Elementarschäden: Wann die Elementarversicherung zahlt

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Aktualisiert: 25.06.2026
Inhaltsverzeichnis
Alles auf einen Blick
  • Elementarschadenversicherung schützt vor Schäden durch Starkregen, Hochwasser, Rückstau und andere Naturereignisse.
  • In der normalen Wohngebäudeversicherung sind Elementarschäden meist nicht enthalten.
  • Schäden können auch Regionen ohne Flussnähe betreffen.
  • Versichert sind je nach Tarif Reparatur- und Sanierungskosten nach Naturereignissen.
  • Risiko und Beitrag hängen stark von Lage und Gefährdungsklasse (z. B. ZÜRS) ab.
  • Schutzumfang und Kosten variieren je nach Versicherer und Selbstbeteiligung.

Was sind Elementarschäden?

Elementarschäden sind Schäden an Gebäuden oder Grundstücken, die durch Naturereignisse verursacht werden. Sie gehen über die klassischen Risiken einer Wohngebäudeversicherung hinaus.

Zu den typischen Elementarschäden zählen:

  • Überschwemmungen
  • Starkregen mit Rückstau
  • Hochwasser
  • Erdrutsche
  • Erdsenkungen
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Erdbeben
  • Vulkanausbrüche

Nicht jeder Wetterschaden ist automatisch ein Elementarschaden. Sturmschäden oder Hagelschäden sind beispielsweise meist bereits über die reguläre Wohngebäudeversicherung abgesichert.

Was ist eine Elementarversicherung?

Eine Wohngebäudeversicherung deckt nicht automatisch Elementarschäden mit ab. Es ist wichtig, den Baustein „weitere Elementargefahren“ bei der Beratung anzusprechen und zu erklären. Es handelt sich um ein kostenpflichtiges Produkt, was zusätzlich mitversichert wird.

Die Elementarversicherung ist in der Regel eine Zusatzversicherung zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung. Sie erweitert den Versicherungsschutz um Schäden, die durch Naturgefahren entstehen und nicht von den Standardtarifen erfasst werden.

Versichert werden je nach Tarif unter anderem:

  • Schäden am Wohngebäude
  • Schäden an Nebengebäuden
  • Schäden an fest eingebauten Gebäudebestandteilen
  • Aufräum- und Sanierungskosten
  • Kosten für Sicherungsmaßnahmen

Ohne eine Elementarversicherung müssen Eigentümer die Kosten für entsprechende Schäden oft selbst tragen.

Wann zahlt die Elementarversicherung bei Starkregen?

Die Frage „Wann zahlt die Elementarversicherung bei Starkregen?“ beschäftigt viele Hausbesitzer. Grundsätzlich leistet die Versicherung, wenn Starkregen zu einer versicherten Überschwemmung oder einem Rückstau führt.

Typische Leistungsfälle sind:

  • Wasser dringt nach starken Regenfällen von außen in das Gebäude ein.
  • Keller oder Wohnräume werden durch überlaufende Kanalisation überflutet.
  • Oberflächenwasser sammelt sich auf dem Grundstück und gelangt ins Haus.
  • Durch Starkregen verursachte Erdrutsche beschädigen das Gebäude.

Wichtig ist, dass die Ursache des Schadens eindeutig auf ein versichertes Naturereignis zurückzuführen ist.

Wann zahlt die Elementarversicherung nicht?

Nicht jeder Wasserschaden ist automatisch versichert. Die Elementarversicherung leistet in der Regel nicht bei:

Für solche Schäden können andere Versicherungen oder der Eigentümer selbst verantwortlich sein.

Hinweis

Im Schadenfall besteht eine Sofortmelde- und Schadensminderungspflicht – Schäden müssen dokumentiert werden (z. B. Fotos, Gutachten).

Warum wird die Elementarversicherung immer wichtiger?

Die Zahl extremer Wetterereignisse nimmt zu. Besonders Starkregenereignisse treten inzwischen auch in Regionen auf, die bislang nicht als gefährdet galten.

