Die Wohngebäudeversicherung – ein wichtiger Kostenschutz

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Aktualisiert: 22.05.2026
Inhaltsverzeichnis
Alles auf einen Blick
  • Schutz vor Schäden am Gebäude durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel
  • Übernahme von Reparatur- und Wiederaufbaukosten im Schadenfall
  • Optionaler Schutz auch für Elementarschäden wie Starkregen oder Überschwemmung
  • Versichert sind Gebäude und fest verbaute Bestandteile
  • Häufig Voraussetzung bei Immobilienfinanzierungen durch Banken
  • Verhindert hohe finanzielle Risiken bis hin zum Totalverlust der Immobilie

Was ist eine Wohngebäudeversicherung?

Die Wohngebäudeversicherung schützt das feste Gebäude einer Immobilie vor finanziellen Schäden durch bestimmte Gefahren. Dazu gehören in der Regel Schäden durch Feuer, wie Brand oder Blitzschlag, Leitungswasser durch Rohrbruch sowie Sturm und Hagel. Je nach Tarif können auch weitere Risiken wie Elementarschäden, etwa Überschwemmung oder Starkregen, abgesichert sein. Versichert ist dabei ausschließlich das Gebäude selbst, also zum Beispiel Dach, Wände und fest eingebaute Bestandteile wie Heizungs- oder Sanitäranlagen, nicht jedoch der Hausrat des Eigentümers. Im Schadenfall übernimmt die Versicherung die Kosten für Reparaturen oder den Wiederaufbau sowie häufig auch für Aufräum- und Abbrucharbeiten. Ziel der Wohngebäudeversicherung ist es, Eigentümer vor hohen finanziellen Belastungen zu schützen, die durch Schäden am Gebäude entstehen können.

Was zählt zur Wohngebäudeversicherung?

Zur Wohngebäudeversicherung zählen 

  • das Gebäude, das im Versicherungsschein bezeichnet ist
  • das Gebäudezubehör wie zum Beispiel Briefkasten, Müllboxen oder Terrassen
  • die Einbaumöbel, also individuell für das Gebäude angefertigte Möbel.

Das Wohngebäude und dessen Bestandteile sind gegen Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen durch die versicherten Gefahren versichert. Im Versicherungsfall wird alles ersetzt, was im Inneren oder Äußeren fest mit dem Gebäude verbunden ist. Unter „fest“ sind alle Dinge gemeint, die mit dem Gebäude, verschraubt, verklebt, sprich fest verbunden sind und dadurch Bestandteil des Gebäudes werden.  Dies gilt auch für den Keller und das Dach des Gebäudes – ebenso für die Elektrik, die Heizungsanlagen, die Rohrleitungen und die Regenrinnen.

Was ist nicht durch die Wohngebäudeversicherung versichert?

  • lose Einrichtung im Gebäude, wird diese beschädigt, ist dafür die Hausratversicherung  zuständig
  • Einbauküche als Anbauküche, die ohne Beschädigung aus dem Gebäude entfernt werden kann, sie ist lediglich über eine Hausratversicherung versicherbar; es sei denn, sie wurden speziell für das Wohngebäude angefertigt und fest mit dem Gebäude verbunden 
  • vom Mieter auf eigene Kosten eingefügte Sachen; außer, es wird mit dem Vermieter vereinbart, dass die eingebrachten Sachen nach Auszug aus der Wohnung dort verbleiben

Welche Gefahren sind versicherbar?

Wer benötigt eine Wohngebäudeversicherung?

Eine gesetzliche Verpflichtung eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, gibt es nicht. Die meisten Immobilien werden jedoch mit einem Darlehn finanziert und die Darlehensgeber fordern in der Regel einen Nachweis, dass die Immobilie versichert ist. Ohne diesen erhält man kein Immobiliendarlehen. Doch auch, wenn von außen keine Wohngebäudeversicherung gefordert ist, ist es ratsam eine solche abzuschließen.

Wohngebäudeversicherung – Kosten im Überblick

Die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung hängen stark vom Gebäude und dem gewünschten Leistungsumfang ab. Eine pauschale Preisangabe ist daher nicht möglich, aber typische Richtwerte lassen sich nennen.

