Kaufvertrag: Ist ein Grundstückskauf ohne Notar möglich?

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Aktualisiert: 25.03.2026
Inhaltsverzeichnis
Alles auf einen Blick
  • Ein Grundstückskaufvertrag muss notariell beurkundet werden, sonst ist er rechtlich unwirksam.
  • Er enthält alle wichtigen Angaben zu Käufer, Verkäufer und Grundstück (inkl. Grundbuchdaten).
  • Der Vertrag regelt den Kaufpreis sowie Zahlungsbedingungen und Fristen.
  • Die Auflassung und Auflassungsvormerkung sichern den Eigentumsübergang rechtlich ab.
  • Der Zeitpunkt der Besitzübergabe sowie Nutzen und Lasten wird verbindlich festgelegt.
  • Weitere wichtige Punkte sind Gewährleistung, Belastungen, Kostenverteilung und Finanzierungsvollmacht.

Kann man ein Grundstück ohne Notar kaufen?

Ein Grundstück ohne Notar zu kaufen, ist in Deutschland nicht möglich. Damit ein Kaufvertrag für ein Grundstück rechtsgültig ist, muss er zwingend notariell beurkundet werden. Ohne Notar ist der Vertrag unwirksam – auch dann, wenn sich Käufer und Verkäufer einig sind oder bereits mündliche Absprachen getroffen haben.

Der Grund: Beim Grundstückskauf geht es um die rechtssichere Übertragung von Eigentum. Der Notar stellt sicher, dass alle Vereinbarungen korrekt formuliert sind, beide Parteien über ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden und der Eigentumswechsel ordnungsgemäß im Grundbuch erfolgt.

Im Grundstückskaufvertrag werden unter anderem folgende Punkte festgehalten:

  • Beschreibung und Zustand des Grundstücks
  • vereinbarter Kaufpreis
  • Zahlungsmodalitäten
  • Regelungen zur Eigentumsübertragung

Nach Erstellung des Vertrags erhalten Käufer und Verkäufer den Entwurf in der Regel mindestens zwei Wochen vor dem Notartermin. In dieser Zeit können sie den Notarvertrag für den Grundstückskauf prüfen und Änderungswünsche einbringen. Erst mit der notariellen Beurkundung wird der Kaufvertrag verbindlich – danach sind beide Parteien verpflichtet, die vereinbarten Bedingungen zu erfüllen.

Risiken einer mündlichen Absprache beim Grundstückskauf

Eine mündliche Absprache beim Grundstückskauf ist rechtlich problematisch und mit erheblichen Risiken verbunden. In Deutschland gilt: Ohne notarielle Beurkundung ist ein solcher Vertrag nicht wirksam.

Die wichtigsten Risiken im Überblick:

  • Keine rechtliche Bindung
    Mündliche Vereinbarungen sind beim Grundstückskauf unwirksam – es besteht kein Anspruch auf Kauf oder Verkauf.
  • Keine Beweissicherheit
    Absprachen lassen sich im Streitfall kaum nachweisen.
  • Doppeltverkauf möglich
    Der Verkäufer kann das Grundstück trotz mündlicher Zusage an jemand anderen verkaufen.
  • Finanzielles Risiko
    Bereits geleistete Anzahlungen oder Reservierungen sind oft nicht abgesichert.
  • Keine Eintragung im Grundbuch
    Ohne notariellen Vertrag erfolgt keine Eigentumsübertragung.
  • Unklare Vertragsinhalte
    Wichtige Punkte wie Kaufpreis, Übergabe oder Mängel sind nicht verbindlich geregelt.

Was kostet eine Grundstücksübertragung beim Notar?

Beim Grundstückskauf entstehen für die Eigentumsübertragung Kosten für den Notar und das Grundbuchamt. Diese trägt in der Regel der Käufer.

Die Kosten setzen sich zusammen aus:

  • Notarkosten (für Vertragsentwurf, Beurkundung und Abwicklung)
  • Grundbuchkosten (für Eintragungen wie Auflassungsvormerkung und Eigentumsumschreibung)

Insgesamt liegen die Kosten meist bei ca. 1,5 bis 2 % des Kaufpreises. Beide Posten werden in der Regel gemeinsam in der Rechnung des Notars aufgeführt.

Beispiel:
Bei einem Kaufpreis von 200.000 € fallen etwa 3.000 € bis 4.000 € für Notar und Grundbuch an.

