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Eternitplatten entsorgen: Wie und zu welchen Kosten?

Inhaltsverzeichnis

Eternitplatten - Woraus besteht Eternit und weshalb ist dieser Baustoff problematisch?

Eternit (von lateinisch aeternitas, zu Deutsch: Ewigkeit) ist lediglich der Markenname, der für Faserzement bzw. Zementplatten synonym verwendet wird. Der Faserzement gilt als äußerst beständiger Verbundwerkstoff, wird für Konstruktions- und Bauprodukte verwendet und besteht aus Zement und zugfesten Fasern. Ursprünglich wurden für die Herstellung Asbestfasern (werden aus Silikatmineralien gewonnen) genutzt, was bereits in den 70er Jahren den Erlass erster Schutzvorschriften zur Folge hatte. Im Jahre 1993 wurde Asbest in der Bundesrepublik Deutschland vollständig verboten und 2005 zog die EU mit einem Verbot für alle Mitgliedstaaten nach. Die Asbestfasern wurden durch unbedenkliche faserige Zuschlagstoffe ersetzt. Diese Fasern, die in den Zement eingewoben werden, erhöhen die Festigkeit der Produkte.

Nachdem asbesthaltiger Faserzement im Baugewerbe über einen Zeitraum von rund 90 Jahren massenhaft verbaut worden war, gilt dieser heute als Sonderabfall und muss kostspielig entsorgt werden. Der Vertrieb und die Produktion von Faserzement läuft heutzutage unter verschiedenen Markennamen. Ein Beispiel dafür ist der Begriff Dachwellplatte, der für gewölbte Faserzementplatten verwendet wird als auch unter dem Begriff Well-Asbest geläufig ist.

Eternitplatten - wie entsorgt man diese regelkonform?

Eine Entsorgung und die zuvor durchgeführte Demontage der asbesthaltigen Eternitplatten unterliegt strengen Regeln. Eine Entsorgung dürfen Sie als Bauherr nicht selbst übernehmen; dies muss eine Entsorgungsfirma übernehmen. Die dadurch entstehenden Kosten sind meist relativ hoch.

Asbestfasern, die den Zementplatten Stabilität verleihen,  wurden dann zunehmend durch Kunststoff oder Glas ersetzt. In Bauten der 1950er bis 1980er Jahre wurden die asbesthaltigen Eternitplatten meist in Form von Wandverkleidungen oder als Dachplatten verbaut. Asbest in Faserform gilt wissenschaftlich belegt als krebserregend und kann bereits durch das Einatmen einer einzigen Faser zu Lungenkrebs führen. Die Crux daran ist, dass ein Krankheitsausbruch eventuell erst Jahrzehnte nach dem Kontakt mit Asbest erfolgt und sich demnach nicht mehr darauf zurückführen lässt.

Heute ist in Deutschland neben dem Verbauen asbesthaltiger Baustoffe auch der Import und die Herstellung dieser Materialien verboten. Der Bestand an asbesthaltigen Baumaterialien oder gar belasteten Eternitplatten in Ein- sowie Mehrfamilienhäusern ist dennoch nach wie vor gegeben. Selbst in öffentlichen Gebäuden kommt es immer wieder zur Entsorgung kontaminierten Materials.

Siehe auch: Gesundheitsschutz auf der Baustelle

Exkurs Der Name Eternit wird irreführenderweise heute meist synonym für asbesthaltige Faserplatten verwendet, die einst von der Firma Eternit hergestellt wurden und dieser dadurch zum Markenname wurde. Außerhalb Deutschlands wurden Faserzementplatten auch von anderen Firmen hergestellt. Dies bedeutet, dass ein lediglich alternativer Produktname noch keineswegs für "Asbest-Frei" steht. Die heute von der Firma Eternit hergestellten Faserzementplatten sind selbstverständlich hinsichtlich Verwendung, Verarbeitung und Entsorgung unbedenklich.

Eternitplatten - Welche Vorschriften und Gesetze gelten hinsichtlich der Entsorgung?

Bereits während des vergangenen Jahrhunderts hatten Experten vor den lauernden Gefahren im Asbest gewarnt. Bis zum vollständigen Verbot war es dann dennoch ein weiter Weg. Die wichtigsten Vorschriften und Regelungen, die es hinsichtlich der Entsorgung asbesthaltiger Baustoffe zu beachten gilt:

  • Die Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV)
  • Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 der EU
  • Chemikalien-Verordnung (ChemVerbotsV)
  • Technische Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519), Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten

Auf der Webseite des Umweltbundesamtes finden sich weitergehende Informationen zu diesen Verordnungen und gesetzlichen Regelungen.
Auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz finden sich hingegen weitergehende Informationen zum fachgerechten Abbau von Eternitplatten.

Achtung Werden Regeln zur Entsorgung von belasteten Eternitplatten missachtet und dies aufgedeckt, werden empfindliche Geldstrafen verhängt. Zu einer zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Auseinandersetzung vor Gericht kann es aufgrund unsachgerechter Entsorgung von Eternitplatten in folgendem Fall kommen: Ein Nachbar hat nachweislich eine gesundheitliche Schädigung aufgrund unsachgerechter Entsorgung von Eternitplatten erlitten. Sich vor Gericht verantworten zu müssen, kann sowohl auf private Bauherren als auch auf spezielle Entsorgungsunternehmen zukommen.