Gründe für die steigende Bedeutung:

  • häufiger auftretende Starkregenereignisse
  • zunehmende Hochwasser- und Überschwemmungsrisiken
  • hohe Sanierungs- und Wiederaufbaukosten
  • fehlender Schutz durch die klassische Wohngebäudeversicherung

Bereits wenige Zentimeter Wasser im Keller können Schäden von mehreren Tausend Euro verursachen.

 

Lohnt sich eine Elementarversicherung?

Für die meisten Hausbesitzer lautet die Antwort heute: ja. Während Sturmschäden und Hagelschäden meist bereits abgesichert sind, können Elementarschäden ohne entsprechenden Zusatzschutz schnell existenzbedrohende Kosten verursachen. Vor allem bei Immobilien mit Keller oder in Regionen mit erhöhtem Starkregenrisiko bietet eine Elementarversicherung einen wichtigen finanziellen Schutz.

Was kostet eine Elementarversicherung?

Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Standort der Immobilie
  • Hochwasser- und Überschwemmungsrisiko
  • Gebäudeart und Bauweise
  • Wohnfläche
  • Versicherungsumfang
  • vereinbarte Selbstbeteiligung

In Regionen mit geringem Risiko ist der Zusatzschutz oft bereits für wenige Euro pro Monat erhältlich. In besonders gefährdeten Gebieten können die Beiträge deutlich höher ausfallen.

 

Beispiel

Ein Einfamilienhaus mit 140 m² Wohnfläche in einer Region mit geringem Überschwemmungsrisiko ist bereits ab etwa 50 bis 150 Euro pro Jahr mit einer Elementarversicherung erweiterbar. Befindet sich die Immobilie dagegen in einem Gebiet mit erhöhtem Hochwasser- oder Starkregenrisiko, können die jährlichen Kosten mehrere Hundert Euro betragen.

Dem gegenüber stehen mögliche Schäden von mehreren Zehntausend Euro: Läuft nach einem Starkregen der Keller voll und werden Heizung, Elektrik und Bodenbeläge beschädigt, können schnell 20.000 bis 50.000 Euro oder mehr für Sanierung und Wiederherstellung anfallen. Eine Elementarversicherung kann dieses finanzielle Risiko deutlich reduzieren.

Exkurs: ZÜRS und Gefährdungsklassen

Zur Bewertung des Hochwasserrisikos nutzen Versicherer das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS Geo) des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Das System hilft dabei, das Risiko einer Immobilie einzuschätzen und die Beiträge für die Elementarversicherung zu kalkulieren.

ZÜRS teilt Gebäude in vier Gefährdungsklassen (GK) ein:

Gefährdungsklasse Hochwasserrisiko
GK 1 Nach aktueller Datenlage besteht ein sehr geringes Risiko für Hochwasser durch Flüsse oder Gewässer.
GK 2 Hochwasser statistisch seltener als einmal in 100 Jahren; betroffen sein können auch Gebiete bei extremen Hochwasserereignissen.
GK 3 Hochwasser statistisch einmal in 10 bis 100 Jahren.
GK 4 Hochwasser statistisch mindestens einmal in 10 Jahren.
  • ZÜRS wird von Versicherern regelmäßig aktualisiert und basiert auf umfangreichen Geodaten.
  • Die Einstufung beeinflusst maßgeblich die Kosten und die Versicherbarkeit einer Immobilie.
  • Neben Flusshochwasser gewinnen heute auch Starkregen und sogenannte Sturzfluten zunehmend an Bedeutung. Diese können grundsätzlich auch Immobilien in niedrigen Gefährdungsklassen treffen.

Worauf sollte man bei einer Elementarversicherung achten?

Vor dem Abschluss einer Elementarversicherung sollten Eigentümer die Vertragsbedingungen genau prüfen. Nicht jeder Tarif deckt automatisch alle Naturgefahren ab. Zwar umfassen moderne Policen in der Regel Risiken wie Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch oder Erdbeben, dennoch lohnt sich ein Blick in die konkreten Leistungen und Ausschlüsse.

