Schenkung einer Immobilie: Alles Wissenswerte auf einen Blick

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Aktualisiert: 27.05.2026
Inhaltsverzeichnis
Alles auf einen Blick
  • Immobilie kann zu Lebzeiten als Schenkung oder später per Erbe übertragen werden, oft mit steuerlichen Vorteilen.
  • Die Immobilienschenkung ist eine unentgeltliche Eigentumsübertragung zwischen Schenker und Beschenktem.
  • Notarieller Schenkungsvertrag und Grundbucheintrag sind zwingend erforderlich.
  • Häufig erfolgt die Schenkung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge.
  • Im Vertrag können Regelungen wie Wohnrecht, Nießbrauch oder Rückforderungsrechte enthalten sein.
  • Risiken bestehen insbesondere bei Steuern, Pflichtteilsergänzung und dem richtigen Zeitpunkt der Schenkung.

Was ist eine Schenkung?

Eine Schenkung ist im § 516 BGB gesetzlich definiert. Vereinfacht bedeutet das: Eine Schenkung liegt vor, wenn eine Person einer anderen freiwillig und ohne Gegenleistung einen Vermögensvorteil überträgt. Das Eigentum geht dabei vollständig auf den Beschenkten über.

Grundsätzlich können nahezu alle Vermögenswerte verschenkt werden, zum Beispiel:

  • Geld
  • Immobilien
  • Fahrzeuge
  • Wertgegenstände (z. B. Schmuck, Kunst oder Bücher)

Schenkung von Immobilien

Bei Immobilien spielt die Schenkung eine besondere Rolle. Häufig erfolgt sie aus folgenden Gründen:

  • Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten
  • Reduzierung der späteren Erbschaftsteuer
  • Sicherung des Immobilienvermögens innerhalb der Familie
  • gezielte Vermögensnachfolge

In diesem Zusammenhang spricht man oft von einer vorweggenommenen Erbfolge, da die Immobilie im Erbfall ohnehin an den Begünstigten gegangen wäre.

Schenkungsvertrag bei Immobilien

Bei der Schenkung einer Immobilie ist der Schenkungsvertrag besonders wichtig, da er:

  • die Eigentumsübertragung rechtlich festhält
  • im Beisein eines Notars geschlossen wird
  • Grundlage für die Eintragung im Grundbuch ist

Typische Inhalte:

  • Beschreibung der Immobilie
  • Vereinbarung über die unentgeltliche Übertragung
  • Regelungen zu Wohnrecht oder Nießbrauch
  • Rückforderungsrechte

Welche Arten einer Schenkung gibt es?

Schenkungen können je nach Zeitpunkt, rechtlicher Ausgestaltung und Zweck unterschiedlich erfolgen. Grundsätzlich wird zwischen sofort wirksamen, zukünftigen und bedingten Schenkungen unterschieden.

Sofort wirksame Schenkungen Zukünftige Schenkungen Bedingte Schenkungen
  • Handschenkung: Die Schenkung erfolgt direkt durch Übergabe eines Gegenstands, z. B. Bargeld oder ein Geschenk.
  • Schenkungsversprechen: Die Schenkung wird für die Zukunft verbindlich zugesagt und ist in der Regel notariell zu beurkunden.
  • Schenkung auf den Todesfall: Die Übertragung wird erst nach dem Tod des Schenkers wirksam, häufig unter der Bedingung, dass der Beschenkte diesen überlebt.
  • Reine Schenkung: Erfolgt ohne Gegenleistung oder Verpflichtung.
  • Schenkung unter Auflage: Der Beschenkte muss bestimmte Bedingungen erfüllen (z. B. Pflege oder Wohnrecht gewähren).
  • Zweckschenkung: Die Schenkung erfolgt zu einem bestimmten Zweck, etwa zur Absicherung innerhalb der Familie.
  • Gemischte Schenkung: Teilweise unentgeltliche Übertragung, bei der ein (geringer) Gegenwert erbracht wird, z. B. Verkauf unter Marktwert.

Zeitpunkt der Schenkung

  • Handschenkung: Die Schenkung erfolgt sofort durch Übergabe eines Gegenstands, z. B. Bargeld.
  • Schenkungsversprechen: Die Schenkung wird für einen späteren Zeitpunkt zugesagt und ist in der Regel notariell zu beurkunden.
  • Schenkung auf den Todesfall: Die Zuwendung wird erst nach dem Tod des Schenkers wirksam, meist unter der Bedingung, dass der Beschenkte diesen überlebt.