Durchschnittliche Kosten:

  • Einfamilienhaus: ca. 200 – 800 € pro Jahr
  • Mehrfamilienhaus: ca. 500 – 2.000 €+ pro Jahr
  • sehr hochwertige oder große Objekte: deutlich darüber möglich

Wohngebäudeversicherung: Die Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist der zentrale Wert einer Gebäudeversicherung. Sie legt fest, bis zu welcher Höhe ein Schaden im Ernstfall ersetzt wird und bildet gleichzeitig die Grundlage für die Berechnung der Versicherungsprämie.

 

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Es gibt verschiedene Modelle zur Bestimmung der Versicherungssumme:

Gleitende Neuwertversicherung

Hier basiert die Berechnung auf dem sogenannten Versicherungswert 1914 (in Goldmark). Dieser historische Wert dient als stabile Grundlage für die Versicherung.

  • Anpassung erfolgt jährlich über den Baupreisindex (Statistisches Bundesamt)
  • berücksichtigt die aktuelle Entwicklung der Baukosten
  • sorgt für automatische Wertanpassung ohne neue Bewertung

Beispielrechnung:

  • Versicherungswert 1914: 24.200 Goldmark
  • Baupreisindex: 15,230

24.200 × 15,230 = 368.566 € Neubauwert

Wohnflächenmodell

Bei diesem Modell wird keine feste Versicherungssumme nach 1914-Wert verwendet.

  • Berechnung auf Basis der Wohnfläche und Ausstattung
  • Orientierung am ortsüblichen Neubauwert
  • automatische Anpassung an Baukostenentwicklung

Vorteil: einfache Berechnung ohne historischen Wert

Bewertung durch Sachverständige

Alternativ kann ein Bausachverständiger den Gebäudewert individuell ermitteln.

  • detaillierte Objektbewertung
  • berücksichtigt Zustand, Bauweise und Lage
  • Kosten trägt der Auftraggeber

Besonders sinnvoll bei komplexen oder hochwertigen Immobilien

Kostenpositionen neben der Versicherungssumme

Um den Versicherungsnehmer vor anfallenden, hohen Kosten im Schadenfall zu schützen, sind bei vielen Versicherern bereits folgende Bausteine enthalten:

  • Mietausfall: Wenn durch einen Versicherungsfall am Wohngebäude dieses unbewohnbar geworden ist, erhält der Vermieter, bis die Wohnräume wieder bewohnbar sind, einen Ausgleich in Höhe der ortsüblichen Miete. Zu beachten ist hierbei, dass diese Leistung zeitlich begrenzt ist – meist auf 12 oder 24 Monate. Zusätzlich zur Ausgleichszahlung werden im ersten Monat meist Hotelkosten von 150 Euro pro Tag übernommen.
  • Aufräumungs- und Abbruchkosten: Dabei handelt es sich um Kosten, die für das Aufräumen oder Abbrechen von versicherten Sachen anstehen. Das kommt oft in Folge eines Brandschadens vor, wenn Gebäudeteile nicht mehr bewohnbar sind und vor einem Wiederaufbau abgerissen werden müssen. 
  • Dekontaminationskosten: Nach einem Versicherungsfall kann es zu einer Kontamination im Erdreich kommen. Um diese zu beseitigen fallen hohe Kosten an.

Sinnvolle Erweiterungen bei der Wohngebäudeversicherung

Küche (Einbauküche)

  • oft vom Vermieter fest eingebaut
  • ohne Zusatz meist nur über Hausrat des Mieters versichert
  • Risiko bei fehlender oder unzureichender Absicherung des Mieters
  • Erweiterung schützt fest eingebaute Küchen im Gebäude

Grobe Fahrlässigkeit

  • ohne Zusatz kann Versicherung Leistungen kürzen oder verweigern
  • mit Zusatz bleibt der Schutz auch bei grober Fahrlässigkeit bestehen
  • z. B. vergessene Kerze oder unbeaufsichtigte Geräte

Kurzschluss- und Überspannungsschäden

  • Schutz für elektrische und elektronische Anlagen im Gebäude
  • auch bei Überspannung durch entfernte Blitzeinschläge
  • direkter Blitzeinschlag bleibt über „Feuer“ versichert
  • Schutz vor Schäden an Haushaltsgeräten durch Stromspitzen (z. B. Fernseher, Router)
  • Absicherung auch bei Schäden durch Netzschwankungen oder indirekte Überspannung

Was ist bei Kündigung oder Versichererwechsel zu beachten?