 

Unterstützung durch einen Immobilienmakler

Gerade beim Grundstückskauf kann es sinnvoll sein, einen erfahrenen Immobilienmakler einzubeziehen. Er unterstützt Sie bei:

  • der Suche nach passenden Grundstücken
  • der Preisbewertung
  • der Organisation des Kaufprozesses

Ein lokaler Immobilienmakler kennt den Markt und steht Ihnen bei Fragen rund um den Kaufvertrag und die Abwicklung beratend zur Seite.

Was muss im Kaufvertrag Grundstück stehen?

Ein Grundstückskaufvertrag folgt in der Regel einer klaren Struktur und enthält alle wichtigen Regelungen für den Eigentumsübergang. Auch wenn Inhalte individuell verhandelbar sind, gibt es feste Bestandteile, die in keinem Vertrag fehlen dürfen.

Übersicht der wichtigsten Inhalte im Grundstückskaufvertrag

Vertragsbestandteil Inhalt / Bedeutung
Vertragseingang Angaben zu Käufer und Verkäufer (Name, Anschrift, Geburtsdatum) sowie Daten aus dem Grundbuch (Grundstück, Lage, Grundbuchblatt)
Grundbucherklärung & Auflassung Einigung über den Verkauf des Grundstücks und Zustimmung zur Eigentumsübertragung; inkl. Auflassungsvormerkung als Absicherung für den Käufer
Kaufpreis & Zahlungsmodalitäten Vereinbarter Kaufpreis, Zahlungsfrist, Bankverbindung sowie Regelungen zu Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung
Auflassungsvormerkung Sicherung des Käufers im Grundbuch: verhindert, dass das Grundstück anderweitig verkauft oder belastet wird
Besitzübergabe (wirtschaftlicher Übergang) Zeitpunkt, ab dem Nutzen und Lasten (z. B. Grundsteuer, Kosten) auf den Käufer übergehen
Erschließungszustand Angaben, ob das Grundstück erschlossen ist oder noch Anschlusskosten entstehen (z. B. Wasser, Strom, Straße)
Gewährleistung Regelungen zur Haftung des Verkäufers, meist Ausschluss für Sachmängel bei Grundstücken
Lastenfreistellung Zusicherung, dass das Grundstück frei von Belastungen übergeben wird oder wie bestehende Belastungen gelöscht werden
Finanzierungsvollmacht Erlaubnis für den Käufer, das Grundstück zur Finanzierung mit einer Grundschuld zu belasten
Kostenregelung Aufteilung der Kosten (Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer, ggf. Makler)
Schlusserklärungen Vollzugsauftrag an den Notar sowie allgemeine Vertragsbestimmungen
Hinweis

Ein Kaufvertrag für ein Grundstück ist immer individuell gestaltbar. Die genannten Punkte bilden jedoch das Grundgerüst, das in nahezu jedem Notarvertrag beim Grundstückskauf enthalten ist.

Entscheidend: Erst durch die notarielle Beurkundung wird der Vertrag rechtsgültig und der Eigentumsübergang rechtlich abgesichert.

Was muss man vor Vertragsabschluss prüfen?

Vor dem Abschluss eines Grundstückskaufvertrags sollten Käufer das Grundstück genau prüfen. So lassen sich Risiken und zusätzliche Kosten frühzeitig erkennen und besser einschätzen.

Wichtige Prüfungen vor dem Grundstückskauf

Prüfpunkt Bedeutung / Worauf achten?
Altlasten Frühere Nutzung des Grundstücks prüfen (z. B. Industrie, Deponie); mögliche Bodensanierung kann hohe Kosten verursachen
Baulasten Einsicht ins Baulastenverzeichnis oder Grundbuch; regelt z. B. Wegerechte, Zufahrten oder Bebauungseinschränkungen
Bebauungsplan Vorgaben zur Bebauung (z. B. Gebäudeart, Dachform, Geschosszahl); wichtig für die Bauplanung
Baugrundgutachten Informationen zur Bodenbeschaffenheit; entscheidend für Baukosten und Tragfähigkeit
Erschließung Ist das Grundstück an Strom, Wasser, Abwasser angeschlossen? Bei unerschlossenen Grundstücken entstehen zusätzliche Kosten
Grundbuch Prüfung auf bestehende Belastungen wie Grundschulden oder Rechte Dritter
Grunderwerbsteuer Je nach Bundesland ca. 3,5–6,5 % des Kaufpreises einplanen
Pachtverhältnisse Bestehende Pachtverträge prüfen; Verpflichtungen werden vom Käufer übernommen

