nacht 30 dB und tagsüber 40 dB nicht überschreiten (Gerichtsurteil: OLG Frankfurt, 23 U 41/12).

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