  • Kündigungsfrist: Die Wohngebäudeversicherung kann immer zum Ablauf der Versicherungsperiode gekündigt werden. Den Ablauf finden Sie im Versicherungsschein. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wenn der Ablauf einer Wohngebäudeversicherung beispielsweise am 01.01.2021 ist, muss die Kündigung am 30.09.2020 beim Versicherer eingegangen sein. Es empfiehlt sich die Kündigung per Einwurf-Einschreiben zu tätigen, damit der rechtzeitige Eingang nachweisbar ist.
  • Sonderkündigungsrecht: Wenn die Versicherung den Beitrag erhöht, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt ebenfalls in Folge eines Schadens. Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen. 
  • Realrechtsgläubigerbestätigung: Wenn die Immobilie durch ein Darlehn finanziert wird, ist meist die Zustimmung des Darlehensgebers notwendig, um die bestehende Wohngebäudeversicherung zu kündigen. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer Bestätigung des Realrechtsgläubigers. Diese Realrechtsgläubigerbestätigung muss dem Versicherer, bei dem Sie kündigen möchten, einen Monat vor Vertragende vorgelegt werden. Wird die Bestätigung nicht rechtzeitig vorgelegt, wird der Versicherer die Kündigung zurückweisen.
  • Differenzdeckung: Wenn Ihre bestehende Wohngebäudeversicherung Deckungslücken aufweist, können Sie bei Ihrer neuen Versicherung eine Differenzdeckung vereinbaren. Dadurch sind bereits ab Antragstellung bis zum Versicherungsbeginn die bisher fehlenden Klauseln versichert. Meist wird die Differenzdeckung vom neuen Versicherer kostenlos angeboten.

Häufige Fehler bei der Wohngebäudeversicherung

Unterversicherung

Im Falle einer Unterversicherung entspricht die Höhe der Versicherungssumme nicht gleich der, des tatsächlichen Wertes. So kann es zum Beispiel sein, dass das Wohngebäude auf 20.000M (Wert 1914) versichert ist, der eigentliche Wert aber bei 30.000M liegt. Demnach bleibt der Versicherungsnehmer, im Schadensfall, auf hohen Kosten sitzen. Diese Unterversicherung kommt häufig dann zustande, wenn Veränderungen und Renovierungen am Gebäude vorgenommen werden, ohne diese dem Versicherer zu melden. 

Hausratversicherung statt Wohngebäudeversicherung

Oft entscheiden sich Versicherungsnehmer nur für eine der beiden Versicherungen, um sich hohe Versicherungsbeiträge zu ersparen. Ein großer Fehler, da sich die Wohngebäudeversicherung ausschließlich auf die Grundmauern des Gebäudes fokussiert. Sobald der Hausrat - alles was sich im Haus befindet - vom Schaden betroffen ist, haftet die Wohngebäudeversicherung nicht mehr. Den Versicherungsnehmern, die sich nur für eine Versicherung entschieden haben, entstehen dadurch im Schadensfall hohe Kosten, die sie selbst tragen müssen.

Checkliste: Wohngebäudeversicherung

Diese Checkliste können Sie vor dem Versicherungstermin herunterladen und ausfüllen. Damit sparen Sie sich und Ihrem Gesprächspartner Zeit und viele Fragen. Außerdem finden Sie so heraus wo Ihre persönlichen Prioritäten im Bereich der Wohngebäudeversicherung, liegen.

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FAQ - Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude selbst gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie weitere Naturgefahren, je nach Tarif.

Die Beiträge hängen unter anderem ab von:

  • Baujahr und Zustand des Gebäudes
  • Lage und Risiko (z. B. Sturm, Hochwasser)
  • Versicherungssumme (Neubauwert)
  • gewählten Zusatzleistungen
  • Selbstbeteiligung

Versichert sind in der Regel:

  • Schäden durch Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • je nach Tarif auch Elementarschäden

Ein Realrechtsgläubiger ist eine Person oder Institution mit einem dinglichen Recht an einer Immobilie, z. B. bei Hypotheken oder Grundschulden.

Ja, in bestimmten Fällen ist die Zustimmung des Realrechtsgläubigers erforderlich, da er ein Sicherungsinteresse an der Immobilie hat (z. B. bei Kreditinstituten).

Ja, z. B. bei der ERGO Wohngebäudeversicherung unterscheiden sich Leistungen und Kosten je nach Tarif, Versicherungssumme und Zusatzbausteinen.

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