Sachwertverfahren berechnen: Immobilienwert in 4 Schritten

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Aktualisiert: 12.11.2025
Inhaltsverzeichnis
Alles auf einen Blick
  • Das Sachwertverfahren zählt neben dem Ertrags- und dem Vergleichswertverfahren zu den drei normierten Wertermittlungsverfahren für Immobilien.
  • Es gilt als das komplizierteste der normierten Wertermittlungsverfahren.
  • Das Sachwertverfahren kommt dann zum Einsatz, wenn es sich weder um ein Renditeobjekt handelt, der Ertrag also irrelevant ist, noch eine ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt werden kann.
  • Mit dem Sachwertverfahren wird der Sachwert einer Immobilie ermittelt.
  • Der vorläufige Sachwert setzt sich zusammen aus dem Bodenrichtwert und den tatsächlichen Herstellungskosten der Immobilie abzüglich der Wertminderung.
  • Um den tatsächlichen Sachwert zu erhalten, werden am Ende der Marktanpassungsfaktor und objektspezifische Merkmale berücksichtigt.
  • Der Sachwert entspricht in der Regel nicht dem Verkaufswert einer Immobilie.

Was wird unter dem Sachwertverfahren verstanden?

Das Sachwertverfahren ist eines der normierten Verfahren zur Immobilienbewertung und in der Immobilienwertermittlungsverordnung geregelt (§§ 21 bis 23 ImmoWertV). Mit dem Verfahren wird der Wert einer Immobilie ausgehend vom sogenannten Wiederbeschaffungswert eingeschätzt. Der Wiederbeschaffungswert berücksichtigt sowohl die Herstellungskosten der baulichen und sonstigen Anlagen als auch den Wert des Grundstücks. Die Herstellungskosten beziehen sich auf die Kosten, die für Immobilien in ähnlicher Bauweise und mit vergleichbarer Ausstattung üblich sind nicht auf die tatsächlichen Herstellungskosten. Von den sogenannten Regelherstellungskosten wird eine Alterswertminderung abgezogen, die den Wertverlust der Immobilie wegen Abnutzung beschreibt. Eventuell erfolgt dann noch eine Marktanpassung und eine Anpassung wegen objektspezifischer Eigenschaften, um den endgültigen Sachwert der Immobilie festzulegen.

Das Sachwertverfahren beruht auf einer sachlichen Bewertung, die sich vorwiegend auf die Bausubstanz bezieht und eignet sich deshalb gut dafür, die Qualität eines Objektes zu beurteilen.

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Wann wird das Sachwertverfahren angewendet?

Das Sachwertverfahren wird für die Wertermittlung einer Immobilie angewendet, …

  1. wenn es für das Vergleichswertverfahren Vergleichswerte fehlen, weil es keinen Mietspiegel und keine Werte vergleichbarer Objekte gibt.
  2. wenn für das Ertragswertverfahren nicht genügend Informationen vorliegen beziehungsweise es sich bei der Immobilie gar nicht um ein Renditeobjekt handelt, bei dem der Ertrag für die Wertschätzung am Markt eine Rolle spielt.

Das Sachwertverfahren wird somit vor allem bei folgenden Objekten angewendet:

  • alleinstehende Objekte im ländlichen Gebiet
  • einzigartige Einfamilienhäuser für den privaten Gebrauch (Hausbewertung)
  • Infrastrukturgebäude (z.B. Bahnhöfe)
  • kommunale Gebäude, die keine Rendite anstreben (z.B. Kindergärten, Schulen, etc.)
  • denkmalgeschützte Immobilien

Das Sachwertverfahren kann auch zusätzlich zum Vergleichs- und Ertragswertverfahren angewendet werden, um deren Ergebnisse zu bestätigen.

Welche Faktoren beeinflussen den Sachwert?

Den Sachwert beeinflussen hauptsächlich drei Faktoren:

  • die Herstellungskosten der baulichen Anlagen, wie beispielsweise das Haus oder die Wohnung
  • die Herstellungskosten der baulichen Außenanlagen, zum Beispiel Garagen und Wege
  • der Bodenrichtwert, sprich der Grundstückswert oder der Wert des Grundstücksanteils 

Die Herstellungskosten hängen gemäß Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ab 

  • von der Art, wie das Haus ausgebaut wurde (ob unterkellert oder nicht, ob Dachgeschoss ausgebaut oder nicht) und 
  • von der Qualität der verschiedenen Bauteile (Außenwände, Dach, Türen, Fenster, Fußböden, Treppen, Heizung, Sanitäranlagen).

Der Bodenrichtwert wird vom örtlichen Gutachterausschuss anhand der Verkaufspreise in der jeweiligen Lage ermittelt.

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Wie funktioniert das Sachwertverfahren?

Das Sachwertverfahren wird auf Grundlage der Wiederbeschaffungskosten ermittelt. Diese ergeben sich aus den Herstellungskosten und dem Bodenwert.

