Ruhestörung dokumentieren: Was muss ein Lärmprotokoll enthalten?

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet Ruhestörung?

Ruhestörung ist eine Ordnungswidrigkeit. Laut Paragraf 117 des Ordnungswidrigkeitsgesetzes (§117 OwiG) handelt ordnungswidrig,

„(…) wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen."

Alltagslärm wie laute Babys und Kleinkinder, die Geräusche von Waschmaschine, Spülmaschine oder Dusche, gelten nicht als Ruhestörung. Mit diesen Geräuschen müssen Sie in der Nachbarschaft rechnen und sie deshalb dulden. Nur in Extremfällen, wenn die Lärmbelästigung gesundheitsschädliche Ausmaße annimmt, kann auch Alltagslärm unter Ruhestörung fallen. Zum Beispiel, wenn Ihr Nachbar regelmäßig nachts die Waschmaschine laufen lässt und Sie dadurch nicht mehr richtig schlafen können.

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Warum ist ein rechtlicher Schutz vor Ruhestörung so wichtig?

Lärm ist ungesund, das Immunsystem kann durch dauerhaften Lärm geschwächt und Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursacht werden. Außerdem sorgt Lärm für psychischen Stress. Die negativen gesundheitlichen Auswirkungen von Lärm kommen auch dann zum Tragen, wenn dieser nicht bewusst wahrgenommen wird.

Ein rechtlicher Schutz vor Lärm beziehungsweise Ruhestörung dient somit dem Schutz der Gesundheit.

Ruhezeiten: Eine Maßnahme, um Lärm und Ruhe zu regeln

Ruhezeiten definieren Zeiträume, in denen Geräusche nicht über die Zimmerlautstärke hinaus gehen sollten und dienen somit der Erholung von Lärm. Wer keine Ruhestörung verursachen möchte, sollte sich an diese Zeiten halten.

Es gibt zwar keine einheitliche gesetzliche Regelung, aber meistens gelten von den Gemeinden aus folgende Ruhezeiten:

  • ganztägig an Sonn- und Feiertagen
  • Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 Uhr

Hausordnungen ergänzend diese Ruhezeiten häufig um eine Mittagsruhe.

Wenn Sie als Mieter wissen möchten, an welche Ruhezeiten Sie sich zu halten haben, müssen Sie sich also sowohl bei Ihrer Gemeinde erkundigen als auch die für Sie geltende Hausordnung durchlesen.

Wie laut die Geräusche sein dürfen, die während der Ruhezeiten aus der Ausgangswohnung kommen, hängt stark davon ab, wie das Gebäude gebaut ist. Als Anhaltspunkte können 40 Dezibel tagsüber und 30 Dezibel in der Nacht dienen. Im Einzelfall entscheiden die Gerichte.

Was Sie in den Ruhezeiten meiden sollten

Während der Ruhezeiten sind Tätigkeiten, die über Zimmerlautstärke gehen, zu meiden. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Musizieren
  • Hausarbeit mit lauten Haushaltsgeräte wie Staubsauger
  • Heimwerken mit lauten Maschinen wie Bohrmaschine
  • Gartenarbeit mit lauten Maschinen wie Laubbläser oder Rasenmäher

Detailliertere Informationen dazu, wie laut man in der Ruhezeit sein und was man währenddessen machen darf, können Sie in diesem Fachartikel nachlesen:  Ruhestörung – was es zu beachten gilt

Dort erfahren Sie außerdem,

  • wie Lärm von Kindern oder Hunden während der Ruhezeiten geregelt ist,
  • wie laut Musik sein darf,
  • was bei Ruhestörung durch Partys zu beachten ist,
  • ob Rasenmähen, Bohren oder Wäsche waschen ebenfalls als Ruhestörung gelten
  • und ob Baulärm auch durch die Ruhezeiten eingeschränkt werden kann.

Ruhestörung dokumentieren: Was ist ein Lärmprotokoll?

Ein Lärmprotokoll ist eine schriftliche Dokumentation von Lärm. Sie dient Mietern, um eine Lärmbelästigung oder Ruhestörung zu beweisen und eine Mietminderung zu erzielen. Dazu sollte das Lärmprotokoll Datum, Uhrzeit und Dauer der störenden Geräusche enthalten und mindestens über zwei Wochen hinweg geführt werden. Nur so ist der Beweis, dass die Lärmbelästigung über einen bestimmten Zeitraum anhält, stichhaltig und nur so kann eine Mietminderung vor Gericht durchgesetzt werden.

Grundsätzlich gilt: Je genauer die Geräusche protokolliert werden, desto wahrscheinlicher ist eine Mietminderung.

Tipp: Ein Lärmprotokoll ist auch dann nützlich, wenn Sie erst einmal mit Ihrem Vermieter über die Lärmbelästigung sprechen und eine Mietminderung erbeten wollen. Ihr Vermieter kann sich durch das Protokoll ein genaues Bild vom Ausmaß der Lärmbelästigung machen.

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Lärmprotokoll: Wann macht es Sinn, Ruhestörung zu dokumentieren?

Lärm zu protokollieren, macht immer dann Sinn, wenn die störenden Geräusche von Dauer sind, beziehungsweise immer wieder auftreten und Sie sich davon gestört fühlen.

