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Eigentumswohnung - Verkauf an Selbstnutzer

Inhaltsverzeichnis

Eigentumswohnung - Verkauf an Selbstnutzer: Wie und wann verkauft sich eine Eigentumswohnung am besten?

Bewohnen Sie Ihre Eigentumswohnung selbst und wollen ausziehen oder aber Ihr Mieter hat das Mietverhältnis gekündigt, dann ist dies der richtige Zeitpunkt, um über einen Verkauf nachzudenken. Steht eine Eigentumswohnung leer oder wird demnächst frei, verkauft sie sich in aller Regel sehr viel besser und erzielt einen höheren Preis als ein vermietetes Objekt. Planen Kaufinteressenten, die Eigentumswohnung selbst zu bewohnen, sind sie meist bereit, den Angebotsrpeis zu akzeptieren.

Ist ein Interessent kaufbereit, möchte er Ausstattung und Zimmer der Eigentumswohnung sofort ganz genau begutachten. Darüber hinaus schaut er sich auch alle übrigen, zusätzlich zur Wohnung gehörenden Räume an. Dies sind beispielsweise der Kellerraum, ein möglicher Tiefgaragen-Stellplatz oder eine Garage. Auch die Gemeinschaftsräume wie Trocken-, Waschmaschinen- und Fahrradraum sind von Interesse.

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Eigentumswohnung - Verkauf an Selbstnutzer: Wodurch vermeide ich steuerliche oder finanzielle Nachteile?

Sie sollten sicher gehen, dass Ihnen durch einen etwaigen Verkauf keine steuerlichen oder finanziellen Nachteile entstehen:

Möglicherweise lohnt es sich, die Eigentumswohnung erst zu einem etwas späteren Zeitpunkt zu veräußern, um keine Einbußen hinnehmen zu müssen.

Eigentumswohnung - Verkauf an Selbstnutzer: Wie überzeuge ich den Kaufinteressenten?

Hat der Interessent alle innerhalb und außerhalb der Wohnung gelegenen Räume gesehen und sich einen Überblick verschafft, bitten Sie Ihn am besten an den Tisch, bieten Ihm ein Getränk an und beantworten alle entstandenen Fragen. Im Idealfall haben Sie alle Unterlagen, die für den Interessenten wichtig sein können, bereitgelegt:

  •     Angaben zur Höhe des monatlichen Hausgeldes
        (belegbar anhand der letzten Verwalterabrechnung)
  •     Die Teilungserklärung mit der Gemeinschaftsordnung und dem Aufteilungsplan
  •     Wirtschaftsplan des laufenden Jahres
  •     Höhe der Betriebs-, Instandhaltungs- und Verwaltungskosten
        des letzten Jahres (letzte Verwalterabrechnung)
  •     Aktueller Stand der Instandhaltungsrücklage
  •     Kontaktdaten und Name des Hausmeisters und Hausverwalters
  •     Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen
  •     Qualität des Reinigungsdienstes im Haus (Bsp.: Gartenarbeiten,
        Treppenhausreinigung)
  •     Bewohnerstruktur (Mieter/Eigentümer, Alter, Wohndauer)
  •     Wohnungsbeirat (inkl. Nennung der Beiratsmitglieder)

Sie können enorm an Glaubwürdigkeit gewinnen, wenn Sie den Interessenten die gesamten Informationen einsehen lassen, ohne, dass dieser Sie extra darum bitten muss. Je transparenter Sie  mit Ihm umgehen, desto eher wird klar, dass Sie nichts zu verbergen haben und desto höher sein Vertrauen in Ihre Integrität. Darüber hinaus können Sie den Kaufinteressenten ruhig dazu auffordern, Kontakt mit den Mitgliedern des Beirats oder dem Hausmeister aufzunehmen und sich ein umfassendes Bild zu machen. 

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