Vier Schritte zur Sachwertermittlung

1. Schritt Sachwertverfahren: Gebäudeherstellungskosten ermitteln

Die Gebäudeherstellungskosten werden ermittelt, indem die Regelherstellungskosten pro Quadratmeter mit der Bruttogrundfläche multipliziert werden:

Formel:

Gebäudeherstellungskosten = Regelherstellungskosten pro m² x Bruttogrundfläche

  • Definition: Es geht um die Kosten für den Bau eines vergleichbaren Neubaus nach heutigen Bauweisen, nicht um historische Rekonstruktionskosten.
  • Regelherstellungskosten: Werden aus Tabellen nach Gebäudetyp abgelesen (z. B. Einfamilienhaus, Bürogebäude).
  • Variationen: Kosten hängen vom Gebäudetyp, Ausbau (z. B. Keller) und besonderen Ausstattungen ab.
  • Wertanpassung: Kosten müssen auf den Wertermittlungsstichtag bezogen werden.

Beispiel:

  • Bruttogrundfläche: 300 m²
  • Regelherstellungskosten: 1.500 €/m²
  • Berechnung: 1.500 × 300 = 450.000 €
  • Ergebnis: Gebäudeherstellungskosten = 450.000 €

2. Schritt Sachwertverfahren: Alterswertminderung und Gebäudesachwert berechnen

Sind die Gebäudeherstellungskosten bekannt, wird die Alterswertminderung ermittelt, um den Gebäudesachwert zu berechnen:

Formeln:

  1. Alterswertminderung in % = (Gesamtnutzungsdauer-Restnutzungsdauer)/Gesamtnutzungsdauer×100
  2. Gebäudesachwert = Herstellungskosten – Alterswertminderung

 

  • Alterswertminderung: Wertverlust durch Abnutzung, basierend auf Restnutzungsdauer und Gesamtnutzungsdauer.
  • Restnutzungsdauer: Verbleibende wirtschaftlich nutzbare Zeit des Gebäudes.
  • Gesamtnutzungsdauer: Übliche Nutzungsdauer eines Gebäudes, z. B. 80 Jahre für Einfamilienhäuser, linear 1,25 % Wertverlust pro Jahr.
  • Einfluss von Modernisierung/Instandhaltung: Verlängert oder verkürzt die Alterswertminderung. Bewertungsverfahren z. B. Punkte-Modell oder fiktives Baujahr.

Beispiel:

  • Gebäudeherstellungskosten: 450.000 €
  • Alterswertminderung: 40.000 €
  • Gebäudesachwert: 450.000 – 40.000 = 410.000 €

3. Schritt Sachwertverfahren: Bodenwert und vorläufigen Sachwert berechnen

Sind die Gebäudeherstellungskosten bekannt, wird die Alterswertminderung ermittelt, um den Gebäudesachwert zu berechnen:

Formeln:

  1. Bodenwert = Grundstücksfläche x Bodenrichtwert pro m²
  2. Vorläufige Sachwert = Gebäudesachwert + Bodenwert

 

  • Alterswertminderung: Wertverlust durch Abnutzung, basierend auf Rest- und Gesamtnutzungsdauer.
  • Restnutzungsdauer: Verbleibende wirtschaftlich nutzbare Zeit eines Gebäudes (Gesamtnutzungsdauer – Gebäudealter).
  • Gesamtnutzungsdauer: Übliche Nutzungsdauer eines Gebäudes, z. B. 80 Jahre für Einfamilienhäuser; linearer jährlicher Wertverlust von 1,25 %.
  • Einfluss von Modernisierung/Instandhaltung: Verlängert oder verkürzt die Alterswertminderung. Bewertungsverfahren z. B. Punkte-Modell der Sachwertrichtlinie oder fiktives Baujahr.

Beispiel:

  • Gebäudeherstellungskosten: 450.000 €
  • Alterswertminderung: 40.000 €
  • Gebäudesachwert: 450.000 – 40.000 = 410.000 €

4. Schritt Sachwertverfahren: Tatsächlichen Sachwert berechnen

Um den tatsächlichen Sachwert zu erhalten, wird der vorläufige Sachwert durch Marktanpassungsfaktoren angepasst und anschließend werden objektspezifische Grundstücksmerkmale berücksichtigt:

Formel:

  • Marktangepasster vorläufger Sachwert = Vorläufiger Sachwert × Marktanpassungsfaktoren
  • Anschließend müssen noch die objektspezifischen Grundstücksmerkmale berücksichtigt werden.

 

Marktanpassungsfaktoren: Passen den Sachwert an die lokale Marktsituation an.