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Reservierungsgebühr beim Kaufvertrag eines Grundstücks

Wenn Sie ein Grundstück über einen Makler gefunden haben, kann eine Reservierungsvereinbarung sinnvoll sein. Zwischen Besichtigung und Unterzeichnung des Grundstückskaufvertrags vergehen oft mehrere Wochen oder sogar Monate. In dieser Zeit schützt eine Reservierung davor, dass das Grundstück an einen anderen Interessenten verkauft wird.

Wichtig dabei:

  • Die Reservierung muss vom Grundstückseigentümer und Makler bestätigt werden
  • Lassen Sie sich die Vereinbarung idealerweise schriftlich von beiden Parteien unterschreiben
  • Ziel ist es, dass die Vermarktung bis zum Notartermin pausiert

Für die Reservierung wird häufig eine Reservierungsgebühr verlangt. Diese liegt meist bei 5 bis 10 % des Kaufpreises.

Hinweis

Nicht jede Reservierungsgebühr ist rechtlich wirksam. Zu hohe Gebühren oder unklare Vereinbarungen können unwirksam sein. Prüfen Sie die Bedingungen daher genau, bevor Sie eine Zahlung leisten.

Kaufvertrag eines Grundstücks: Änderungen und Aufhebung

Ein Grundstückskaufvertrag ist nach der notariellen Beurkundung grundsätzlich bindend. Eine nachträgliche Aufhebung oder Änderung ist zwar möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen und meist mit zusätzlichem Aufwand verbunden.

 

Aufhebung des Kaufvertrags

Ein Rücktritt vom Vertrag kommt nur in Ausnahmefällen infrage:

  • Arglistige Täuschung:
    Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn erhebliche Mängel verschwiegen wurden. Voraussetzung ist, dass er nachweisen kann, dass der Verkäufer davon wusste.
  • Nichtzahlung des Kaufpreises:
    Zahlt der Käufer den Kaufpreis nicht fristgerecht, kann der Verkäufer unter Umständen vom Vertrag zurücktreten.

Wichtig:
Bevor ein Rücktritt möglich ist, muss dem Verkäufer in der Regel eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung eingeräumt werden.

 

Widerruf des Vertrags

Ein allgemeines Widerrufsrecht von 14 Tagen besteht beim Grundstückskauf normalerweise nicht automatisch. Ein Widerruf ist nur möglich, wenn ein entsprechendes Recht ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde.

Änderungen am Kaufvertrag

Änderungen am Kaufvertrag für ein Grundstück sind jederzeit möglich, allerdings gelten klare Voraussetzungen:

  • Zustimmung aller Vertragsparteien erforderlich
  • Änderungen müssen notariell beurkundet werden
  • es entstehen zusätzliche Notarkosten

Ohne notarielle Beurkundung sind Änderungen rechtlich unwirksam – der ursprüngliche Vertrag bleibt dann bestehen. 

FAQ - Kaufvertrag für Grundstücke

Nein, ein Kaufvertrag für ein Grundstück ohne Notar ist in Deutschland nicht gültig. Laut Gesetz muss jeder Grundstückskaufvertrag notariell beurkundet werden.

Ein Grundstückskauf ohne Notar ist rechtlich nicht möglich. Ohne notarielle Beurkundung kommt kein wirksamer Kaufvertrag zustande.

Der Notar stellt sicher, dass der Vertrag rechtlich korrekt ist, klärt beide Parteien auf und sorgt für die Eintragung im Grundbuch.

Ein Muster kann zwar zur Orientierung dienen, ist aber rechtlich unwirksam. Ein gültiger Grundstückskaufvertrag muss immer notariell beurkundet werden.

Ein Grundstückskaufvertrag regelt alle Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer, etwa Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten und Eigentumsübertragung.

Auch beim privaten Verkauf, etwa bei einem Gartengrundstück, ist ein Notar zwingend erforderlich, damit der Vertrag gültig ist.

Der Notar erstellt den Vertrag, klärt beide Parteien, beurkundet den Kaufvertrag und veranlasst die Eintragung im Grundbuch.

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