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Wasseraufbereitung in Wohngebäuden: Wie viel ist erforderlich?

Inhaltsverzeichnis

Was versteht man unter einer sogenannten Hauseinführung?

Der Begriff der sogenannten „Hauseinführung“ bezeichnet die Schnittstelle, an welcher die Übergabe des Trinkwassers an die Wohnungseigentümergemeinschaft erfolgt. Meist befindet sich diese Hausübergabestation im Hausanschlussraum des Untergeschosses. Telekommunikation, Gas, Strom und Wasser werden heute üblicherweise durch eine Mehrsparteneinführung in das Gebäude eingeführt. Um die Leitungen, abgedichtet gegen Feuchte und Wasser unter Berücksichtigung der technischen Anforderungen im Gebäude, weiterzuführen, ist eine Kernbohrung erforderlich. Die Einrichtung der Hausanschlüsse ist gemäß DIN 18012 auszuführen. Die Verantwortung für die Qualität geht an dieser Stelle vom Versorger an den Betreiber über. Die öffentliche Wasserversorgung muss dauerhaft vor Verunreinigungen durch rückfließendes Wasser aus der Hausinstallation geschützt sein.    

Wichtig Zwei Punkte, die es in puncto Wassersicherheit zu beachten gilt: Zum einen besteht bei Gefahr von Verunreinigungen kein Bestandsschutz. Zum anderen muss der Bestandsplan der Trinkwasseranlage dokumentiert werden. Angaben zu Einstellungen und Wartung sind im Hausanschlussraum zu hinterlegen.

Bei Sanierung und Herstellung sowie für den reinen Betrieb ist mit dem Trinkwasserversorger zu klären, ob für das jeweilige Gebäude spezifische Anforderungen bestehen. Für den Raum der Hauseinführung gilt grundsätzlich

  • er darf nicht mehr als 25 °C Raumtemperatur aufweisen
  • er muss gegen Frost geschützt sein

Darüber hinaus sind funktionierende Absperrarmaturen erforderlich und Wartungsarbeiten müssen durchführbar sein. Zum Beispiel wird empfohlen, die „Übergabestation Trinkwasser“ einmal pro Jahr zeitgleich mit der Wartung der Heizungsanlage vorzunehmen und zu dokumentieren. Durch diese „Doppelwartung“ kann die erforderliche Trinkwasserqualität gewährleistet werden.

Mindestens einmal pro Jahr ist die Wartung der Absperrarmaturen erforderlich, aufgrund besonderer Anforderungen können auch Wartungen innerhalb kürzerer Intervalle notwendig werden. Spätestens alle sechs Monate oder nach Bedarf sind Filtereinsätze zu wechseln, was in der Mehrzahl der Gebäude seit Jahren bereits nur unzureichend ausgeführt wird.

Welche Rolle spielt die Wasserhärte für die Wasseraufbereitung?

Zur Bereitstellung von Trinkwasser bedarf es, abhängig vom Wasserhärtegrad einer gewissen Aufbereitung. Von der Härte des Wassers hängt es ab, in welchem Umfang eine Behandlung des Wassers erforderlich wird. Teils kann sogar gänzlich auf eine Aufbereitung verzichtet werden. Die wichtigste Vorbeugungsmaßnahme ist jedoch in jedem Fall das Erhitzen des Wassers auf eine Mindesttemperatur, bei der sich Legionellen nicht mehr vermehren können. Diese Temperatur liegt bei 55°C. Die Wasseraufbereitung, je nach Härtegrad:

Vorlauftemperatur über 60 °C

  • Bei weniger als 8,4 °dH wird keine Wasserbehandlung erforderlich
  • Bei 8,4 – 14 °dH wird eine Wasserbehandlung Enthärten/ Stabilisieren empfohlen
  • Bei einem Wert > 14 °dH wird ein Enthärten beziehungsweise Stabilisieren erforderlich

Vorlauftemperatur unter 60 °C

  • Bei weniger als 8,4 °dH wird keine Wasserbehandlung erforderlich
  • Bei einem Wert > 8,4 °dH wird eine Wasserbehandlung Enthärten/ Stabilisieren empfohlen
Hinweis Planer und Ausführende legen sowohl den Betrieb als auch die Wartung fest, worüber die Verwaltung in ausreichender Form zu informieren ist.

Eine Wasseraufbereitung ist gemäß dem „Minimierungsgebot der Trinkwasserverordnung“ in möglichst geringem Umfang vorzunehmen. Bei der Hauseinführung werden dem Wasser Aufbereitungsstoffe zugeführt, die durch das gesamte Leitungssystem mitgeführt werden. Hierbei dürfen lediglich Desinfektionsverfahren angewandt beziehungsweise Aufbereitungsstoffe eingesetzt werden, die der jeweils aktuellen Fassung des § 11 TrinkwV entsprechen. Geregelt werden die Einzelheiten in der Trinkwasserverordnung unter § 3 ff TrinkwV. Wird die Behandlung unmittelbar hinter dem Hauswasseranschluss durchgeführt, kann Korrosion oder Steinbildung vermieden werden.