Besonders wichtig sind folgende Punkte:

  • Welche Elementargefahren tatsächlich versichert sind
  • Höhe einer möglichen Selbstbeteiligung
  • Vereinbarte Wartezeiten bis zum Beginn des Versicherungsschutzes
  • Leistungsausschlüsse und Entschädigungsgrenzen
  • Regelungen zu Rückstau- und Starkregenschäden

Wann sollte eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden und ab wann greift sie?

Eine Elementarversicherung kann grundsätzlich jederzeit abgeschlossen werden. Allerdings greift der Versicherungsschutz häufig nicht sofort, da viele Versicherer Wartezeiten vorsehen. Wer erst nach einer Unwetterwarnung oder einem Schadenereignis über einen Abschluss nachdenkt, erhält daher meist keinen unmittelbaren Schutz.

Wichtig ist außerdem, bekannte Vorschäden oder frühere Überschwemmungen wahrheitsgemäß anzugeben. Falsche oder unvollständige Angaben können später zu Problemen bei der Schadenregulierung führen.

Hinweis

Wartezeiten beachten: Viele Policen greifen nicht sofort nach Abschluss (z. B. 1–3 Monate Wartezeit).

Dürfen Versicherer eine Elementarschadenversicherung ablehnen?

So wie Kunden das Recht haben, Versicherungsanträge zu widerrufen, haben auch Versicherer das Recht, Anträge abzulehnen. Das ist auch bei dem Baustein „weitere Elementargefahren“ möglich. Ein Grund dafür wäre zum Beispiel eine hohe Gefährdungsklasse, bei der der Versicherer das Risiko nicht tragen möchte.

Was können Sie tun, wenn die Elementarversicherung den Schaden nicht zahlt?

Lehnt der Versicherer die Regulierung eines Schadens ab, sollte zunächst die Begründung sorgfältig geprüft werden. Häufig liegt die Ablehnung an fehlenden Nachweisen, Ausschlüssen im Vertrag oder unterschiedlichen Bewertungen des Schadenhergangs.

Betroffene sollten:

  1. die Ablehnung schriftlich prüfen,
  2. fehlende Unterlagen oder Nachweise nachreichen,
  3. eine erneute Prüfung durch den Versicherer verlangen,
  4. bei Bedarf einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen.

Lässt sich der Sachverhalt nicht klären, kann auch eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.

FAQ - Elementarschäden

Elementarschäden sind Schäden an Gebäuden oder Hausrat, die durch Naturereignisse verursacht werden. Dazu zählen unter anderem Überschwemmungen, Starkregen, Hochwasser, Erdrutsche, Erdbeben, Schneedruck und Lawinen.

Elementargefahren sind die Naturereignisse, die zu Elementarschäden führen können. Welche Gefahren versichert sind, hängt vom jeweiligen Tarif der Elementarversicherung ab.

Die Elementarversicherung zahlt bei Starkregen, wenn dieser zu einer versicherten Überschwemmung oder einem Rückstau führt und dadurch Schäden am Gebäude oder Hausrat entstehen. Reiner Regen ohne versichertes Schadenereignis ist meist nicht ausreichend.

Nein. Witterungsniederschläge wie Regen, Schnee oder Hagel sind nicht automatisch über die Elementarversicherung abgesichert. Entscheidend ist, ob ein versichertes Ereignis wie Überschwemmung, Rückstau oder Schneedruck vorliegt.

Nein. Starkregen beschreibt intensive Niederschläge innerhalb kurzer Zeit. Hochwasser entsteht meist durch übertretende Flüsse oder Gewässer. Beide Ereignisse können jedoch zu versicherten Elementarschäden führen.

Die LVM Versicherung bietet den Schutz gegen Elementarschäden in der Regel als Ergänzung zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung an. Die konkreten Leistungen und Kosten hängen vom gewählten Tarif ab.

Die LVM Wohngebäudeversicherung Klausel 6600 betrifft tarif- und vertragsabhängige Regelungen. Die genaue Bedeutung sollte den aktuellen Versicherungsbedingungen oder den Vertragsunterlagen der LVM entnommen werden.

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