  • Mieter können das Lärmprotokoll nutzen, um den Vermieter dazu zu bewegen, gegen den Lärm vorzugehen oder eine Mietminderung aufgrund der Lärmbelästigung durchzusetzen.
  • Eigenheimbesitzern hilft das Lärmprotokoll, um eine Unterlassung des Lärms zu erwirken, der vom Nachbarn kommt.
  • Vermietern ermöglicht ein Lärmprotokoll beim lärmenden Mieter Schadensersatz für die Mietausfälle zu verlangen, die durch die Mietminderung entstanden sind.

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Mietminderung mit Lärmprotokoll möglich

Grundsätzlich kann bei ständiger Ruhestörung eine Mietminderung erwirkt werden, sofern die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung durch den Lärm eingeschränkt ist, es sich also um einen Mietmangel nach Paragraf 536 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§536 Abs.1 BGB) handelt:

„Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.”

Um eine Mietminderung durchsetzen zu können – egal ob vor Gericht oder direkt beim Vermieter – muss die Lärmbelästigung bewiesen werden – zum Beispiel durch ein Lärmprotokoll. Geräte zum Messen des Schallpegels finden Sie hier auf Amazon.

Wichtig! Der Vermieter ist grundsätzlich in der Verantwortung, auch wenn nicht er die Ursache für die Ruhestörung ist, sondern ein Nachbar. Er kann den lärmenden Nachbarn abmahnen und ihm bei wiederholtem störenden Lärm sogar den Mietvertrag kündigen.

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Ist ein Lärmprotokoll Voraussetzung, um gegen Ruhestörung vorzugehen?

Nein, um gegen Ruhestörung vorgehen zu können, ist ein Lärmprotokoll keine Voraussetzung. Es ist jedoch ein geeignetes Mittel, um das Ausmaß des störenden Lärms genau darzulegen. Die Richter müssen sich ein umfassendes Bild von der Ruhestörung machen können, um ein Urteil zu fällen. Die Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang des Gerichtsverfahrens sind für den Kläger mit Lärmprotokoll größer als ohne.

Was sollte ein Lärmprotokoll bei Ruhestörung enthalten?

Ein Lärmprotokoll muss bestimmte Angaben enthalten, damit es als Beweismittel geltend gemacht werden kann. Zusätzliche Informationen steigern die Chancen auf einen positiven Ausgang des Gerichtsverfahrens, denn je detaillierter das Protokoll, desto glaubwürdiger ist es.

Folgende Angaben sollte ein Lärmprotokoll in jedem Fall enthalten:

  • Lärmursache (Musikinstrument, Haushaltstätigkeiten, Bautätigkeiten, Feiern, …)
  • Ton des Lärms (dumpf, hämmernd, fiepend, …)
  • Art des Lärms (impulshaft, wummernd, …)
  • Grund für den Lärm (Mutwilligkeit oder triftiger Grund)
  • Datum, Uhrzeit und Dauer der Lärmbelästigung
  • Häufigkeit des Lärms
  • geltende Ruhezeiten im Haus
  • Lärmintensität (Wie laut ist der Lärm in der eigenen Wohnung zu hören?)
  • Auswirkungen durch den Lärm (zum Beispiel: Schlafprobleme; kein Arbeiten zu Hause möglich; Fenster müssen geschlossen bleiben, um Ruhe zu haben; in der eigenen Wohnung muss laut gesprochen werden, um sich zu verstehen)
  • Ausblick (Wird der Lärm auch in Zukunft weiter störend auftreten?)
  • Namen von Leuten, die die Lärmbelästigung bezeugen können

Ein Lärmprotokoll sollte mindestens über zwei Wochen geführt werden. Je länger der Lärm protokolliert wird, desto glaubwürdiger ist es, dass die Ruhestörung auch in Zukunft andauert. Wichtig ist außerdem, dass jemand die Lärmbelästigung bezeugen kann. Als Zeugen gelten auch Mitglieder der eigenen Familie. Im Folgenden finden Sie eine Vorlage für ein Lärmprotokoll zum kostenlosen Download.

Lärmprotokoll-Vorlage zum kostenlosen Download

Die folgende Lärmprotokoll-Vorlage hilft Ihnen beim Dokumentieren der Lärmbelästigung. Achten Sie darauf, dass Sie die Ruhestörung genau und nachvollziehbar beschreiben.

Ruhestörung: Wie gehe ich als Mieter am besten dagegen vor?

  1. An erster Stelle sollte immer das Gespräch mit dem Nachbarn stehen, der den störenden Lärm verursacht. Häufig ist diesem nicht bewusst, wie laut die Geräusche in den anderen Wohnungen zu hören sind.
  2. Zeigt das keine Wirkung und kommt es immer wieder zu Ruhestörungen, sollten Sie den Lärm dokumentieren, sprich ein Lärmprotokoll führen.
  3. Parallel sollten Sie den Vermieter über den Lärm informieren beziehungsweise eine Mängelanzeige stellen.
  4. Bleibt auch ein Gespräch zwischen Vermieter und Nachbar ohne Erfolg, kann der Vermieter den Nachbarn abmahnen oder bei extremer Ruhestörung sogar kündigen.
  5. Dauert die Ruhestörung trotzdem an, können Sie als Mieter eine Mietminderung ankündigen. Sie müssen Ihrem Vermieter jedoch Zeit geben, den Mangel, der eine geminderte Miete berechtigt, zu beseitigen. Setzen Sie dafür eine Frist.

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