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Bewerben für die Traumwohnung: Wie präsentiere ich mich als idealer Mieter?

Inhaltsverzeichnis

Wie erscheine ich beim Besichtigungstermin einer Wohnung?

Kurz gesagt: Pünktlich und ordentlich. Denn auch wenn es abgedroschen klingt: der berühmte erste Eindruck zählt. Er entscheidet meistens darüber, ob Sie als Mieter in die engere Wahl kommen. Dabei können Sie bereits mit Höflichkeit und guten Umgangsformen Punkte sammeln. Hinzu kommt ein gepflegtes Erscheinungsbild in sauberer und ordentlicher Kleidung. Dabei muss es kein Anzug mit Schlips sein. Natürlich sollten Sie sich in nichts zwängen, worin Sie sich unwohl fühlen. Aber eine Jogginghose mit dreckigem T-Shirt muss es ja auch nicht sein. Wollen Sie einen guten Eindruck als vertrauenswürdiger, solventer, ordentlicher Mieter hinterlassen, sollte auch Ihr Outfit dies unterstreichen. Ein freundliches Lächeln hilft zusätzlich, um ins Gespräch zu kommen.

Auch wichtig: Kommen Sie in jedem Fall pünktlich zur Wohnungsbesichtigung. Wenn Sie den Vermieter oder Makler warten lassen, kann dies als Unzuverlässigkeit ausgelegt werden und Ihre Chancen bei der Auswahl eines geeigneten Mieters sinken.

Was gehört in die Bewerbungsmappe?

Damit Sie mögliche Konkurrenten gleich bei der ersten Besichtigung ausstechen können, sollten Sie gut vorbereitet sein. Schnell sein spielt hier eine wichtige Rolle, wenn Sie den Zuschlag des Vermieters haben wollen. Wer seine Bewerbungsunterlagen also bereits dabei hat, kann sie dem Vermieter gleich überreichen und vielleicht direkt nach der Wohnungsbesichtigung ins Gespräch kommen.

Diese Unterlagen sollte die Bewerbungsmappe enthalten:

  1. Einkommensnachweis/Bürgschaft:

Damit der Vermieter sicher gehen kann, dass Sie auch die Miete regelmäßig und pünktlich zahlen können, sollten Angestellte eine Kopie ihrer Gehaltsabrechnungen der vergangenen drei Monate beilegen oder die Kopie der Kontoauszüge mit den entsprechenden Einträgen. Selbstständige fügen die Steuererklärung des Vorjahres in Kopie bei oder entsprechende Kontoauszüge des Geschäftskontos, aus dem die Einnahmen hervorgehen. Alternativ kann auch eine Bürgschaftserklärung eingereicht werden. Dieses tun oftmals Studenten, die nur über ein geringes Einkommen verfügen und deren Eltern für sie nun eine Bürgschaftserklärung abgeben.

  1. Selbstauskunft:

Eine Selbstauskunft beinhaltet alle persönlichen Daten des Wohnungsbewerbers, also der Vor- und Nachname, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit, die aktuelle Anschrift sowie weitere Kontaktdaten wie Festnetz-, Mobilfunknummer und die E-Mail-Adresse. Außerdem sollten Sie in der Selbstauskunft angeben, welche Tätigkeit Sie derzeit ausüben und wie hoch das monatliche Einkommen ist. Wollen Sie mit anderen Personen in die Wohnung einziehen, müssen alle potenziellen Mieter die Selbstauskunft ausfüllen – Kinder ausgeschlossen. Einige Fragen, zum Beispiel die, ob Sie rauchen, müssen Sie nicht zwingend beantworten. Haustiere müssen hingegen vom Vermieter abgesegnet werden.

  1. Schufa-Auskunft:

Verlangt der Vermieter die Schufa-Bonitätsauskunft, müssen Sie auch die in Ihre Mappe für die Wohnungsbewerbung legen. Sie können sie gegen eine Gebühr über die Webseite der Schufa Holding AG abrufen.