Schenkungen mit Bedingungen

  • Reine Schenkung: Erfolgt ohne Gegenleistung oder Verpflichtung.
  • Schenkung unter Auflage: Der Beschenkte muss bestimmte Bedingungen erfüllen, z. B. Pflegeleistungen oder die Duldung eines Wohn- oder Nießbrauchrechts.
  • Zweckschenkung: Die Zuwendung erfolgt zur Erreichung eines bestimmten Zwecks, etwa zur Absicherung von Wohnrechten innerhalb der Familie.
  • Gemischte Schenkung: Teilweise unentgeltliche Übertragung, bei der der Beschenkte einen (meist geringeren) Gegenwert erbringt, z. B. beim Verkauf unter Marktwert.

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Wie viel kostet eine Schenkung?

Ein Schenkungsversprechen muss in einem Vertrag festgehalten werden. Dies erfolgt mithilfe eines Notars. Hierfür fallen nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) Kosten an. Außerdem fallen zusätzlich Grundbuchkosten an. Je nach Verwandtschaftsgrad des Beschenkten und des Schenkenden müssen ebenfalls Grunderwerbsteuer gezahlt werden.

  • Notarkosten: ca. 0,5 % – 1,5 % des Immobilienwerts
  • Grundbuchkosten: ca. 0,2 % – 0,5 %
  • Zusammen meist rund 1 % – 2 % des Immobilienwerts

 

Steuerfreibeträge bei Schenkungen

Verwandte Steuerfreibetrag
Ehepartner 500.000 Euro
Kinder 400.000 Euro
Enkelkinder 200.000 Euro
Hinweis

Grundsätzlich gilt bei einer Schenkung, dass der Schenkende die Schenkung zehn Jahre überlebt, damit sie wirksam wird und als steuerfrei zählt. Verstirbt der Schenkende vor Ablauf der zehn Jahre, muss der Beschenkte auf das geschenkte Eigentum Steuern zahlen.

Reine Schenkung: Ablauf der Immobilienübertragung

Der Ablauf einer Immobilien­schenkung richtet sich nach der gewählten Schenkungsform. Während eine Handschenkung unmittelbar durch Übergabe erfolgt, ist bei Immobilien zwingend ein notariell beurkundeter Vertrag erforderlich.

Zu Beginn wird in der Regel ein Schenkungs- bzw. Übertragungsvertrag erstellt und anschließend von einem Notar beurkundet. In diesem Vertrag werden alle wesentlichen Regelungen festgehalten, insbesondere mögliche:

  • Wohnrechte oder Nießbrauchrechte
  • Rückforderungsrechte des Schenkers
  • Veräußerungsverbote oder Einschränkungen
  • Ausgleichszahlungen an andere Familienmitglieder
  • Versorgungsleistungen (z. B. Rentenzahlungen oder Pflegeverpflichtungen)

Nach der Beurkundung unterschreiben beide Parteien den Vertrag beim Notar, wodurch die rechtliche Einigung über die Schenkung verbindlich wird.

Der Abschluss der Schenkung erfolgt durch die Auflassung und Eintragung im Grundbuch. Erst mit der Umschreibung im Grundbuch geht das Eigentum an der Immobilie rechtlich auf den Beschenkten über.

Welche Risiken gibt es bei einer Schenkung?

Die Schenkung kommt für viele aufgrund ihrer vielen Vorteile in Frage. Bevor ein Vermögensgegenstand, zum Beispiel eine Immobilie, verschenkt wird, sind jedoch auch die Risiken zu beachten:

  • Wert der Immobilie: Viele wählen eine Schenkung aufgrund ihrer steuerlichen Vorteile. Um sicherzustellen, dass keine Schenkungssteuern anfallen, ist der Wert der Immobilie zu ermitteln.

     

  • Pflichtteilsergänzungsansprüche: Wird eine Immobilie an ein Kind oder Enkelkind verschenkt, kann dies Auswirkungen auf die Pflichtteilsergänzungsansprüche aller Kinder haben. Um unerwünschte Folgen zu vermeiden, ist dies zu beachten.

     

  • Zeitpunkt: Wird eine Immobilie zu spät verschenkt, können trotz Schenkung Erbschaftssteuern anfallen. Um diese zu sparen, muss die Schenkung mindestens zehn Jahre vor dem Tod des Schenkenden erfolgen. Ansonsten kann es dazu kommen, dass der vererbbare Freibetrag doch überschritten wird. Aus diesem Grund gilt: Schenkung so früh wie möglich.

     

  • Tod des Beschenkten: Bei einer Schenkung kann es auch dazu kommen, dass der Beschenkte noch vor dem Schenker stirbt. Hierbei geht der verschenkte Vermögensgegenstand nicht automatisch auf den Schenkenden über. Grundsätzlich erhält ihn der gesetzliche oder der im Testament genannte Erbe. Ist dies unerwünscht, sollte eine entsprechende Rückfallklausel vom Schenkenden im Schenkungsvertrag festgehalten werden.

Kann man eine Schenkung rückgängig machen?