Wie entsorgen Sie Eternitplatten? Was ist grundsätzlich zu beachten?

Die Asbestfasern sind in den Eternitplatten fest gebunden und solange diese intakt sind, geben sie keine Asbestfasern ab. Werden die Zementfaserplatten allerdings beispielsweise demontiert, gebohrt, gesägt oder geschliffen werden Asbestfasern freigesetzt. Aus diesen Gründen sind für den gesamten Entsorgungsprozess strenge und spezielle Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.

So darf die Entsorgung größerer Mengen asbesthaltiger Eternitplatten ausschließlich von speziellen Entsorgungsfirmen durchgeführt werden!
Aufgrund weitreichender gesundheitlicher oder rechtlicher Folgen sowie der erforderlichen Fachkenntnisse ist eine solche Entsorgung definitiv an einen Dienstleister zu übergeben. Am Markt gibt es einige Anbieter, die zwar die Entsorgung dieses problematischen Materials anbieten, sich jedoch bei näherer Betrachtung teilweise als Firmen entpuppen, denen es an der nötigen Qualifikation fehlt. Lassen Sie sich daher als Bauherr stets die erforderlichen Zertifikate zeigen, die nachweisen, dass die Firma ordnungsgemäß und innerhalb der gestezlichen Rahmenbedignungen arbeitet.  

Wird die Entsorgung von Privat oder einer Spezialfirma durchgeführt, ist das Tragen von Schutzkleidung in jedem Fall vorgeschrieben. Der Begriff der Schutzkleidung beinhaltet Folgendes:

  • Handschuhe
  • Schutzanzug
  • Spezielle Atemmaske

Was ist von der Demontage bis zum Abtransport von Eternitplatten zu berücksichtigen?

Ein Befeuchten der Platten im Vorfeld
Für den Zeitraum der Demontage bis zum endgültigen Abtransport der Eternitplatten sind diese zu befeuchten. Für das Befeuchten wird üblicherweise ein faser- und staubbindendes Mittel wie Putz- oder Steinfestiger verwendet. Das Befeuchten verhindert das Herauslösen der Fasern aus den einzelnen Platten.

Die Verpackung von Eternitplatten
Um das Entweichen von Asbestfasern zu verhindern, sind Eternitplatten am Stück zu entsorgen. Die Platten müssen für den Transport in spezielle Plastikplanen oder -beutel verpackt werden und in dafür eigens vorgesehenen Spezialbehältern transportiert werden.

Die finale Entsorgung der Eternitplatten
Sondermüll, zu dem Eternitplatten zählen, kann nicht einfach bei der nächsten Mülldeponie abgeladen werden. Von Sondermüll geht eine Gefahr für Umwelt und Mensch aus und eine Entsorgung ist nur bei folgenden Stellen möglich:

  • Spezielle Deponien
  • Lager spezieller Asbest-Entsorger
  • Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
  • teilweise Werkstoffhöfe

Regelungen den Transport betreffend
Für die Entsorgung geringer Mengen an Eternitplatten benötigen Privatpersonen keine Genehmigung. Generell ist für die Entsorgung, wie auch für den Transport asbesthaltiger Eternitplatten, eine Transportgenehmigung erforderlich.

Nachweiserbringung über die Entsorgung
Für die Entsorgung asbesthaltiger Eternitplatten sind folgende Bescheinigungen erforderlich: Entsorgungsnachweis, Begleitschein, Transportgenehmigung. Die Entsorgungsfirma wird Ihnen als Privatperson die notwendigen Unterlagen vorlegen oder Ihnen eine Kopie aushändigen können.

Bei einer Sanierung stellt sich in manchen Fällen erst  im  Verlauf heraus , dass asbesthaltiges Eternit verbaut wurde. Die dann anstehende Entsorgung treibt die Kosten meist unerwartet in die Höhe. Welche Summe letztlich zu veranschlagen ist, hängt von dem Umfang des zu entsorgenden Asbests ab, ob ein hochpreisiger oder günstiger Anbieter gewählt wurde sowie vom Aufwand des Abbaus und Abtransports.

Welche Kosten fallen bei der Entsorgung von Eternitplatten an?

Welche Kosten kommen in jedem Fall auf Sie zu und wie hoch sind diese in etwa:

Anfallende Kosten für Betrag in Euro
Spezialsack (Big Pack) ab ca. 10,00 €
Schutzkleidung (Handschuhe, Anzug, Maske) ab ca. 15,00 €
Anfahrtskosten ab ca. 10,00 €
Entsorgung durch Fachkraft ab ca. 30,00 € pro qm
Ggf. Gerüst (bei Dachsanierung) ab ca. 7,00 € pro qm
Deponiekosten ab ca. 100 € je angefangene 1.000 kg
GESAMT-Kosten pro qm ab ca. 50 Euro + Deponiekosten

Für die Entsorgung eines mit Eternitplatten eingedeckten 180 qm großen Daches können schnell 9.000 € + Deponiekosten zusammenkommen. Eh Sie eine Firma mit der Entsorgung beauftragen, holen Sie, um keine böse Überraschung zu erleben, besser ein paar Angebote verschiedener Anbieter ein.

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