  1. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung:

Fragen Sie Ihren aktuellen Vermieter, ob er Ihnen eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellt. So können Sie nachweisen, dass Sie Ihre Miete regelmäßig bezahlt haben. Alternativ können Sie auch die Kontoauszüge der vergangenen zwölf Monate als Nachweis beilegen. Schöner ist allerdings die Variante vom aktuellen Vermieter, da er Ihre Vorzüge als Mieter noch mal hervorheben kann, beispielsweise die regelmäßige Mietzahlung oder ein unkompliziertes Mietverhältnis. Dieses Extra könnte helfen, sich von den Mitbewerbern abzuheben. Außerdem ist es gut, nicht nur sich selbst zu loben, sondern auch Komplimente von Außenstehenden zu bekommen. Das verstärkt den guten Eindruck.

  1. Bewerbungsanschreiben:

Im Bewerbungsanschreiben können Sie noch einmal über sich schreiben. Dieses darf eher locker und kreativ formuliert sein. Haben Sie handwerkliches Geschick, ein interessantes Hobby oder bekleiden Sie ein Ehrenamt, dürfen Sie auch das hineinschreiben. Durch diese persönliche Note können Sie sich in ein gutes Licht setzen und von der Konkurrenz abheben. Beschreiben Sie auch Ihre berufliche und familiäre Situation. Haben Sie gute Gründe für den Wohnungswechsel, sollten Sie diese ebenfalls nennen. Erklären Sie außerdem glaubwürdig, warum die besichtigte Wohnung genau die richtige für Sie ist und welche Vorzüge sie bietet. Achten Sie aber darauf, dass es nicht mehr als eine DIN-A4-Seite wird.

Achtung: Alle gemachten Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Wer unwahre Angaben in die Wohnungsbewerbung schreibt, macht sich nicht nur strafbar, sondern riskiert trotz Unterzeichnung des Mietvertrages dessen Auflösung.

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Wann sollten Sie die Unterlagen für die Wohnungsbewerbung einreichen?

Auch hier ist die Antwort knapp: Ziemlich zeitnah, idealerweise am selben Tag der Wohnungsbesichtigung. Sie können sie gleich Ihrem potenziellen Vermieter in die Hand drücken oder sie per Mail schicken. Wer mehrere Tage oder gar eine Woche verstreichen lässt, verspielt die Chance auf die Wohnung, weil sich ein anderer Kandidat durch gute Organisation und Schnelligkeit hervorgetan hat. Vorsichtshalber sollten Sie deshalb Ihre Unterlagen als PDF-Datei abspeichern. Wollen Sie sie nicht persönlich überreichen, können Sie die Bewerbungsunterlagen für die Wohnung so auch per Mail an den Vermieter vorab übermitteln.

Was will der Vermieter?

Wenn Sie in die engere Auswahl kommen möchten, sollten Sie sich überlegen, was der Vermieter von seinem neuen Mieter erwartet. Dieses könnten folgende Kriterien sein:

  • pünktliche Zahlung der Miete
  • pfleglicher Umgang mit fremdem Eigentum
  • der Mieter sollte ins Umfeld passen
  • unkomplizierte Kommunikation

Was sollte ich bei der Wohnungsbesichtigung nicht tun?

Damit der gute Eindruck bleibt, sollten Sie nichts tun, was Ihren zukünftigen Vermieter nerven oder irritieren könnte. Manchmal macht es Sinn, bestimmte Details erst zu klären, wenn Sie die Zusage für die Wohnung bekommen haben. Diese Dinge sollten Sie deshalb bei der ersten Wohnungsbesichtigung unterlassen:

  • Suchen Sie nicht offensichtlich nach Mängeln
  • Verprellen Sie den Vermieter nicht mit größeren Änderungs- und Umbauwünschen
  • Fragen Sie nicht, ob Sie erst später einziehen können. Kein Vermieter möchte einen Mietausfall
  • Verhandeln Sie nicht über die Höhe der Mietkaution
  • Machen Sie nur Fotos von der Wohnung, wenn Ihr vielleicht künftiger Vermieter damit einverstanden ist
  • Treten Sie nicht zu fordernd auf und diskutieren Sie nicht über jeden Verhandlungspunkt

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