  • 1: Sachwert steigt bei hoher Nachfrage (z. B. in Großstädten)
  • <1: Sachwert sinkt bei geringer Nachfrage (z. B. in ländlichen Regionen)

 

  • Objektspezifische Grundstücksmerkmale: Einflussfaktoren, die zusätzlich berücksichtigt werden, z. B.
    • Besondere Ertragsverhältnisse
    • Baumängel und Bauschäden
    • Wirtschaftliche Überalterung
    • Überdurchschnittlicher Erhaltungszustand

Sachwertverfahren: Beispiel

Es soll der Sachwert eines freistehenden, zweistöckigen Einfamilienhauses mit 150 Quadratmetern Wohnfläche und 900 Quadratmetern Grundstücksfläche berechnet werden. Das Haus besitzt ein ausgebautes Dachgeschoss und ist auf der Standardstufe vier einzuordnen. Der Bodenrichtwert liegt bei 35 Euro pro Quadratmeter, während die Regelherstellungskosten nach der ImmoWertV 1.005 Euro pro Quadratmeter betragen. Die Gesamtnutzungsdauer beträgt 80, die Restnutzungsdauer 60 Jahre. Der Marktanpassungsfaktor beträgt 0,89.

Herstellungskosten

1.005 €/m2 x 150m2

= 150,750€

Herstellungskosten

- Alterswertminderung

= Gebäudesachwert

 

[(80-60)/60 ] * 100

 

150.750 €

- 25%

= 113.063 €

Gebäudesachwert 

+ Bodenwert

= vorläufige Sachwert

 

900 m2 * 35 €/m2

 

113.063 €

+ 31.500 €

=144.563 €

Sachwert

144.563 € x 0,89

= 128.661 €

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Was sind Vor- und Nachteile des Sachwertverfahrens in der Immobilienbewertung?

Ein deutlicher Vorteil des Sachwertverfahrens ist die sachliche Bewertung der Qualität. Dem Zustand des Objekts wird bei diesem Verfahren eine große Rolle zugesprochen. Beim Vergleichs- oder dem Ertragswertverfahren kann der Fall eintreten, dass einem schlecht erhaltenen Objekt ein sehr hoher Wert zugesprochen wird, da es sich in einer guten Gegend mit hoher Nachfrage befindet. Dieser Fall kann beim Sachwertverfahren nicht eintreten.

Ein weiterer positiver Aspekt des Sachwertverfahrens ist, dass auch der Wert von Objekten ermittelt werden kann, die keine Erträge erwirtschaften wie Schulen, Sporthallen oder Betriebsstätten. Zu beachten ist dabei, dass das Sachwertverfahren nicht angewendet werden kann, wenn das Objekt keinen wirtschaftlichen Nutzen mehr bietet, das heißt, wenn die Restnutzungsdauer verstrichen ist.

Ein Nachteil des Verfahrens besteht darin, dass es komplexer als das Vergleichs- oder Ertragswertverfahren ist und viele Parameter bei der Ermittlung beachtet werden müssen. Die Marktanpassung ist zudem oft ungenau, was einen großen Einfluss auf den Wert der Immobilie haben kann. 

Ein weiterer negativer Aspekt ist, dass bei sehr neuen Gebäuden keine Regelherstellungskosten vorhanden sind. Daraufhin müssen diese geschätzt werden, was zu weiteren großen Abweichungen führen kann.

Überblick: Vor- und Nachteile der verschiedenen Verfahren

  Vorteile Nachteile
Sachwertverfahren
  • Sachliche Bewertung der Qualität
  • Wert von Objekten ohne Erträge kann ermittelt werden
  • komplex
  • Marktanpassung oft ungenau
  • manchmal keine Regelherstellungskosten vorhanden
Ertragswertverfahren
  • einfache Berechnung
  • sehr gut für Kapitalanlagen geeignet
  • keine Berücksichtigung von veränderten Mietpreisen (beispielsweise steigende Mieten in der Zukunft)
  • sehr abhängig vom Liegenschaftszinssatz, der nicht in allen Gemeinden vorliegt
Vergleichswertverfahren
  • einfache Berechnung
  • die Dynamik des Markts wird berücksichtigt
  • nicht für einzigartige, schwer vergleichbare Objekte geeignet
  • ohne Datenbank nur schwer durchführbar

Selbst den Immobilienwert mit dem Sachwertverfahren ermitteln oder Profi beauftragen?

Das Sachwertverfahren ist nicht ganz einfach anzuwenden, es gilt als das komplizierteste Wertermittlungsverfahren für Immobilien. Vor allem, wenn es darum geht, Marktanpassungen vorzunehmen, kommt man als Laie an seine Grenzen. Da selbst kleinste Abweichungen und Fehler bei der Berechnung zu starken Abweichungen vom tatsächlichen Sachwert führen können, ist es sinnvoll, einen erfahrenen Experten mit der Wertermittlung zu beauftragen. Er weiß auch, ob noch ein weiteres Verfahren kombiniert werden muss, um ein valides Ergebnis zu erhalten.

Hinweis

Möchten Sie aber eine erste Orientierung zum Wert Ihrer Immobilie, können Sie den kostenlosen Hauswertrechner von Immoportal.com nutzen. 

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