Wasserbehandlungen, inklusive aller erforderlichen Maßnahmen, müssen generell DVGW- beziehungsweise DIN-zertifiziert sein. Dies berührt den Einbau sowie Betrieb und Wartung. Mängel aufgrund falscher Planung oder mangelhaften Ausführung bei der Erstellung des Gebäudes können durch eine Wasserbehandlung nicht ungeschehen gemacht werden. Eine langfristig anhaltende Wasserbehandlung ist weder Ersatz noch Ausgleich für die hier genannten Versäumnisse oder Mängel.

Die verschiedenen Arten der Wasseraufbereitung

Kalkschutzgeräte 
Diese Geräte sind am Markt in unterschiedlichsten Ausführungen zu erwerben. Der Nutzen eines solchen Kalkschutzgerätes hängt von den speziellen Anforderungen an Hygiene, Temperatur, Benutzerstruktur, Entfernung und Durchfluss sowie vom Leitungsnetz ab. Der Kalkschutz muss selbst in großen Wohngebäuden, die ein verzweigtes Leitungssystem haben, gewährleistet sein. 

Zu berücksichtigen ist bei Änderungen der Wasserversorgung im Haus die Zeit, die es in Anspruch nimmt, bis das Kalkschutzgerät seine Wirkung bis in die letzten Ausläufer des Leitungssystems entfaltet hat. Ein Nachteil des Kalkschutzgerätes: Die bereits vorhandenen Ablagerungen werden nicht nachträglich abgebaut und bleiben erhalten. Im Fall einer Umrüstung müssen sowohl die Alterung des bestehenden Systems als auch die unterschiedlichen Materialien im Leitungsnetz berücksichtigt werden.

Wasserbehandlung mit Chemikalien
Wasser mit Chemikalien ist nur in einem Fall erlaubt: Bei einer nachgewiesenen hohen Infektion. Eine Behandlung mit Chemikalien ist auch nicht als präventive Maßnahme gestattet, da diese dem Minimierungsgebot der Trinkwasserverordnung widerspräche. Eine chemische Desinfektion darf nur nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Behörde von speziellem Fachpersonal durchgeführt werden.

Ionenaustausch zur Wasserenthärtung
Ein Ionenaustausch von Kalzium- beziehungsweise Magnesium-Ionen, die für die Verkalkung des Systems verantwortlich sind, findet aufgrund der kontrollierten Zugabe einer konzentrierten Salzlösung statt. Die Wasseraufbereitung auf Basis des Ionenaustausches bedeutet einen vertretbaren Aufwand und wird in der Praxis häufig durchgeführt. Durch den Ionenaustausch wird das Wasser demineralisiert, in Badewanne, Wasserkocher und Leitungssystem kommt weit weniger Kalk an. 

Das durch dieses Verfahren enthärtete Wasser eignet sich nicht zum Pflanzengießen. Nachteilig ist auch, dass sich der Geschmack des Wassers eventuell verändert und eine natriumarme Ernährung nur eingeschränkt zu gewährleisten ist. Darüber hinaus werden nicht alle Viren und Bakterien durch dieses Verfahren beseitigt.

Funktionsweise der einzelnen Entkalkungsverfahren und ihre Wirkungsweise

System/Arbeitsweise Funktion Wirkungsweise
Elektrochemische Systeme Elektrolyse: Abscheidung
der Unterspannung
Erzeugung von
Kristallkeimen
Magnet- und Elektrofeldsysteme Elektromagnetische beziehungs-
weise permanente Felder, 
elektrische Impulse
Erzeugung von
Kristallkeimen zur
Behinderung von 
Kristallbildung
Heterogene Katalyse Nutzung der Biomineralisation Erzeugung von 
Kristallkeimen
Elektrogalvanische Systeme Abgabe von Zink Behinderung der
Kristallbildung durch 
Zink

Grundsätzlich gilt hinsichtlich der Wasseraufbereitung die Devise: Weniger ist mehr! Die Wirkung einer jeden Wasseraufbereitung kann sich nur einstellen, erfolgt eine fachgerechte Nutzung und eine regelmäßige Wartung.

Achtung Jedes zur Wasseraufbereitung genutzte System muss nach KVGW und DIN zugelassen sein.

Unsere Serie „Trinkwasserverordnung“

Im Bereich der Haustechnik ist die Wasserversorgung eines der zentralen Themen. Um Trinkwasser zur Verfügung stellen zu können, bedarf es ein gewisses Maß an Know-How sowie strenge Regeln und Konsequenzen bei Verstößen. Die Trinkwasserverordnung, kurz TrinkwV, regelt neben dem Trinkwasser alle Bereiche, die im engeren und weiteren Sinne mit der Wasserversorgung zu tun haben. Die TrinkwV gilt für die Wasserversorgung im Einfamilienhaus gleichermaßen wie für die Bereitstellung von Trinkwasser durch Wasseranlagen größerer Wohnanlagen. Wir haben alle Informationen rund um diese Themenbereiche für Sie zusammengestellt. 

In unserer Serie „Trinkwasserverordnung“ widmen wir uns Themenschwerpunkten wie Inhalt und Wirkungsbereich der TrinkwV, Anzeige-, Untersuchungs- und Informationspflichten nach der TrinkwV, Wasserversorgung und Wasserentsorgung in Wohngebäuden, Wasserqualität, Wasseraufbereitung in Wohngebäuden, Trinkwasserversorgung in Wohngebäuden, Regelungen TrinkwV für Wohnungseigentümergemeinschaft.

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