Grundstückspreise in Freiberg 2023

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Die Grundstückspreise in Freiberg liegen in mittlerer Lage bei 92 Euro pro Quadratmeter. In den gefragtesten Lagen müssen Interessierte momentan einen Quadratmeterpreis von 110 €/m² bezahlen. Es geht aber auch günstiger, denn in einfachen Lagen liegen die Bodenwerte bei 58 Euro pro Quadratmeter.

Einfache Lage
58€/m2
65€/m2
71€/m2
Mittlere Lage
82€/m2
92€/m2
101€/m2
Gute Lage
90€/m2
100€/m2
110€/m2

Quadratmeterpreise von Grundstücken in Freiberg nach Größe

Grundsätzlich gilt: Je größer eine Grundstücksfläche ist, umso höher ist der absolute Grundstückswert. Damit sinkt aber auch die Nachfrage nach dem Grundstück, was einen niedrigeren relativen Quadratmeterpreis zur Folge hat. D. h. der relative Bodenwert und Quadratmeterpreis stehen in einem funktionalen Zusammenhang zur Grundstücksfläche.

Grundstücksgröße Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
200 m 2 | Grundstück für ein Reihenmittelhaus 82 € 116 € 127 €
350 m 2 | Grundstück für ein Doppelhaushälfte u. Reiheneckhaus 73 € 103 € 112 €
600 m 2 | Grundstück für ein Einfamilienhaus 66 € 94 € 103 €
1000 m 2 | Grundstück für ein Zweifamilienhaus 61 € 86 € 94 €

Grundstückspreise in Freiberg unter Berücksichtigung der Flächenausnutzung

Ein Grundstück in Freiberg ist umso wertvoller, je höher es bebaut werden kann. Das zulässige Maß der baulichen Nutzung bleibt bei größeren Grundstücken regelmäßig unausgeschöpft.

Ausnutzung Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
Niedrige Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 53 € 75 € 82 €
Mittlere Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 65 € 92 € 100 €
Hohe Ausnutzungs des Grundstücks (GRZ/GFZ) 78 € 110 € 120 €

Grundstückspreise pro Quadratmenter in Freiberg nach Entwicklungszustand

Min. Mittel Max.
Flächen der Land- und Forstwirtschaft 1 € 3 € 4 €
Bauerwarungsland 12 € 19 € 26 €
Ungeordnetes Rohbauland 29 € 40 € 51 €
Geordnetes Rohbauland 55 € 58 € 62 €

Bodenpreise für Grundstücke pro QM in Freiberg im Zeitverlauf

Jahr Einfache Lage Mittlere Lage Gute Lage
2001 24 € 35 € 38 €
2002 24 € 34 € 37 €
2003 26 € 37 € 40 €
2004 32 € 46 € 50 €
2005 33 € 47 € 51 €
2006 37 € 53 € 58 €
2007 40 € 56 € 61 €
2008 43 € 62 € 67 €
2009 41 € 58 € 63 €
2010 39 € 56 € 61 €
2011 42 € 59 € 65 €
2012 41 € 59 € 64 €
2013 42 € 59 € 64 €
2014 43 € 62 € 67 €
2015 45 € 64 € 69 €
2016 47 € 66 € 72 €
2017 51 € 72 € 78 €
2018 57 € 80 € 87 €
2019 61 € 87 € 94 €
2020 61 € 87 € 95 €
2021 64 € 91 € 99 €
2022 67 € 95 € 103 €
2023 65 € 92 € 100 €

Hinweise zu Bodenrichtwerten in Freiberg

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Grund und Bodens pro Quadratmeter bebauter oder unbebauter Grundstücksfläche in einem Gebiet mit im Wesentlichen gleicher Lage- und Nutzungsverhältnissen. 

Der Wert eines Grundstücks in Freiberg ist abhängig von: 

  • der örtlichen Lage, der Größe und des Zuschnitts des Grundstücks,
  • der Art und des Maßes der baurechtlich festgesetzten Nutzungsmöglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung,
  • der Art und Beschaffenheit der Zuwegungen,
  • der wichtigsten, wirtschaftlichen und verkehrstechnischen Verbindungen,
  • der Anschlussmöglichkeiten an Versorgungsleitungen und Kanalisation,
  • der noch anfallenden Erschließungsbeiträge.

Über die Anpassung des Bodenrichtwerts an die Grundstücksmerkmalen des zu bewertenden Grundstücks kann man erste Rückschlüsse auf den Grundstückspreis ziehen. Die Anpassung des Bodenrichtwert kann durch Zu- jedoch auch über Abschläge erfolgen.

Häufig gestellte Fragen zu Grundstückspreisen in Freiberg

Der Bodenwert in Freiberg liegt zum Stichtag 01.01.2023 im Durchschnitt bei 100 Euro. Zwischen einer einfachen Wohnlage und einer guten Wohnlage unterscheidet sich der Bodenwert um 53%.

Bauerwartungsland sind nach § 3 Abs. 2 ImmoWertV Flächen, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere dem Stand der Bauleitplanung und der sonstigen städtebaulichen Entwicklung des Gebiets, eine bauliche Nutzung aufgrund konkreter Tatsachen mit hinreichender Sicherheit erwarten lassen.

Rohbauland sind Flächen, die nach den bauplanungsrechtlichen Bestimmungen der §§ 30, 33 oder 34 BauGB für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung aber noch nicht gesichert ist oder die nach Lage, Form oder Größe für eine bauliche Nutzung (noch) unzureichend gestaltet sind

Als baureifes Land werden mit § 3 Abs. 4 ImmoWertV Flächen definiert, für die nach der Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und den tatsächlichen Gegebenheiten ein Anspruch auf Zulassung einer baulichen Anlage besteht (§ 29 BauGB)1. Zum baureifen Land gehören auch bebaute Grundstücke bzw. bebaubare Grundstücksteilflächen, soweit deren Bebauung genehmigt worden bzw. genehmigungsfähig ist oder unter Bestandsschutz fällt.

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