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Löschungsbewilligung: Wann lohnt es sich die Grundschuld zu löschen?

Inhaltsverzeichnis

Was versteckt sich hinter der Löschungsbewilligung?

Mit der Löschungsbewilligung haben Sie Schwarz auf Weiß, dass Sie schuldenfrei sind und keine Lasten mehr auf Ihrer Immobilie liegen. Ihr Kreditgeber, in den meisten Fällen ist das Ihre Bank, bescheinigt Ihnen, dass Ihre Baufinanzierung vollständig abbezahlt ist und Sie die Grundschuld wieder aus dem Grundbuch löschen können. Das heißt, dass Ihre Grundschuld dem Gläubiger nicht mehr länger als Kreditsicherheit dient. Und auch Ihre Bank verliert nach dieser finalen Löschung der Grundschuld das Recht, Ihr Eigenheim durch eine Zwangsversteigerung zu verkaufen.

Wann macht eine Löschungsbewilligung Sinn?

Wenn Sie Ihre Baufinanzierung vollständig zurückgezahlt haben, stellt Ihnen Ihre Bank oder ein anderer Kreditgeber eine Löschungsbewilligung aus. Diese ist in der Regel ein kostenloser Service Ihrer Bank, für den keine Gebühren erhoben werden dürfen. 

Mit der Löschungsbewilligung haben Sie das Recht, Ihre Grundschuld aus dem Grundbuch löschen zu lassen. Dieses macht vor allem dann Sinn, wenn Sie das Haus wieder verkaufen wollen, denn die meisten potenziellen Käufer sind an einer „unbelasteten Immobilie“ interessiert. Unbelastet heißt in diesem Fall, dass die Immobilie frei von Grundpfandrechten, wie die Grundschuld oder Hypothek, ist.

Da die Löschung der Grundschuld Kosten verursacht, sollten Sie vorher prüfen, ob Sie die Grundschuld nicht weiterverwenden können. Anders als bei einer Hypothek können Sie die Grundschuld auch für Alternativen, wie dem Kauf einer weiteren Wohnung oder eines Autos, nutzen.

Woher bekommen Sie eine Löschungsbewilligung?

Sobald Sie Ihre Baufinanzierung vollständig abbezahlt haben, sollte Ihr Kreditgeber Ihnen die Löschungsbewilligung unaufgefordert zuschicken. Falls er dieses nicht tut, können Sie das Dokument auch ganz einfach bei Ihrer kreditgebenden Bank beantragen. 
Eine Löschungsbewilligung muss dabei immer als Schriftstück in notarieller Form vorliegen. Hier wird die Zustimmung des Gläubigers schriftlich festgehalten. Achtung: Ohne diese Zustimmung kann kein Sicherungsrecht, weder Grundschuld noch Hypothek, aus dem Grundbuch gelöscht werden!

Müssen Sie die Grundschuld löschen lassen?

Die Antwort ist ganz klar: Nein. Sie sind nicht verpflichtet, die Grundschuld sofort aus dem Grundbuch löschen zu lassen, sobald Sie die Baufinanzierung komplett abbezahlt haben. Ihre Bank tritt die Grundschuld, nachdem Sie das Darlehen vollständig getilgt haben, an Sie ab und hat damit keinerlei Rechte mehr an diesem Grundpfand. Wollen Sie weiterhin in Ihrem eigenen Haus wohnen bleiben, können Sie natürlich die kostenfreie Löschungsbewilligung beantragen – sofern Sie diese nicht ohnehin schon unaufgefordert erhalten haben. Sie sind aber nicht verpflichtet, den kostenpflichtigen Löschungsantrag beim Grundbuchamt zu stellen.

Grundschuld löschen: Wie teuer ist das?

Die Kosten, die für die Löschung einer Grundschuld erhoben werden, belaufen sich auf 0,2 bis 0,4 Prozent der Grundschuldsumme. Geht es beispielsweise um eine Grundschuld im Wert von 150.000 Euro, so würde die Löschung etwa 400 Euro betragen.

Davon bekommt eine Hälfte der Notar, die andere Hälfte das Grundbuchamt. Da Banken laut Gesetzgebung die Löschung einer Grundschuld bewilligen müssen, darf Ihre Bank für die Ausstellung einer Löschungsbewilligung keine eigenen Kosten in Rechnung stellen.

Grundschuld löschen lassen: Das spricht dafür, das spricht dagegen

Sie haben eine Löschungsbewilligung erhalten und sind sich nun unsicher, ob Sie die Grundschuld im Grundbuch löschen lassen sollen?

Das spricht für eine Löschung der Grundschuld:

Die Löschung der Grundschuld ist auf jeden Fall ein sicherer Weg, um Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Wenn beispielsweise bei der Weiternutzung der Grundschuld für einen neuen Kredit, der neue Gläubiger die Grundschuld nicht anerkennt, kann dies zu viel Schriftverkehr führen. Der neue Gläubiger könnte unterstellen, dass er nicht eindeutig feststellen kann, ob die Grundschuld bereits gepfändet, verpfändet oder an einen Dritten abgetreten worden ist. Daher sollten Sie sich schon ab dem Ersteintrag für eine brieflose Grundschuld entscheiden, bei der alle Veränderungen im Grundbuch vermerkt werden. 

Die Löschung der Grundschuld macht außerdem dann Sinn, wenn Sie das Wohnobjekt weiterverkaufen wollen. So genannte unbelastete Grundstücke sind auf dem Immobilienmarkt wesentlich gefragter und erzielen auch höhere Verkaufspreise. Die Kosten für die Löschung der alten Grundschuld – für den Notar und das Grundbuchamt – übernehmen dabei Sie als Verkäufer. 

Das spricht gegen eine Löschung der Grundschuld:

Ist Ihre Immobilie abbezahlt und Sie bleiben selbst darin wohnen, lohnt sich die Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch nicht. Tatsächlich kann sie nämlich im Gegensatz zur Hypothek weiterverwendet werden, beispielsweise wenn Sie einen Kredit für den Ausbau, die Renovierung, eine weitere Immobilie oder ein neues Auto benötigen. Eine eingetragene Grundschuld dient einem neuen Kreditgeber als Sicherheit. Auch beim Kauf eines weiteren Hauses kann eine bestehende Grundschuld sinnvoll sein, da diese wiederbelebt und als Kreditsicherheit genutzt werden kann. Dieses ist ein enormer finanzieller Vorteil, da Sie keine neue Grundschuld beantragen und Notar- sowie Amtskosten bezahlen müssen. 

Auch wenn Sie ein weiteres Darlehen bei derselben Bank aufnehmen, sind keine Gebühren fällig, es sei denn, die Darlehenssumme übersteigt den Wert der Grundschuld. Wechselt der Eigentümer, kann die Grundschuld auch von Bank zu Bank weitergereicht werden.

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