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass der Schenker aus verschiedenen Gründen die Schenkung rückgängig machen will. Hierfür sind Rückforderungsrechte im Vertrag festzuhalten. Gründe für solche Rechte können sein:

  • Es kommt zur Insolvenz einer der beiden Parteien.
  • Der Schenker verarmt.
  • Der Beschenkte dem Schenker groben Undank entgegenbringt.
  • Der Beschenkte trennt sich oder lässt sich scheiden.

Schenkung vs. Erbe – Vor- und Nachteile

  Schenkung (zu Lebzeiten) Erbe (nach dem Tod)
Vorteile
  • Frühzeitige Vermögensübertragung
  • Steuerliche Freibeträge alle 10 Jahre nutzbar
  • Gezielte Nachfolgeplanung möglich
  • Gestaltung mit Auflagen (z. B. Wohnrecht, Nießbrauch)
  • Vermögensübertragung kann Streit im Erbfall reduzieren
  • Kein sofortiger Vermögensverlust
  • Volle Kontrolle über Vermögen bis zum Tod
  • Keine Risiken durch frühe Übertragung
  • Einfache Handhabung ohne laufende Verträge zu Lebzeiten
Nachteile
  • Verlust von Vermögenskontrolle zu Lebzeiten
  • Pflichtteilsergänzungsansprüche möglich
  • Steuerliche und rechtliche Planung erforderlich
  • Risiko bei schlechter Vertragsgestaltung (z. B. fehlende Rückfallklauseln)
  • Schenkung kann bei später Änderung der Lebenssituation nachteilig sein
  • Steuerliche Freibeträge nur einmalig nutzbar
  • Keine frühzeitige Vermögensgestaltung möglich
  • Erbengemeinschaft kann zu Konflikten führen
  • Abhängigkeit von gesetzlicher oder testamentarischer Regelung
  • Vermögen ist erst nach Todesfall verfügbar

Schenkung einer Immobilie unter Ehegatten

  • Die Schenkung einer Immobilie zwischen Ehegatten ist eine häufig genutzte Form der Vermögensübertragung zu Lebzeiten. Sie ermöglicht es, Immobilienvermögen innerhalb der Ehe frühzeitig und rechtssicher zu übertragen, beispielsweise zur Vermögensstrukturierung oder steuerlichen Optimierung.

  • Rechtlich handelt es sich um eine unentgeltliche Übertragung, die zwingend notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden muss. Häufig werden dabei zusätzliche Regelungen vereinbart, etwa ein Wohnrecht, Nießbrauch oder Rückforderungsrechte, um den Schenker abzusichern.

  • Steuerlich profitieren Ehegatten von einem sehr hohen Freibetrag von 500.000 Euro, der alle zehn Jahre erneut genutzt werden kann. Dadurch lassen sich größere Vermögenswerte oft steuerfrei übertragen.

 

Schenkung einer Immobilie an ein Kind

  • Die Schenkung einer Immobilie an Kinder ist eine der häufigsten Formen der vorweggenommenen Erbfolge. Ziel ist meist, Vermögen frühzeitig zu übertragen und die spätere Erbschaft steuerlich zu optimieren oder zu vereinfachen.

  • Auch hier ist ein notarieller Schenkungsvertrag sowie die Eintragung ins Grundbuch zwingend erforderlich. Oft werden im Vertrag Schutzmechanismen wie Nießbrauchrechte oder Wohnrechte der Eltern vereinbart, damit diese weiterhin in der Immobilie wohnen oder sie nutzen können.

  • Kinder haben einen steuerlichen Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil, der alle zehn Jahre erneut genutzt werden kann. Dadurch lassen sich Immobilien häufig ganz oder teilweise steuerfrei übertragen, sofern die Planung rechtzeitig erfolgt.

FAQ - Schenkung von Immobilien

Eine Immobilienschenkung ist die unentgeltliche Übertragung von Eigentum an einer Immobilie (Haus, Wohnung oder Grundstück) auf eine andere Person zu Lebzeiten.

Die Schenkung erfolgt in der Regel durch:

  • notariellen Schenkungsvertrag
  • Einigung beider Parteien
  • Eintragung im Grundbuch

Erst mit der Grundbucheintragung wird der Beschenkte Eigentümer.

Der Schenkungsvertrag regelt die rechtliche Übertragung der Immobilie. Er muss notariell beurkundet werden und kann Regelungen wie Wohnrecht, Nießbrauch oder Rückforderungsrechte enthalten.

Grundsätzlich können alle Immobilienarten verschenkt werden, zum Beispiel:

  • Haus
  • Wohnung
  • Grundstück

Ja, eine Immobilienschenkung kann schenkungssteuerpflichtig sein. Es gelten jedoch Freibeträge, die alle zehn Jahre erneut genutzt werden können.

Wichtig sind:

  • notarielle Beurkundung
  • klare vertragliche Regelungen
  • mögliche Steuerfolgen
  • Eintragung im Grundbuch

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